Der Bundestag hat am Freitag, 11. Juni 2021, mehrere parlamentarische Initiativen der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Kampf gegen Rassismus abgelehnt. Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Rassismus bekämpfen – Rechten Terror aufhalten – Opfer schützen“ (19/17770) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der FDP und Bündnis 90/Die Grünen zurückgewiesen. Der Entscheidung lag eine Beschlussvorlage des Innenausschusses (19/22691 Buchstabe b) zugrunde. Direkt abgestimmt und abgelehnt wurde ein weiterer Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Wirksame Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Regelungen zum Schutz von Opfern rechter Gewalt“ (19/30386). Die Vorlage fand gegen die Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP bei Zustimmung durch Linksfraktion und Grüne keine Mehrheit.
Abgelehnt mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Linksfraktion und Grünen wurde zudem ein Gesetzentwurf der Linksfraktion „zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes – Aufenthaltsrecht für Opfer rechter Gewalt“ (19/6197). Die Abstimmung erfolgte auf Grundlage einer Beschlussvorlage des Innenausschusses (19/22655). Ebenfalls abgelehnt wurde mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Linksfraktion und Grünen wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Für eine antirassistische und chancengerechte Einwanderungsgesellschaft – Rassismus bekämpfen, Vielfalt stärken“ (19/24636). Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (19/30486) zugrunde. Ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Aktionsplan zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und rechtsextremer Gewalt“ (19/17743) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der FDP und Grünen bei Stimmenthaltung der AfD und Linksfraktion zurückgewiesen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (19/22691 Buchstabe a) zugrunde.
Gesetzentwurf der Linken
Ausländer, die in Deutschland Opfer rassistischer oder vorurteilsmotivierter Gewalt werden, sollen nach dem Willen der Linken ein „unbedingtes Bleiberecht“ in der Bundesrepublik erhalten. Die Fraktion hält „eine gesetzliche Regelung zur Gewährung eines sicheren Aufenthaltsstatus für Opfer rechter Gewalt“ aus mehreren Gründen für erforderlich. Zum einen sei es unerträglich, wenn das Aufenthaltsrecht solcher Opfer „in Gefahr gerät, weil sie infolge der Gewalttat ihre Beschäftigung oder Einkommensgrundlage verlieren“, etwa wegen Verletzungen und Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit. Zum anderen könnten sich Täter „zumindest subjektiv bestätigt fühlen“, wenn „Opfer rechter Gewalt zur Ausreise aufgefordert oder gar abgeschoben“ werden.
Eines sicheren Aufenthaltsstatus bedürfe es auch, damit die Opfer bei Bedarf den Wohnort wechseln können, um nicht mehr Gefahr zu laufen, den Tätern erneut zu begegnen. Schließlich sei „die aufenthaltsrechtliche Sicherheit eine wichtige Bedingung für das Gelingen einer psychotherapeutischen Behandlung der oftmals schwer traumatisierten Opfer rechter Gewalt“.
Erster Antrag der Linken
Die Fraktion verlangt in ihrem ersten Antrag (19/17770) von der Bundesregierung, „in Abstimmung mit den Bundesländern die Neonazi-Szenen zu entwaffnen und Reichsbürgern, Neonazis etc. die waffenrechtlichen Erlaubnisse zu entziehen“. Auch soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge „Opfern rechter und rassistischer Gewalt einen einfachen Zugang zu rechtlicher, sozialer und therapeutischer Unterstützung und finanzieller Entschädigung“ ermöglichen und für eine großzügige Auslegungspraxis bei solchen Entschädigungsleistungen sorgen.
Zudem wird die Bundesregierung in dem Antrag aufgefordert, „zivilgesellschaftliche Projekte wie zum Beispiel Opferberatungsstellen und Mobile Beratungen gegen Rechtsextremismus samt ihrer bundesweiten Koordinierungsgremien als Frühwarnsysteme für extrem rechte Radikalisierungen ausreichend zu finanzieren“. Darüber hinaus plädiert die Fraktion für ein Demokratiefördergesetz des Bundes, mit dem eine dauerhafte und abgesicherte Förderung zivilgesellschaftlicher Projekte gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus möglich werden soll.
Zweiter Antrag der Linken
In ihrem zweiten Antrag (19/30386) fordert die Linksfraktion die Bundesregierung auf, sich gegenüber den Bundesländern dafür einzusetzen, „dass das geltende Aufenthaltsrecht konsequent im Interesse der Opfer rechter Gewalttaten angewandt wird“. So sollten künftig Ermessensspielräume in diesem Sinne genutzt werden, etwa in Bezug auf die Sicherung des Aufenthalts – beispielsweise wenn infolge eines Überfalls keine eigenständige Lebensunterhaltssicherung mehr vorliegt.
Gleiches solle auch für die schnelle Aufhebung räumlicher Beschränkungen zur Ermöglichung einer Behandlung oder Therapie oder eines „Wohnortwechsels zur Vermeidung einer erneuten Begegnung mit den Tätern“ gelten, heißt es in der Vorlage.
Antrag der Grünen
Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch in der laufenden Legislaturperiode einen Antirassismusbeauftragten einsetzen. Dieser soll Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung von Rassismus ressortübergreifend koordinieren, mithilfe messbarer Indikatoren deren Wirksamkeit überprüfen und dem Bundestag einen jährlichen Bericht zu Erscheinungsformen und Entwicklungen von Rassismus in Deutschland vorlegen, wie aus einem Antrag der Fraktion (19/24636) hervorgeht.
Zugleich fordert die Fraktion die Bundesregierung in dem Antrag auf, „im Grundgesetz das Wort ,Rasse' mit ,rassistisch' zu ersetzen“. Auch soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge einen „Partizipationsrat Einwanderungsgesellschaft“ als gesetzlich verankertes unabhängiges Gremium einrichten sowie „das Leitbild ,Einheit in Vielfalt' als Gemeinschaftsaufgabe der Gestaltung einer rassismuskritischen und chancengerechten Einwanderungsgesellschaft“ gesetzlich verankern.
Antrag der FDP
Die FDP dringt in ihrem Antrag (19/17743) dringt auf einen „Aktionsplan zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und rechtsextremer Gewalt“. Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, „die Vielzahl der rechtsterroristischen Anschläge und rechtsextremen Straftaten der jüngsten Vergangenheit zum Anlass zu nehmen, die Struktur und Arbeitsweise der deutschen Sicherheitsbehörden umfassend auf die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus auszurichten“.
Ferner soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion eine Reihe von Maßnahmen ergreifen, „um sicherzustellen, dass Rechtsextremisten weder im Öffentlichen Dienst noch in der Zivilgesellschaft Fuß fassen können“. So soll insbesondere der Schutz von Einrichtungen verbessert werden, an denen sich Angehörige besonders bedrohter Gruppen aufhalten. Auch plädiert die Fraktion für eine Reform der föderalen Sicherheitsarchitektur, um das Zusammenspiel von Bund und Ländern bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus zu verbessern. (sto/hau/ste/11.06.2021)