Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 22. April 2021, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:
Arbeit und Soziales
Mutterschutz: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/28115) zu einem Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über den Mutterschutz wird federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten. Das Übereinkommen Nr. 183 vom 15. Juni 2000 ist eine Überarbeitung des Mutterschutz-Übereinkommens von 1952, das wegen seiner zu detaillierten Regelungen nur von wenigen IAO-Mitgliedstaaten unterzeichnet worden war. Das Übereinkommen Nr. 183 vermeide durch flexiblere Regelungen diese Hindernisse, so die Regierung. Ziel sei es, die Gleichstellung aller erwerbstätigen Frauen sowie die Gesundheit und Sicherheit von Mutter und Kind weiter zu fördern. Mit dem Gesetz würden die Voraussetzungen für eine Ratifikation des Übereinkommens durch Deutschland geschaffen.
Produktsicherheit: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/28406) zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen wird federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten. Mit dem Gesetz soll das bisherige Produktsicherheitsgesetz durch eine Neufassung abgelöst und an die EU-Verordnung 2019 / 1020 und das bereits in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachte Marktüberwachungsgesetz angepasst werden. Mit Artikel 3 des Gesetzes wird außerdem das neue Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen im Hinblick auf den sicheren Betrieb solcher Anlagen erlassen. Es enthält darüber hinaus Anpassungen in anderen Rechtsvorschriften.
Barrierefreiheit: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019 / 882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (19/28653) wird federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten. Mit dem Entwurf will die Bundesregierung europarechtliche Vorgaben zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen herbeiführen. Ziel dabei solle es sein, die Verfügbarkeit barrierefreier Produkte und Dienstleistungen auf dem Binnenmarkt zu erhöhen, heißt es in dem Entwurf.
Rentenversicherung: Die Fraktion Die Linke will freiwillige Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung ausbauen und dafür die Förderung der Riester-Rente beenden. In einem Antrag (19/27317) schreiben die Abgeordneten zur Begründung: „Riester-Renten und auch viele Formen kapitalgedeckter Betriebsrenten sind weder aus verbraucherpolitischer Sicht noch aus ökonomischen und verteilungspolitischen Gesichtspunkten dazu geeignet, ein nach dem Umlageverfahren organisiertes Pflichtversicherungssystem zu ersetzen.“ Die Linke fordert deshalb, die gesetzliche Rente wieder zum „tragenden Fundament zukünftiger Alterssicherung“ auszubauen. In einem ersten Schritt soll dazu die „Rente nach Mindestentgeltpunkten“ entfristet und reformiert werden, die „Grundrente“ reformiert werden sowie das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent angehoben werden. Der Antrag wird im Ausschuss für Arbeit und Soziales weiterberaten.
Recht
Rechtsverkehr: Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem der digitale Wandel der Justiz begleitet werden soll. Der Vorlage (19/28399) zufolge soll der elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten ausgebaut werden, indem die digitalen Zugangsmöglichkeiten zu den Gerichten erweitert werden. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Organisationen und Verbände sowie andere professionelle Verfahrensbeteiligte erhielten unter anderem die Möglichkeit, möglichst kostenneutral über ein neues besonderes elektronisches Postfach mit den Gerichten auf sicherem Wege zu kommunizieren. Dafür werde ein sogenanntes besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) geschaffen, heißt es in dem Entwurf, der zur weiteren Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen wurde.
Ehesachen: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnung 2019 / 1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung sowie über internationale Kindesentführungen und zur Änderung sonstiger Vorschriften (19/28681) soll federführend im Rechtsausschuss beraten werden. Neben „notwendigen Folgeänderungen“ im Rechtspflegergesetz, im Auslandsunterhaltsgesetz, im Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen, im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sowie im Achten Buch Sozialgesetzbuch im Nachgang einer EU-Verordnung sieht der Entwurf die Änderung einzelner Vorschriften der Zivilprozessordnung vor, die der Durchführung anderer EU-Verordnungen auf dem Gebiet der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen dienen, heißt es im Entwurf.
