AfD-Anträge „zum Wohle der deutschen Wirtschaft“ erörtert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 20. Mai 2021, erstmals zwei Anträge der AfD- Fraktion mit den Titeln „Einfach frei leben – Staatssozialismus verhindern, Demokratie und Wohlstand retten“ (19/29696) und „Einfach frei leben – Green Deal zum Wohle der deutschen Wirtschaft beenden“ (19/29769) beraten. Den ersten Antrag überwies der Bundestag im Anschluss an die halbstündige Aussprache zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss, den zweiten Antrag an den Umweltausschuss, obwohl die AfD auch hier den Wirtschaftsausschuss bevorzugt hätte. In der Abstimmung konnte sie sich gegen die Mehrheit der übrigen Fraktionen nicht durchsetzen.
Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen lehnte das Parlament einen dritten AfD-Antrag ab, in dem die Fraktion gefordert hatte, die „ökonomische Resilienz zu stärken“ (19/20679). Hierzu lag eine ablehnende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie vor (19/22749).
Erster neuer AfD-Antrag
In ihrem ersten Antrag (19/29696) fordert die AfD-Fraktion, „Staatssozialismus“ zu verhindern. Darin heißt es: „Durch die angestrebte, zunehmende planwirtschaftliche Prägung unserer Gesellschaft wird unsere soziale, mittelstandsorientierte Marktwirtschaft, unser Wohlstand und letztlich die freiheitlich demokratische Grundordnung gefährdet.“
Konkret verlangen die Antragsteller von der Bundesregierung unter anderem, alle „staatsdirigistischen Bestrebungen“ zu verhindern, die über die „notwendige Rahmensetzung der Sozialen Marktwirtschaft“ hinausgingen. Dies betreffe vor allem diejenigen, „die mit sogenannten Klimaschutzmaßnahmen, übertriebenen Umweltauflagen, Quotenvorschriften, sogenannter Nachhaltigkeit oder ähnlichem begründet werden“, so die AfD-Fraktion. Außerdem fordert sie, staatlich subventionierte Innovationen, Wissenschaft und Technologie zu unterlassen, die das Ziel hätten, die Agenda des sogenannten „Great Reset“ umzusetzen.
Zweiter neuer Antrag der AfD
In ihrem zweiten neu eingebrachten Antrag fordert die AfD, den europäischen Green Deal und alle damit verbundenen Bestrebungen zu beenden. Das Konzept der Europäischen Kommission zur Reduktion von Treibhausgasen auf Null bis 2050 habe negative Auswirkungen auf die Gesellschaft und Wirtschaft, heißt es zur Begründung.
Alle mit dem Green Deal im Zusammenhang stehenden Transformationsprozesse seien deshalb unverzüglich zu unterlassen. Andernfalls drohe Mangelwirtschaft. Außerdem würden Freiheitsrechte in Gefahr geraten, befürchtet die Fraktion.
Abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion hatte in ihrem abgelehnten Antrag (19/20679) ihre wirtschaftspolitischen Vorstellungen zur Erholung von der Corona-Pandemie formuliert. Darin forderten die Abgeordneten die Bundesregierung auf, Einschränkungen wirtschaftlicher Tätigkeit aufzuheben. Hilfszahlungen des Bundes seien an Unternehmen nur unter der Bedingung zu leisten, dass diese ihren Firmensitz und Arbeitsplätze in Deutschland haben. Firmen mit Tochterfirmen in Steueroasen sollten davon ausgenommen werden.
Darüber hinaus plädierten die Abgeordneten für Steuersenkungen in mehreren Dimensionen und Maßnahmen im Bereich der Energieversorgung. Unter anderem wollte die AfD einen Ausstieg vom Ausstieg aus Kohle und Atom sowie das Abschaffung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. (pez/sas/irs/ste/20.05.2021)