Gesundheit

Abgesetzt: Erlass eines Tier­arznei­mittelgesetzes

Ein Tierarzt untersucht einen Hund. Daneben stehen Medikamente für Hunde.

Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die abschließende Beratung eines Tierarzneimittelgesetzes. (© picture alliance/dpa | Frank Rumpenhorst)

Von der Tagesordnung am Donnerstag, 10. Juni 2021, abgesetzt hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ (19/28658, 19/29632, 19/29997 Nr.1.11). 

Gesetzentwurf der Bundesregierung 

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/28658) soll ein Tierarzneimittelgesetz als eigenständiges neues Stammgesetz erlassen werden. Zeitgleich sollen im Arzneimittelgesetz die auf Tierarzneimittel bezogenen Bestimmungen aufgehoben werden. Damit kommt die Bundesregierung EU-rechtlichen Vorgaben nach.

Der Nutzen des Gesetzes bestehe darin, „das hohe Niveau des Gesundheitsschutzes von Mensch und Tier, das durch kohärente Rechtsvorschriften zu Tierarzneimitteln und hohe Qualitätsstandards für Tierarzneimittel sichergestellt wird, auch weiterhin aufrechtzuerhalten und bei der Entwicklung und Vermarktung von Tierarzneimitteln im Geltungsbereich dieses Gesetzes spürbare Effizienzgewinne zu erzielen“.

Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme (19/29632) eine Reihe von Änderungen und Korrekturen vorgeschlagen, die bei der Regierung teilweise auf Zustimmung gestoßen sind. (eis/hau/09.06.2021)