Der Bundestag hat am Freitag, 26. Juni 2021, im Rahmen einer halbstündigen Debatte über den Sechsten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (19/29815) beraten.
Sechster Armuts- und Reichtumsbericht
Knapp 30 Jahre nach der Wiedervereinigung gibt es immer noch deutliche Unterschiede in der Einkommensverteilung bei Ost- und Westdeutschen. Das geht aus dem sechsten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung hervor (19/29815). Die Einkommen betrugen demnach im Jahr 2016 im Mittel 19.489 Euro in Ostdeutschland und 23.395 Euro in Westdeutschland. Damit erhöhte sich der Abstand der Nettoäquivalenzeinkommen zwischen Ost und West von 2.480 Euro im Jahr 2006 auf zuletzt 3.906 Euro im Jahr 2016.
Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, geht das niedrigere Einkommensniveau in Ostdeutschland mit einer höheren Armutsrisikoquote einher. Diese lag dort im Jahr 2016 bei knapp 23 Prozent und im Westen bei knapp 15 Prozent. Gegenüber 2006 ist das ein deutlicher Anstieg von vier Prozent in Ostdeutschland und rund zwei Prozent in Westdeutschland. Die gesamtdeutsche Armutsrisikoquote lag bei 16,6 Prozent.
„Vermögen ungleicher verteilt als Einkommen“
Der Bericht stellt fest, dass das Vermögen deutlich ungleicher verteilt ist als das Einkommen. Hier hat der Gini-Koeffizient etwa 0,71 (Nettovermögen der Haushalte) beziehungsweise 0,78 (individuelle Nettovermögen) betragen. Der Gini-Koeffizient gibt den Grad der Gleich- oder Ungleichverteilung zwischen den Werten 0 (vollständige Gleichverteilung) und 1 (eine Person besitzt alles, alle anderen nichts) an.
Haushalte in der oberen Hälfte der Verteilung besaßen demnach etwa 97,5 Prozent, Personen in der oberen Hälfte der Verteilung etwa 99,5 Prozent des Gesamtvermögens. Die zehn Prozent der Bevölkerung mit den geringsten Vermögen hatten ein negatives Vermögen, also mehr Schulden als Vermögensbestände, weitere Teile der Bevölkerung hatten kein Vermögen, aber auch keine Schulden.
Abstimmung über Oppositionsinitiativen
Gegenstand der Debatte waren auch 13 Anträge der Opposition, die im Anschluss an die Aussprache allesamt abgelehnt wurden. So scheiterte etwa ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Lehren aus dem Sechsten Armuts- und Reichtumsbericht ziehen“ (19/30403) am Votum aller anderen Fraktionen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Arbeits- und Sozialausschusses zugrunde (19/31083 Buchstabe a).
Abgelehnt wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP auch ein gemeinsamer Antrag von Linken und Grünen, der die Abschaffung der Sanktionen beim Arbeitslosengeld II forderte (19/15078). Eine Beschlussempfehlung des Arbeits- und Sozialausschusses hatte die Ablehnung des Antrags zuvor empfohlen (19/30504 Buchstabe h).
Sechs Anträge der Linken abgelehnt
Keine Mehrheit fand trotz Zustimmung durch die Grünen und Enthaltung der FDP auch ein Antrag der Linken, in dem sie sich für „zehn Tage Elternschutz zusätzlich“ aussprach (19/26979). Zu der Initiative lag eine Beschlussempfehlung des Familienausschusses vor (19/30908). Ein weiterer Antrag, der eine „soziale, zukunftsweisende und krisenfeste Familienpolitik“ (19/30605) forderte, scheiterte am Votum der Koalition, der AfD und der FDP. Die Grünen stimmten abermals mit den Linken.