Patentamt: Ebenfalls im Rechtsausschuss beraten wird ein Gesetzentwurf der Bundesregierung über weitere Aufgaben des Deutschen Patent- und Markenamts und zur Änderung des Patentkostengesetzes (19/28680). Die Attraktivität des Patentschutzes und damit die Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft insgesamt soll durch eine schnellere Patentprüfung gesteigert werden, heißt es in dem Entwurf. In diesem Kontext sei auch eine „innovationsverträgliche Gebührenanpassung“ notwendig. Die Jahresgebühren für Patente seien seit geraumer Zeit unverändert geblieben. Nun gelte es, die seit 1999 eingetretene inflationsbedingte Absenkung des Gebührenniveaus zu verkürzen. Dies nämlich habe dazu geführt, dass die mit dem Fortschreiten der Patentlaufzeit höheren Gebühren, die für die Aufrechterhaltung des Schutzes zu zahlen seien, „ihre innovationspolitische Lenkungsfunktion nicht mehr in ausreichendem Maße erfüllen können“, da sie inflationsbedingt faktisch günstiger geworden seien.
Wirtschaft und Energie
Marktüberwachung: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur „Neuordnung der Marktüberwachung“ (19/28401) vorgelegt. Damit soll eine einheitliche Marktüberwachung für europäisch harmonisierte und europäisch nicht harmonisierte Non-Food-Produkte sichergestellt werden. Der Gesetzentwurf wird federführend im Wirtschaftsausschuss beraten.
Tagebau: Die Bundesregierung hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes und zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung“ (19/28402) vorgelegt, mit dem sie die Genehmigungsverfahren für Braunkohletagebaue an den Kohleausstieg anpassen will. Es gelte, einen Stillstand der Tagebaue zu vermeiden und Planungssicherheit zu gewährleisten, so die Bundesregierung. Mit dem Gesetz wolle man die Dauer von Genehmigungsverfahren bei der Umplanung von Braunkohletagebauen verkürzen. Außerdem soll per Gesetz Lithium in allen Formen als „bergfreier Bodenschatz“ definiert werden. Der Entwurf wird im Ausschuss für Wirtschaft und Energie weiter beraten.
Messgeräte: Die Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf die Umsetzung von Richtlinien im Mess- und Eichgesetz erleichtern. Ziel des „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes“ (19/26410) sei es, Vorschriften redaktionell anzupassen, um der Richtlinien-Umsetzung besser Rechnung zu tragen, erklärt die Bundesregierung. Der Entwurf wird federführend im Wirtschaftsausschuss beraten.
Unternehmensstatistiken: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (19/28411) vorgelegt, mit dem die EU-Rahmenverordnung EBS (Regulation on European business statistics) in nationales Recht umgesetzt werden soll. Ziel sei es, Unternehmensstatistiken auf EU-Ebene weitgehend zu harmonisieren und Daten somit besser vergleichbar zu machen. Das Gesetz schafft unter anderem rechtliche Voraussetzungen zum Austausch von Einzeldaten. Der Gesetzentwurf wird zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.
Entsorgungsfonds: Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Entsorgungsfondsgesetzes (19/28685) wird federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Energie beraten. Der Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) soll, so der Entwurf, von rechtlichen und administrativen Belastungen entlastet werden. Die geplante Neuregelung des Entsorgungsfondsgesetzes solle außerdem sicherstellen, dass der Fonds „sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Anlagemittel praktikabel, rechtssicher und im zur Zweckverfolgung erforderlichen Umfang nutzen kann, um die zur Finanzierungssicherung der Entsorgungskosten notwendigen Erträge erwirtschaften zu können“, heißt es weiter.
Ernährung und Landwirtschaft
Ökologische Erzeugung: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/28404) zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes (ÖLG) und des Öko-Kennzeichengesetzes wird zur weiteren Beratung an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen. Wie die Regierung in dem Entwurf schreibt, dienen die beiden Gesetze der Durchführung des EU-Rechts auf dem Gebiet der ökologischen Erzeugung und der Kennzeichnung entsprechender Produkte. Ab dem 1. Januar 2022 gelte die neue EU-Öko-Basisverordnung 2018 / 848, mit der die Rechtsgrundlagen für die ökologische Produktion und die Kennzeichnung ökologischer Erzeugnisse aktualisiert und detaillierter gestaltet würden, so die Bundesregierung. Die Änderungen des ÖLG und des Öko-Kennzeichengesetzes dienten der Anpassung an das EU-Recht.
