Grüne fordern „Engagementoffensive“ zur Beteiligung junger Menschen
Drei Gesetzentwürfe und drei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Stärkung der politischen Partizipation hat der Bundestag am Freitag, 27. September 2019, nach erster Aussprache zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Dabei ging es um den Antrag mit dem Titel „Junge Menschen beteiligen – Partizipationsrechte stärken, Demokratiebildung fördern“ (19/13537) sowie einen Gesetzentwurf der Fraktion zur Änderung von Artikel 38 des Grundgesetzes (19/13512) mit dem Ziel, die Wahlaltersgrenze auf das vollendete 16. Lebensjahr zu senken. Ferner wurden ein Antrag mit dem Titel „Engagementoffensive jetzt – Bürgerschaftliches Engagement in der Breite der Gesellschaft fördern“ (19/10223) und ein weiteren Antrag beraten, in dem sich die Grünen dafür aussprechen, das Mindestalter für die Unterstützung der Europäischen Bürgerinitiative auf 16 Jahre abzusenken (19/13089).
In den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen werden sollen die beiden Gesetzentwürfe der Grünen zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (19/13513) und zur Änderung des Europawahlgesetzes (19/13514) mit dem Ziel, ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren einzuführen. Ebenfalls an den Innenausschuss gehen der Gesetzentwurf zur Grundgesetzänderung (19/13512) und der Antrag zur Europäischen Bürgerinitiative (19/13089). Beim letztgenannten Antrag war die Federführung strittig, da die Grünen die Federführung beim Europaausschuss sagen. Die Mehrheit entschied sich jedoch für den Innenausschuss. Im federführenden Familienausschuss beraten werden dagegen die Anträge zu den Partizipationsrechten(19/13537) und zur Engagementoffensive (19/10223).
„Zeitplan für eine Deutschen Engagementstiftung vorlegen“
Die Grünen verlangen in ihrem Antrag (19/10223) von der Bundesregierung, zehn Jahre nach der letzten eine neue Engagementstrategie „mit klaren Prioritäten und ressortübergreifend abgestimmten Maßnahmen“ vorzulegen. Diese Strategie soll unter anderem, so listet die Fraktion auf, Engagement für alle ermöglichen, Prävention gegen Extremismus und Radikalisierung bieten und die Entwicklung von Bildungseinrichtungen zu Engagementorten unterstützen. Die Vorlagen sollen im Anschluss zur weiteren Beratung an den Jugendausschuss überwiesen werden.Zudem fordert die Fraktion, eine „Position innerhalb der Bundesregierung zu schaffen, die für die notwendige Koordination der Engagementpolitik zuständig ist“. Für die geplante Einrichtung einer „Deutschen Engagementstiftung“ solle die Bundesregierung darüber hinaus einen konkreten Zeitplan vorlegen und darauf achten, „dass auch kleine, lokale Initiativen für Fördermittel antragsberechtigt sind und diesen – wo nötig – Hilfestellungen bei der Antragseinreichung gewährt werden“.
Ziel sei außerdem, eine dauerhafte Finanzierung von Strukturen des bürgerschaftlichen Engagements statt zeitlich befristeter Programmfinanzierung als zweite Säule der Engagementpolitik zu etablieren. Eine auskömmliche Ausstattung der Stiftung müsse, so heißt es weiter im Antrag, ebenfalls gewährleistet sein. Die dazu bislang in Rede stehende jährliche Zuweisung solle von 35 auf 50 Millionen Euro erhöht werden. Ferner fordern die Grünen unter anderem, das Gemeinnützigkeitsrecht zu novellieren und transparenter zu gestalten, das Stiftungsrecht zu reformieren, Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau im bürgerschaftlichen Engagement vorzulegen die Anerkennung von Engagement zu stärken.
„Mindestalter auf 16 Jahre senken“
Darüber hinaus fordern die Grünen die Bundesregierung in ihrem weiteren Antrag (19/13089) auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Europäischen Bürgerinitiative vorzulegen, um das Mindestalter für die Unterstützung der Europäischen Bürgerinitiative auf 16 Jahre abzusenken. Als Erklärung verweisen die Grünen darauf, dass junge Bürger „ein elementarer Bestandteil der europäischen Gesellschaft“ sind, „deren Meinung in der politischen Willensbildung mehr Gehör finden sollte“. Die Fridays-for-Future-Bewegung stehe „exemplarisch für das wachsende politische Interesse und Engagement von Jugendlichen“, heißt es im Antrag.
Das Mindestalter für die Unterstützung der Europäischen Bürgerinitiative auf 16 Jahre herabzusetzen, würde einerseits Vertrauen junger Menschen in politische Prozesse und Institutionen zu stärken und andererseits die Europäische Bürgerinitiative als Instrument der partizipativen Demokratie stärken, schreiben die Abgeordneten. Zudem lege die neue Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Bürgerinitiative (EU 2019/788) den Mitgliedsstaaten nahe, eine Festlegung des Mindestalters auf 16 Jahre in Betracht zu ziehen. Auch die an der Bundesregierung beteiligten Parteien hätten in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass sie „die Teilhabe von jungen Menschen auf allen Ebenen stärken und weitere Beteiligungsformate unterstützen“ wollen, argumentiert die Fraktion.
„Kinderrechte im Grundgesetz darstellen“
In ihrem dritten Antrag (19/13537) fordern die Grünen von der Regierung erneut einen Gesetzentwurf, um das Wahlalter für Bundestags- und Europawahlen auf 16 Jahre zu senken. Darüber hinaus sollen die Kinderrechte im Grundgesetz klarstellt und Kinder als Träger eigenständiger Rechte definiert sowie ihre Beteiligungsrechte konkretisiert werden.
Die Fraktion will überdies einen nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung. Die im Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010“ entwickelten Qualitätsstandards für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sollen umgesetzt und bekannt gemacht werden, um die Beteiligung aller junger Menschen unabhängig vom soziokulturellen Hintergrund zu ermöglichen. In den Kommunen und Ländern sollen Ansprechpersonen für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen benannt werden. Dafür seien die Strukturen und Netzwerke der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit auszuschöpfen. (sas/vom/27.09.2019)