Abgelehnt mit den Stimmen der Koalition wurden auch die Anträge der Linksfraktion mit den Titeln „Hartz IV überwinden – Sanktionsfreie Mindestsicherung einführen“ (19/29439), „Getrenntlebende Eltern im Grundsicherungsbezug entlasten – Umgangsmehrbedarf einführen“ (19/29749), „Grundsicherungskürzungen bei Rentnerinnen und Rentnern verhindern“ (19/24454) und „Schutz vor Armut und Ausgrenzung garantieren – Konsequenzen aus dem Armuts- und Reichtumsbericht“ (19/30388). Im Falle des ersten und vierten Antrags enthielten sich die Grünen, dem zweiten und dritten Antrag stimmten sie zu. FDP und AfD enthielten sich bei der Abstimmung über den dritten Antrag, lehnten die übrigen Vorlagen jedoch allesamt ab. Zugrunde lagen den Abstimmungen Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/30540, 19/31083).
Fünf Anträge der Grünen abgelehnt
Trotz der Zustimmung durch Die Linke scheiterte auch ein Antrag der Grünen, in dem sich die Fraktion dafür einsetzte, das „Menschenrecht auf Wohnen dauerhaft zu sichern und Wohnungs- und Obdachlosigkeit konsequent zu bekämpfen“ (10/7734). Der Bundestag folgte damit einer Beschlussempfehlung des Bau- und Wohnungsausschusses (19/9697). Mit denselben Mehrheiten wurde auch ein Antrag abgelehnt, mit dem die Fraktion auf eine „gesetzliche Verbesserung der Arbeitsqualität und Beratungsqualität in Jobcentern“ (19/15975) drang.
Die übrigen drei Anträge zur Einführung einer Kindergrundsicherung (19/14326), für eine „Garantiesicherung statt Hartz IV“ (19/25706) und für ein „Zukunftsprogramm gegen Armut“ (19/30394) scheiterten am Votum von CDU/CSU, SPD, FDP und AfD. Die Linke enthielt sich jeweils. Zu den Anträgen lagen Beschlussempfehlungen des Arbeits- und Sozialausschusses (19/30504 Buchstabe i; 19/31083 Buchstabe c; 19/29973) sowie des Familienausschusses vor (19/24882 Buchstabe b).
Abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD forderte in ihrem Antrag (19/30403) die Bundesregierung dazu auf, ihren Armuts- und Reichtumsbericht dem Bundestag künftig in der Mitte einer jeweiligen Legislaturperiode vorzulegen. Dies sei trotz anders lautender Beschlusslage in dieser Wahlperiode nicht geschehen.
Darüber hinaus forderte die Fraktion eine Reihe von Maßnahmen zur „Bewahrung“ der sozialen Gerechtigkeit in Deutschland. Unter anderem sollte durch die Einführung einer verbindlichen Steuer- und Abgabenbremse im Grundgesetz die maximale Summe der Belastung auf einen bestimmten Prozentsatz im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt festgeschrieben werden. Steuern und Abgaben, hieß es, sollten in Zukunft nicht mehr „beliebig“ erhöht werden können.
Abgelehnter Antrag von Linken und Grünen
Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen forderten in einem gemeinsamen Antrag (19/15078) die Abschaffung der Sanktionen beim Arbeitslosengeld II. Sie bezogen sich zur Begründung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Sanktionspraxis eingeschränkt hatte. Linke und Grüne gingen in dem Antrag allerdings darüber hinaus und forderten eine generelle Abschaffung von Sanktionen.
Ferner sollten die Jobcenter bedarfsdeckend mit Personal und Mitteln zur Eingliederung und für die Verwaltung ausgestattet werden. Auch sollte das Fallmanagement verbessert werden, damit Arbeitssuchende passgenaue Hilfen und garantierte Angebote zur Weiterbildung erhielten.
Erster abgelehnter Antrag der Linken
Mit ihrem ersten Antrag forderte Die Linke von der Bundesregierung ein gesetzgeberisches Maßnahmenpaket für eine „soziale, zukunftsweisende und krisenfeste Familienpolitik“ (19/30605).