Pflanzengesundheit: Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf (19/28405) zur Umsetzung europäischer Rechtsvorschriften zur Pflanzengesundheit vor. Demnach stelle die Einschleppung gefährlicher Bakterien, Viren, Insekten und Pilzkrankheiten ein besonders hohes Risiko für die landwirtschaftliche Produktion, die Sicherstellung der Ernten und der Ernährung, aber auch für die Kulturlandschaft, für Wälder und für Pflanzen in der freien Natur dar. Laut der Bundesregierung schaffen die EU-Verordnungen 2016 / 2031 und 2017 / 625 die Grundlagen, um der sogenannten „phytosanitären Bedrohung“ durch gefährliche Schadorganismen der Pflanzen zu begegnen. Darin seien Pflichten, Verbote, Beschränkungen sowie Anforderungen und Maßnahmen festgelegt, deren Durchführung, Kontrolle und Sanktionierung national sicherzustellen seien. Der Gesetzentwurf wird zur weiteren Beratung an den Landwirtschaftsausschuss überwiesen.
Nahrungsergänzungsmittel: Ein Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Gesundheitlichen Verbraucherschutz bei Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln verbessern“ (19/28783) wird im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft weiterberaten. Demnach soll sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Sicherstellung eines hohen gesundheitlichen Schutzniveaus für Verbraucherinnen und Verbraucher stark machen – nicht zuletzt für die EU-weiten Höchstmengenregelungen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln und in angereicherten Lebensmitteln, heißt es. Außerdem soll die Forschung im Bereich Nährstoffversorgung und Nahrungsergänzungsmittel verstärkt werden und dabei sollen insbesondere Risikogruppen wie Kinder, Schwangere, Stillende und Senioren in den Fokus genommen werden, um Daten zu sammeln und Wissenslücken zu schließen.
Küken: „Kükentöten wirklich beenden – Aufzucht männlicher Küken fördern“ (19/28773) lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke, der im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft weiterberaten wird. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung dazu auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem das Töten von Küken allein aus wirtschaftlichen Gründen zu einem Straftatbestand nach Paragraf 17 Ziffer 1 Tierschutzgesetz macht sowie tiergerechte Mindestanforderungen für Aufzucht, Haltung und Transport von sogenannten Bruderhähnen und Zweinutzungshühnern festlegt. Darüber hinaus solle die Bundesregierung ein dauerhaftes Förderprogramm einrichten, dass die Landwirte bei der Umstellung von bestehender Legelinien- oder Mastgeflügel-Haltung auf die Haltung von Zweinutzungshühnern aus Bundesmitteln unterstützt.
Abgesetzt: Tierversuche: Von der Tagesordnung abgesetzt hat der Bundestag die geplante Überweisung eines angekündigten Antrags der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Tierversuche beenden – Alternativmethoden fördern“ an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft.
Geflügelhaltung: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt von der Bundesregierung in einem Antrag (19/13549), den Antibiotikaeinsatz in der Geflügelhaltung zu verringern. Konkret soll die Anwendung des Wirkstoffs Colistin, der für die Humanmedizin von großer Bedeutung sei, sowie aller weiterer Reserveantibiotika in der Geflügelhaltung gesetzlich ausgeschlossen werden. Die Tierhaltungssysteme in Deutschland seien zudem so umzubauen, dass die Gesundheit der Tiere ohne die Anwendung von Antibiotika gewährleistet ist. Dafür seien tiergerechte Haltungssysteme, ausreichend Platz und Freilandzugang essenziell. Der Fokus bei der Zucht des Geflügels soll nicht weiter auf Hochleistung gelegt werden, stattdessen auf robuste und vitale Zweinutzungsrassen. Der Antrag wird federführend im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft beraten.
Inneres
Bundesbesoldung: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ (19/28677) wird federführend im Ausschuss für Inneres und Heimat beraten. Wie die Bundesregierung schreibt, werden damit die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses vom 25. Oktober 2020 für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst. Die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge werden zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent linear angehoben.
Abgesetzt: Islamkonferenz: „Ausschluss von extremistischen Verbänden aus der Deutschen Islamkonferenz“ lautet der Titel eines angekündigten Antrags der AfD-Fraktion, der im Ausschuss für Inneres und Heimat weiter beraten werden sollte. Die Überweisung dieses Antrags wurde jedoch von der Tagesordnung abgesetzt.
