Oppositionsvorschläge zur Bildungspolitik debattiert
Die Bildungspolitik stand am Freitag, 7. Mai 2021, im Mittelpunkt einer halbstündigen Debatte. Den Abgeordneten lag dazu ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Bildungsföderalismus reformieren und Bildungsgerechtigkeit zukunftsfest gestalten“ (19/28903) vor. Des Weiteren hatte die FDP-Fraktion einen Antrag mit dem Titel „Aus der Corona-Krise lernen, kluge Bildungsreformen jetzt anpacken: Eine nationale Einrichtung für Bildungsinnovationen und Qualitätssicherung schaffen“ eingebracht (19/29217).
Ebenfalls beraten wurden ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Jedes Kind ist exzellent – Förderprogramm für Schulen in benachteiligten Regionen und Quartieren“ (19/29280) und ein Antrag der AfD, der mit „Lernförderliche Bedingungen schaffen – Gelder für bundesweites Nachhilfeprogramm zielführend einsetzen“ (19/29298) überschrieben ist. Der Bundestag überwies alle Anträge zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung.
Antrag der Linken
Die Abgeordneten der Linksfraktion verlangen von der Bundesregierung, „die notwendige Reform des Bildungsföderalismus“ auf den Weg zu bringen. Sie soll dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorlegen, um das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildung vollständig aufzuheben und stattdessen eine Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Grundgesetz zu verankern, wird verlangt.
Außerdem solle die Regierung die Gesetzgebungskompetenz für ein Bildungsrahmengesetz schaffen.
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion kritisiert in ihrem Antrag (19/29298), der Staat sei seinem Bildungsauftrag während der Pandemie „nur unzureichend nachgekommen“ und stehe deshalb in der Pflicht, „das Bildungsversprechen gegenüber der schulpflichtigen Generation auf geeignete Art und Weise nachträglich einzulösen“. Die bisher von der Bundesregierung angekündigten Maßnahmen seien aus Sicht der AfD-Fraktion „vollkommen unzureichend“.
Die Antragsteller fordern unter anderem, dass die Bundesregierung ihre in Aussicht gestellte Summe von einer Milliarden Euro für ein bundesweites Nachhilfeprogramm in Anlehnung an die Forderung des deutschen Lehrverbands auf einen Betrag von zwei Milliarden Euro erhöht. Im Rahmen einer Sofortmaßnahme solle jedem Schüler ein verbindliches Angebot gemacht werden, „das Versäumte auf angemessene Weise“ nachholen zu können. Die geforderten Maßnahmen sollen laut AfD dazu beitragen, die entstandenen Lernrückstände auszugleichen sowie weitere Schulschließungen zu verhindern.
Antrag der FDP
Die Liberalen sorgen sich in ihrem Antrag um die Spätfolgen für Schüler durch die Corona-Pandemie. Das Öffnen und Schließen der Schulen sei unkoordiniert und in den 16 Bundesländern auch noch auf 16 unterschiedliche Weisen geregelt worden. Insgesamt fehle es an wissenschaftsbasierten Entscheidungen im Bildungsbereich in Deutschland, kritisiert die FDP. Daher brauche es eine „nationale Einrichtung für Bildungsinnovationen und Qualitätssicherung“.
Der Maßnahmenkatalog, den die Fraktion in ihrem Antrag, vorschlägt zielt insgesamt darauf, das von den Kultusministern gegründete Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) an der Humboldt-Universität zu reformieren und mit entsprechenden Haushaltsmitteln auszustatten.
Antrag der Grünen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (19/29280) die Bundesregierung dazu auf, gemeinsam mit dem Bundestag und den Bundesländern die bestehenden Kooperationsmöglichkeiten im Bildungsbereich zu nutzen und perspektivisch weitere zu eröffnen. Demnach soll unter anderem ein Bundesmodellprogramm auf den Weg gebracht werden, um Schulen in benachteiligten Regionen und Quartieren konsequent und zielgerichtet zu unterstützen. Dazu sollen jährlich 400 Millionen Euro über einen Zeitraum von fünf Jahre eingesetzt werden. Die Mittelverteilung soll gezielt nach festgelegten Sozialindizes erfolgen, die sich an der sozialen Wirklichkeit von Schulen orientieren.
Des Weiteren sollen mithilfe des Bundesmodellprogramms verstärkt besondere Fördermaßnahmen der deutschen Sprache, Deutsch als Zweitsprache sowie Alphabetisierungsangebote ermöglicht werden. (hau/ste/irs/07.05.2021)