So sollten etwa Wohnkosten verringert werden – beispielsweise durch ein öffentliches Wohnungsbauprogramm nach Wiener Vorbild. Auch gelte es, Kinderarmut zu bekämpfen, indem etwa eine eigenständige Kindergrundsicherung eingeführt wird. Auch Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf seien zu ergreifen, forderte die Fraktion.
Zweiter abgelehnter Antrag der Linken
Die Linksfraktion plädierte für die Einführung eines zehntägigen Elternschutzes. In einem Antrag (19/26979) forderte sie die Bundesregierung auf, das bestehende Mutterschutzgesetz zu einem Elternschutzgesetz weiterzuentwickeln. In dessen Rahmen sollte eine zehntägige bezahlte Freistellung von der Arbeit für den zweiten Elternteil oder eine von der leiblichen Mutter benannte soziale Bezugsperson unmittelbar nach der Geburt eines Kindes gewährt werden. Jeweils fünf Tage der Lohnfortzahlung sollten durch den Arbeitgeber und durch den Bund finanziert werden. Zudem sei ein Rückkehrrecht auf den früheren Arbeitsplatz sowie ein Diskriminierungs- und ein Kündigungsverbot im Elternschutz zu verankern.
Nach Ansicht der Linksfraktion müssten mehr Maßnahmen als bisher ergriffen werden, um eine partnerschaftliche Aufteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit zu erreichen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf müsse verbessert und die Übernahme der Sorgearbeit durch Väter beziehungsweise den zweiten Elternteil gefördert werden.
Dritter abgelehnter Antrag der Linken
Die Fraktion Die Linke forderte in ihrem dritten Antrag (19/29439) die Überwindung von Hartz IV und die Einführung einer sanktionsfreien Mindestsicherung.
Sie schrieb: „Die Leistungen für Erwerbslose und für Menschen in der Grundsicherung müssen vor Armut und sozialer Ausgrenzung schützen und dürfen nicht zu deren Verfestigung beitragen. Zudem muss das Grundsicherungssystem eine nachhaltige Integration der Erwerbslosen in den Arbeitsmarkt befördern. Diese Ziele sind innerhalb des Sanktionsregimes Hartz IV nicht zu erreichen.“
Vierter abgelehnter Antrag der Linken
Die Fraktion Die Linke forderte einen Umgangsmehrbedarf in der Grundsicherung für getrennt lebende Eltern. In ihrem entsprechenden Antrag (19/29749) verwies sie auf die sozialen und ökonomischen Belastungen, denen Trennungsfamilien ausgesetzt seien. Dies gelte vor allem für Eltern in der Grundsicherung, die sich die Erziehungsverantwortung für die Kinder aufteilen.
„In dieser Situation sieht das geltende Recht eine tageweise Aufteilung des Regelbedarfs des Kindes zwischen den Elternteilen vor. Bei vielen Kosten ist die Vorstellung, dass eine genaue Zurechnung auf ein Elternteil möglich ist, jedoch höchst praxisfremd. Bestimmte Ausgaben fallen zudem doppelt an“, erläuterten die Abgeordneten.
Fünfter abgelehnter Antrag der Linken
Die Fraktion Die Linke wollte verhindern, dass Rentnern Grundsicherungsleistungen gekürzt werden. In einem entsprechenden Antrag (19/24454) begründete sie die Initiative mit einer gesetzlichen Regelungen, wonach Renten für Versicherte, die erstmals zum 1. April 2004 oder später eine Rente erhalten haben, am letzten Bankarbeitstag des laufenden Monats ausgezahlt werden. Rentner, die bereits vor dem 1. April 2004 eine Rente bezogen hätten, würde die Rente aber noch zum letzten Bankarbeitstag des Monats, der dem Monat, in dem sie fällig werden, vorausgeht, ausgezahlt. Leistungen der „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ würden generell „vorschüssig“, also zu Beginn des jeweiligen Monats ausgezahlt, schrieb Die Linke.