Gesundheit
Tierarzneimittel: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (19/28658) wird federführend im Gesundheitsausschuss beraten. Mit dem Entwurf soll ein Tierarzneimittelgesetz als eigenständiges neues Stammgesetz erlassen werden. Zeitgleich sollen dabei im Arzneimittelgesetz die auf Tierarzneimittel bezogenen Bestimmungen aufgehoben werden. Damit kommt die Bundesregierung EU-rechtlichen Vorgaben nach. Der Nutzen des Gesetzes, so die Bundesregierung, bestehe für Bürgerinnen und Bürger sowie für Wirtschaft und Verwaltung darin, „das hohe Niveau des Gesundheitsschutzes von Mensch und Tier, das durch kohärente Rechtsvorschriften zu Tierarzneimitteln und hohe Qualitätsstandards für Tierarzneimittel sichergestellt wird, auch weiterhin aufrechtzuerhalten und bei der Entwicklung und Vermarktung von Tierarzneimitteln im Geltungsbereich dieses Gesetzes spürbare Effizienzgewinne zu erzielen“.
Gesundheitsversorgung: „Trans-Gesundheitsversorgung in die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkasse aufnehmen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (19/28779), der im Gesundheitsausschuss weiterberaten wird. Darin fordern die Abgeordneten, „die Gesundheitsversorgung von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen“ zu verbessern, indem die gesetzlichen Krankenkassen künftig bestimmte Leistungen übernehmen. Gegenwärtig würden etwa Transitionsmaßnahmen in Bezug auf körpermodifizierende Operationen, Epilation und Hilfsmittel wie Epithesen, Perücken oder Kompressionswesten nicht auf ärztliche Überweisung oder Rezept von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, heißt es in der Vorlage.
Kurzzeitpflege: Die Linksfraktion fordert eine Stärkung der Entlastungspflege. Der Mangel an Kurzzeitpflegeangeboten sei eklatant und habe sich in den vergangenen Jahren verschärft, heißt es in einem Antrag (19/19639) der Fraktion. Die Abgeordneten fordern unter anderem einen Rechtsanspruch auf ein jährliches Entlastungsbudget für alle Menschen mit anerkanntem Pflegebedarf der Pflegegrade I bis V. Dafür sollten die Leistungen der Verhinderungspflege, der Kurzzeitpflege, der Entlastungsbetrag und mindestens 50 Prozent der Leistungsansprüche der teilstationären Pflege zusammengeführt werden. Außerdem verlangen die Antragsteller, dass der Anspruch auf Kurzzeitpflege erweitert und präzisiert wird. Die Vorlage wird federführend im Gesundheitsausschuss weiterberaten.
Geschlechtergerechtigkeit: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert mehr Geschlechtergerechtigkeit im Gesundheitssystem. Solange hauptsächlich Männer im Gesundheitssystem Entscheidungen träfen und ein männlicher Körper in der Gesundheitsforschung und -versorgung als Norm gelte, kämen Frauen zu kurz, heißt es in einem Antrag der Fraktion (19/27882), der zur weiteren Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde. Darin fordern die Abgeordneten unter anderem eine paritätische Repräsentanz von Frauen in Entscheidungsgremien und Führungspositionen des Gesundheitswesens. Ferner müssten geschlechtersensible Qualitätsstandards entwickelt werden. In geschlechterspezifischen Bereichen des Gesundheitssystems müsse die Über-, Unter- und Fehlversorgung behoben werden.
Globale Gesundheit: „Aktionsplan globale Gesundheit – Ziele entschlossen erreichen“ (19/28765) lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion, der federführend im Gesundheitsausschuss beraten wird. Darin fordern die Antragsteller die Bundesregierung unter anderem dazu auf, bis zum Ende der Legislaturperiode einen Aktionsplan für globale Gesundheit mit konkreten Zielen vorzulegen. Dieser solle als Umsetzungsplan für die neue globale Gesundheitsstrategie dienen. Es habe sich gezeigt, dass in einer vernetzten Welt Gesundheit in all ihren Dimensionen und Facetten global gestaltet werden müsse, um aktuellen Herausforderungen zu begegnen und zukünftige Krisen zu verhindern, schreiben die Antragsteller.
