Parlament

44 nicht etablierte Parteien zur Bundes­tags­­wahl zugelassen

Der Bundeswahlausschuss unter Vorsitz von Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel hat am Freitag, 9. Juli 2021, nach zweitägiger Sitzung 44 politische Vereinigungen als Parteien für die Bundestagswahl 2021 am Sonntag, 26. September, anerkannt. 43 Vereinigungen wurde die Zulassung nach Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen versagt.

Zugelassen wurden:

  • Menschliche Welt für das Wohl und Glücklichsein aller,
  • Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz),
  • Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die Partei),
  • Bayernpartei,
  • Gartenpartei,
  • Deutsche Konservative,
  • Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD),
  • Der Dritte Weg (III. Weg),
  • Südschleswigscher Wählerverband (SSW),
  • Europäische Partei Liebe (Liebe),
  • Bündnis C – Christen für Deutschland (Bündnis C), 
  • Unabhängige für bürgernahe Demokratie (Unabhängige),
  • Partei der Humanisten (Die Humanisten),
  • Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis),
  • Volt Deutschland (Volt),
  • Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei),
  • Team Todenhöfer – Die Gerechtigkeitspartei (Team Todenhöfer) ,
  • Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP),
  • Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo),
  • Liberale Demokraten – Die Sozialliberalen,
  • WiR 2020,
  • Familien-Partei Deutschlands (Familie),
  • Partei für Gesundheitsforschung (Gesundheitsforschung),
  • diePinken/Bündnis21 (Bündnis 21),
  • Piratenpartei Deutschland (Piraten),
  • V-Partei3 – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei3),
  • Demokratie in Bewegung (DiB),
  • Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD),
  • SGV – Solidarität, Gerechtigkeit, Veränderung (SGV),
  • Partei des Fortschritts (PdF),
  • bergpartei, die überpartei – ökoanarchistisch, realdadaistisches sammelbecken (B*),
  • Die Grauen – Für alle Generationen (Die Grauen),
  • Graue Panther,
  • Thüringer Heimatpartei (THP),
  • Liberal-Konservative Reformer (LKR),
  • Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Interntionale (SP),
  • Ab jetzt...Demokratie durch Volksabstimmung – Politik für die Menschen (Volksabstimmung),
  • Die Urbane. Eine HipHop Partei (du),
  • Bürgerbewegung für Fortschritt und Wandel (Bürgerbewegung),
  • >> Partei für Kinder, Jugendliche und Familien << – Lobbyisten für Kinder (LfK),
  • Deutsche Mitte (DM),
  • Klimaliste Baden-Württemberg (KlimalisteBW),
  • Die Sonstigen (Sonstige),
  • Wir2020.

Einstimmig stellte der Bundeswahlausschuss zudem fest, dass der im schleswig-holsteinischen Landtag vertretene SSW den Rechtsstatus einer Partei einer nationalen Minderheit hat, in diesem Fall der dänischen Minderheit und der Friesen in Deutschland. Dies führt dazu, dass für ihn die Fünf-Prozent-Hürde entfällt. Der SSW hatte zuletzt 1961 an einer Bundestagswahl teilgenommen. 

Die Vereinigungen „WiR2020“ und „Wir2020“, die sich in der Schreibweise nur geringfügig unterscheiden, wurden beide vom Bundeswahlausschuss als Parteien anerkannt. Die Vereinigung „Wir2020“ machte in der Sitzung geltend, es handele sich um nur eine Partei und „WiR2020“ sei nicht legitimiert gewesen, eine Beteiligungsanzeige abzugeben. Der Bundeswahlausschuss beschloss, die zuständigen Landes- und Kreiswahlleiter darauf aufmerksam zu machen, dass es in diesem Fall zu Verwechslungen kommen kann, die bei der Aufstellung der Wahlvorschläge gelöst werden müssten.

Insgesamt hatten 88 politische Vereinigungen ihre Beteiligung an der Wahl beim Bundeswahlleiter angezeigt. Eine der 88 geprüften Vereinigungen, ACP – Die Nicht-Partei (ACP), zog in der Sitzung ihre Beteiligungsanzeige zurück. Als Parteien nicht anerkannt wurden:

  • Partei der Gewaltfreien (PDG)
  • Deutsche Kommunistische Partei (DKP),
  • Deutsche Tradition Sozial (DTS),
  • Die Gerade Partei (DGP),
  • Humanwirtschaftspartei (Humanwirtschaft),
  • Ganzheitliches Recht Auf Leben (GRAL),
  • Allianz für Vielfalt & Mitbestimmung (Allianz Vielfalt),
  • Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands (APPD),
  • SLAM-Gruppe,
  • Deutsche Friedensunion (DFU),
  • SustainableUnion (SU),
  • Das Haus Deutschland (DHD),
  • MenschenRechte 100pro,
  • Undeutscher Verein,
  • Die Natürlichen,
  • AlphaHHP – gesundheitspolitische Partei für Deutschland in Europa (AlphaHHP),
  • Aufbruch C – christliche Werte für eine menschliche Politik (Aufbruch C),
  • Partei Aktive Demokraten,
  • Praktiker Partei (PP),
  • Bündnis der Generationen – Rentner und Familie (Rentner),
  • Solidarität,
  • Das Volk bestimmt (DVB),
  • Deutsche Gerechtigkeitspartei (DEGP),
  • Deutsche Zentrumspartei – Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870 (Zentrum),
  • Sächsische Volkspartei,
  • Bundeszentralrat der Schwarzen in Deutschland (ZRSD),
  • Deutsche Protestantische Liga (Deuproliga),
  • One Europe One World (1e1w),
  • Die Germanische Partei für Frauen, Rechtsstaat, Naturschutz, Kinderförderung und demokratische Liebe (DGP),
  • Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit (BIG),
  • Die Republikaner (REP),
  • Jesusparty – Partei des Evangeliums,
  • Die Losfraktion (Los),
  • Grundeinkommen für Alle (GFA),
  • KaiPartei (Kaipartei),
  • NIUp (NIU),
  • Allianz Zukunft (AZ),
  • Team Todenhöfer – Die Gerechtigkeitspartei (Landesverband Saarland),
  • Die Neue Mitte – Zurück zur Vernunft,
  • Klimaschutzpartei (KSP),
  • rund für den Rechtsstaat und neue Demokratie,
  • Die Haie.

Die Beteiligungsanzeige der Vereinigung mit dem Namen „Solidarität“ war gegenstandslos geworden, da alle drei Vorstandsmitglieder aus der Partei ausgetreten waren und diese somit keine Mitglieder mehr hatte. Die Neugründung unter demselben Namen „Solidarität“ wurde im Anschluss nicht zugelassen, da die Kriterien für die Parteieigenschaft nicht erfüllt waren.

Im Übrigen waren zum Teil die formellen Voraussetzungen nicht erfüllt, zum Teil fehlte die Parteieigenschaft nach den Vorgaben des Parteiengesetzes. Die abgelehnten Vereinigungen können nun binnen vier Tagen Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht gegen diese Entscheidung zu erheben. 

Etablierte Parteien werden nicht geprüft

Der Bundeswahlausschuss stellt für alle Wahlorgane zur bevorstehenden Bundestagswahl verbindlich fest, welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren (sogenannte etablierte Parteien). Dies sind die im Bundestag vertretenen Parteien CDU, SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, CSU, FDP, AfD, Freie Wähler (in den Landtagen von Bayern und Rheinland-Pfalz vertreten) und Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/Freie Wähler (BVB/FW, im Landtag von Brandenburg vertreten). Diese Parteien können Wahlvorschläge einreichen, ohne Unterstützungsunterschriften beibringen zu müssen.

Darüber hinaus prüft und stellt das elfköpfige Gremium fest, welche sonstigen Vereinigungen, die dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl des 20. Deutschen Bundestages angezeigt haben, für diese Wahl als Parteien im Sinne des Paragrafen 2 des Parteiengesetzes anerkannt werden müssen. Die Feststellungen des Bundeswahlausschusses können innerhalb von vier Tagen mit Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht angefochten werden.

Die Mitglieder des Bundeswahlausschusses

Der Bundeswahlausschuss 2021 setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: Vorsitzender: Bundeswahlleiter Dr. Georg Thiel; Stellvertreter: Heinz-Christoph Herbertz, stellvertretender Bundeswahlleiter.

Beisitzer und Beisitzerinnen: Prof. Dr. Michael Brenner (CDU), Stellvertreter: Dr. Detlef Gottschalck (CDU); Mechthild Dyckmans (FDP), Stellvertreterin: Judith Pirscher (FDP); Hartmut Geil (Bündnis 90/Die Grünen), Stellvertreterin: Emily May Büning (Bündnis 90/Die Grünen); Petra Kansy (CDU), Stellvertreterin: Gabriele Hauser (CDU); Georg Pazderski (AfD), Stellvertreter: Roman Reusch (AfD); Dr. Johannes Risse (SPD), Stellvertreterin: Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD); Jörg Schindler (Die Linke), Stellvertreterin: Constanze Portner (Die Linke); Tobias Schmid (CSU), Stellvertreter: Florian Bauer (CSU).

Mitglieder: Petra Hoock, Richterin am Bundesverwaltungsgericht, Stellvertreterin: Anne-Kathrin Fricke, Richterin am Bundesverwaltungsgericht; Dr. Stefan Langer, Richter am Bundesverwaltungsgericht, Stellvertreter: Damian-Markus Preisner, Richter am Bundesverwaltungsgericht.

Der Bundeswahlleiter teilt weiter mit, dass Wahlvorschläge bis Montag, 19. Juli, 18 Uhr, eingereicht werden müssen, und zwar als Landeslisten bei den zuständigen Landeswahlleitern oder als Kreiswahlvorschläge bei den zuständigen Kreiswahlleitern. Über deren Zulassung entscheiden die Landes- oder Kreiswahlausschüsse am Freitag, 30. Juli 2021. (vom/09.07.2021)