Durch die Änderung des Auszahlungszeitpunkts komme es für Rentner, die ihre Rente mit Leistungen der Grundsicherung aufstocken müssten und ihre Rente erstmals im April 2004 oder später erhalten haben, im Juli (dem Monat der jährlichen Rentenanpassung) regelmäßig zu einer Bedarfsunterdeckung. Grund hierfür sei das sogenannte Zuflussprinzip, nach dem Einkommen immer in dem Kalendermonat angerechnet werden, in dem sie real zufließen. Für Menschen, die seit April 2004 eine Rentenleistung beziehen und auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind, bedeute das Zuflussprinzip, dass ihre Grundsicherungsleistung zu Beginn des Monats Juli um den Betrag gekürzt werde, um den sich die ausgezahlte Rente erhöhen wird, hieß es in dem Antrag.
Sechster abgelehnter Antrag der Linken
Die Fraktion Die Linke forderte einen intensiveren Kampf gegen Ausgrenzung und Armut. In einem entsprechenden Antrag (19/30388) bezeichnete sie die Erkenntnisse aus dem 6. Armuts- und Reichtumsbericht als eindringlichen Appell an die Bundesregierung. Die Abgeordneten kritisierten zugleich methodische Mängel des Berichts, zum Beispiel beim Lebenslagen-Ansatz und die Ausklammerung von bestimmten Themen.
Sie verlangten deshalb von der Bundesregierung, bei der Erarbeitung der kommenden Armuts- und Reichtumsberichte armutsbetroffene Menschen ausführlich zu beteiligen und besondere Aufmerksamkeit auf verdeckte Armut und die Folgen der Corona-Pandemie zu legen.
Erster abgelehnter Antrag der Grünen
Ein nationales Aktionsprogramm gegen Obdachlosigkeit – das forderte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem ersten Antrag (19/7734). Unter dem Titel „Menschenrecht auf Wohnen dauerhaft sicherstellen – Wohnungs- und Obdachlosigkeit konsequent bekämpfen“ riefen die Abgeordneten die Bundesregierung dazu auf, mit einem Bündel von Maßnahmen bis 2030 Obdachlosigkeit in Deutschland zu beseitigen.
Mit weiteren vielfältigen Projekten sollte zudem darauf hingewirkt werden, dass Wohnungslosigkeit gar nicht erst entstehe. Neben dem Ausbau der Daten- und Forschungsgrundlage ging es um mehr Geld, mehr sozialen Wohnungsbau und die Wiedereinführung von Gemeinnützigkeit im Wohnungsbaubereich.
Zweiter abgelehnter Antrag der Grünen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollte eine Kindergrundsicherung einführen. In ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/14326) forderte sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um das Kindergeld, den Kinderzuschlag, das Sozialgeld für Kinder und die Bedarfe für Bildung und Teilhabe in der neuen Leistung zusammenzufassen.
Nach dem Willen der Fraktion sollte die Kindergrundsicherung als eigenständige Leistung ausgestaltet werden, die nicht als Einkommen der Eltern angerechnet wird. Die Sozialleistung sollte sich aus einem fixen Garantie-Betrag für jedes Kind und einem ergänzenden „GarantiePlus“-Betrag, der sich nach der finanziellen Situation der Familie richtet, zusammensetzen. Je niedriger das Einkommen der Eltern sei, desto höher sollte der „GarantiePlus“-Betrag ausfallen. Der Garantie-Betrag sollte nach den Vorstellungen der Grünen so hoch sein, dass der verfassungsrechtlichen Vorgabe nach Freistellung des kindlichen sächlichen Existenzminimums und des Freibetrags für Betreuung, Erziehung und Ausbildung bei der Besteuerung des Elterneinkommens entsprochen würde. Für das Jahr 2019 bezifferten die Grünen die Höhe der Kindergrundsicherung auf die Maximalbeträge von 364 Euro für Kinder bis fünf Jahre, 475 Euro für Kinder bis 13 Jahre und 503 Euro für Kinder bis 17 Jahre.