Drug-Checking: Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Rechtssicherheit für Drug-Checking schaffen“ (19/28774) wird federführend im Gesundheitsausschuss weiterberaten. Demnach solle durch Änderungen im Betäubungsmittelgesetz klargestellt werden, „dass sowohl stationäres sowie mobiles Drug-Checking (Substanzanalyse) durch die Kooperation kommunaler Drogenberatung/-hilfe und labormedizinischen Einrichtungen weder eine erlaubnispflichtige Handlung noch eine Straftat darstellen“.
Angehörigenpflege: Ebenfalls an den Gesundheitsausschuss überwiesen wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Bessere Vereinbarkeit von Angehörigenpflege und Beruf durch eine PflegeZeit Plus“ (19/28781). Demnach sollen das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz zu einem Gesetz für mehr Zeitsouveränität für pflegende Angehörige weiterentwickelt werden. Außerdem sollen Reformen des Arbeitsrechtes auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Angehörigenpflege und Erwerbstätigkeit hinwirken und Kommunen beim Aufbau von Unterstützungsstrukturen vor Ort unterstützt werden.
Verkehr
Luftverkehr: Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD bringen den Entwurf eines „Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes“ (19/28788) ein. Mit der Vorlage soll durch Bundesmittel die Flugsicherungsorganisation bezuschusst werden. Die Vorlage wurde zur weiteren Beratung an den Verkehrsausschuss überwiesen.
Gefahrengut: Ebenfalls an den Verkehrsausschuss überwiesen wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (19/28683). Demnach seien redaktionelle Änderungen am Gesetzestext erforderlich.
Straßenverkehr: Auch der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines „Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ (19/28684) wird im Verkehrsausschuss weiterberaten. Demnach gelte es, die zentrale Verordnungsermächtigung in Paragraf 6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) übersichtlicher zu gestalten. Vielfache Änderungen und Ergänzungen, insbesondere durch kleinschrittige Aufzählungen, Verwendung von Beispielen und Details, erhöhten zudem das Risiko einer falschen Rechtsanwendung beim Verordnungserlass, heißt es darin. Zur Verbesserung der Sanktionierung von Verstößen gegen nationale Genehmigungsvorschriften beziehungsweise europäische Typgenehmigungsvorschriften und zur Schaffung von mehr Normklarheit sollen nun die Paragrafen 23 und die folgenden des Straßenverkehrsgesetzes überarbeitet werden.
Finanzen
Doppelbesteuerung: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung befasst sich mit dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zypern „zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen“ (19/28657). Der Gesetzentwurf, der zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss überwiesen wurde, bezieht sich auf ein Protokoll vom 19. Februar 2021 zur Änderung des Abkommens vom 18. Februar 2011.
Tabaksteuer: Ebenfalls an den Finanzausschuss überwiesen wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts (19/28655). Erhitzter Tabak wird derzeit unter Anwendung des Steuertarifs für Pfeifentabak als Rauchtabak besteuert. Nikotinhaltige Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten unterliegen nicht der Tabaksteuer. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, das Tabaksteuermodell ab 2022 fortzuschreiben. Das vom 1. Januar 2011 bis 14. Februar 2016 erstmals angewandte Tabaksteuermodell gewährleistete laut Regierung konstante Tabaksteuereinnahmen von 14,1 bis 14,9 Milliarden Euro pro Jahr. Um die Tabaksteuereinnahmen auch künftig konstant zu halten, soll dieses Tabaksteuermodell ab dem 2022 fortgeführt werden. Für erhitzten Tabak soll ab 2022 eine zusätzliche Steuer eingeführt werden, sodass er künftig wie Zigaretten besteuert wird. Nikotinhaltige Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten sollen ab 1. Juli 2022 der Tabaksteuer unterliegen. Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus über einen Zeitraum von fünf Jahren, beginnend ab 2022, jährliche Tabaksteuererhöhungen für Zigaretten und Feinschnitt vor. Flankiert werden sollen sie durch die Änderung der bestehenden Mindeststeuer für Zigarren und Zigarillos und für Pfeifentabak zum 1. Januar 2022 und zum 1. Januar 2023.
Kultur und Medien
Stiftung: Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz soll nach dem Willen der FDP als Dachorganisation aufgelöst werden. Die ihr bislang untergeordneten Institutionen Staatliche Museen zu Berlin und die Staatsbibliothek zu Berlin sollten in zwei eigene, neue Stiftungen bürgerlichen Rechts eingebracht werden, fordert die Fraktion in einem Antrag (19/24534). Zur Begründung heißt es, die Marke „Stiftung Preußischer Kulturbesitz“ würde im In- und Ausland nicht in ausreichendem Maße wahrgenommen. Eine umfassende Reform versetze die einzelnen Einrichtungen der Stiftung künftig in die Lage, eigenverantwortlich, publikumsorientiert und jeweils als sichtbar eigenständige Marke zu agieren. Der Antrag wird federführend im Ausschuss für Kultur und Medien weiterberaten.
Umwelt
Atomenergie: Das von der Bundesregierung eingebrachte 18. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes (19/28682) wird im federführenden Umweltausschuss weiterberaten. Mit dem Gesetzentwurf sollen die sich aus dem 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes ergebenden verfassungsrechtlichen Beeinträchtigungen für die betroffenen Energieversorgungsunternehmen behoben und – zusammen mit einem zu schließenden öffentlich-rechtlich Vertrag – alle hiermit verbundenen zwischen den Beteiligten strittigen Rechtsfragen in gegenseitigem Einvernehmen abschließend geregelt werden, heißt es. Zu diesem Zweck seien verschiedenen Energieversorgungsunternehmen in unterschiedlichem Umfang ein konkreter finanzieller Ausgleich für entwertete Investitionen in die Laufzeitverlängerung und für gemäß Anlage 3 Spalte 2 des Atomgesetzes unverwertbare Elektrizitätsmengen zu gewähren.
Pfand: Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Rein in eine Zukunft ohne Müll – Mehrweg und innovative Pfandsysteme fördern“ (19/28782) wird im Umweltausschuss weiterberaten. Demnach soll das Aufkommen an Verpackungsabfall bis zum Jahr 2030 auf 110 Kilogramm pro Kopf halbiert und dann bis zum Jahr 2050 kontinuierlich weiter abgesenkt werden. Auch soll das verbraucherfreundliche Mehrwegsystem bei Getränkeflaschen gestärkt und der Verbrauch von To-go-Lebensmittelverpackungen drastisch gesenkt werden.
Familie
Beteiligung: „Für eine lebendige Demokratie – Beteiligung und Engagement auf Bundesebene stärken“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/27879), der federführend im Familienausschuss beraten wird. Darin verlangen die Antragsteller von der Bundesregierung unter anderem die Schaffung eines „Beteiligungsgesetzes“ als Grundlage für Bürgerbeteiligung auf Bundesebene, eine verantwortliche Position innerhalb der Bundesregierung, die für Bürgerschaftliches Engagement, Demokratie, Partizipation und Zivilgesellschaft zuständig ist sowie ein Online-Beteiligungsportal.
Sport
Abgesetzt: Olympische Spiele: Von der Tagesordnung abgesetzt hat der Bundestag die geplante Überweisung eines angekündigten Antrags der AfD-Fraktion mit dem Titel „Impfmöglichkeit für die Teilnehmer der Olympischen und Paralympischen Spiele in Tokio 2021 schaffen“ an den Sportausschuss.
Abgesetzt: Training: Ebenfalls von der Tagesordnung abgesetzt wurde die geplante Überweisung eines weiteren angekündigten Antrags der AfD-Fraktion mit dem Titel „Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes für alle Mannschafts- und Individualsportarten, die im Freien ausgeübt werden können“ an den Sportausschuss.
Bildung und Forschung
Hochschulen: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Untersuchung zur Bedrohung der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit an deutschen Hochschulen umgehend durchführen“ (19/28797) wird federführend im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung weiterberaten. Demnach soll umgehend einen Forschungsverbund berufen werden, der bundesweit eine Studie zur Bedrohung der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit an deutschen Hochschulen erstellt.
Kulturförderung: Ebenfalls an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen wurde ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel: „Kultur macht stark – Förderung anpassen, sichern und verstetigen“ (19/28780). Darin fordern die Abgeordneten unter anderem, das Bundesprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ über das Jahr 2022 in einer dritten Förderphase mit erhöhten Mitteln fortzuführen. Die Mittel sollen dabei jährlich um 10 Millionen angehoben werden, heißt es.
(irs/ste/22.04.2021)