Dritter abgelehnter Antrag der Grünen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte, die bisherigen Hartz-IV-Leistungen zu einer sanktionsfreien Garantiesicherung weiterzuentwickeln. In ihrem abgelehnten Antrag (19/25706) begründete sie ihre Initiative mit den „sozialen Schieflagen“, die die im vergangenen Jahr verabschiedeten Sozialschutzpakete der Bundesregierung aufweisen würden. „Die Erfahrungen der Corona-Pandemie machen deutlich, wie kommende Krisen und notwendige wirtschaftliche Transformationsprozesse die Grundsicherung herausfordern werden. Die temporären Regelungen der Sozialschutz-Pakete zeichnen bereits den Weg zu einer vereinfachten, umfassenderen und digitaleren Leistungsgewährung vor. Sie sollten aber keine krisenbedingte Eintagsfliege, sondern der positive Ansatzpunkt für die Verbesserung der bestehenden Leistungen für alle Menschen mit Anspruch auf Grundsicherungsleistungen sein“, schrieben die Grünen.
Zu den Forderungen gehörten unter anderem, die Regelungen zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung so zu ändern, dass diese kostendeckend, rechtssicher und weniger streitanfällig sind. Das soziokulturelle Existenzminimum von Erwachsenen und Kindern sollte neu ermittelt und die Regelsätze deutlich angehoben werden. Die Regelbedarfsermittlung sollte auf eine reine Statistikmethode umgestellt werden. Ferner verlangten die Grünen Verbesserungen bei der Arbeitsberatung in den Jobcentern und die Einführung einer Kindergrundsicherung.
Vierter abgelehnter Antrag der Grünen
Die Grünen forderten, die Grundsicherung zu einer „sanktionsfreien Garantiesicherung“ weiterzuentwickeln. Damit sollte das soziokulturelle Existenzminimum garantiert sowie gesellschaftliche Teilhabe sicherstellt werden, hieß es in ihrem Antrag (19/30394). Zudem sei der Regelsatz neu zu ermitteln sowie schrittweise auf ein „existenzsicherndes Niveau“ anzuheben, hieß es.
Außerdem sollten die Leistungen für Nichtverheiratete individualisiert, die Vermögensprüfung durch eine „rechtsverbindliche Selbstauskunft“ ersetzt und die Hinzuverdienstmöglichkeiten verbessert werden, schrieben die Abgeordneten. Auch eine Kindergrundsicherung forderte die Fraktion. Erklärtes Ziel dahinter sei ein „Aufwachsen ohne Armut“.
Fünfter abgelehnter Antrag der Grünen
Die Grünen forderten die Bundesregierung unter anderem auf, einen Gesetzentwurf zum Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vorzulegen. Dabei müsse Freiwilligkeit zum Ausgangspunkt der Unterstützungsleistungen im SGB II gemacht werden. Das umfasse einerseits ein Wunsch- und Wahlrecht bezüglich einzelner Maßnahmen und Integrationsschritte und andererseits die Abschaffung der Sanktionen. Den Vorrang von Vermittlung vor allen anderen Leistungen der Arbeitsförderung wollte die Fraktion abschaffen.
Zudem dürfe sich die Arbeitsförderung in den Jobcentern nicht ausschließlich am Ziel einer unmittelbaren Aufnahme irgendeiner Erwerbstätigkeit orientieren, hieß es. Bei der Entscheidung für Maßnahmen und Unterstützungsleistungen müssten soziale Teilhabe und notwendige Zwischenschritte zur Arbeitsmarktintegration als gleichberechtigte Ziele einbezogen werden. Auch sollten die Arbeitslosen einen Rechtsanspruch auf Qualifizierung erhalten, um ihren beruflichen Status zu verbessern. Um Aus- und Weiterbildung zu stärken, sollten die Arbeitslosen ein Weiterbildungsgeld bekommen, das höher ist als ihre Arbeitslosengeld-II-Auszahlung. Weiterbildungen mit Abschluss müssten unabhängig vom aktuellen Fachkräftebedarf über die gesamte Laufzeit gefördert werden, forderten die Grünen. (che/aw/pez/eis/sas/ste/25.06.2021)