Fragen der Frauen-, Friedens- und Sicherheitspolitik erörtert
Der Bundestag hat sich am Mittwoch, 14. April 2021, mit Fragen zur Frauen-, Friedens- und Sicherheitspolitik befasst. Konkret stand der „Umsetzungsbericht zum Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung von Resolution 1325 zu Frauen, Frieden, Sicherheit des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2017 bis 2020“ (19/27460) auf der Tagesordnung. Nach halbstündiger Debatte überwies der Bundestag diesen Bericht zusammen mit dem „Dritten Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2021 bis 2024 (19/27461)“ und einem Antrag der AfD-Fraktion (19/28445) zur weiteren Beratung an den federführenden Auswärtigen Ausschuss.
Umsetzungsbericht zum Aktionsplan 2017 bis 2020
Dem ersten Bericht (19/27460) zufolge war die Umsetzung der Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit im Zeitraum zwischen Januar 2017 und Dezember 2020 eine „Priorität der Bundesregierung“. Insgesamt seien 684 Aktivitäten umgesetzt worden, sowohl innen- wie außenpolitisch, in der Entwicklungs-, Friedens- und Sicherheitspolitik, in bilateralen, regionalen und multilateralen Kontexten.
Wie aus der Unterrichtung der Bundesregierung hervorgeht, diente mehr als ein Drittel der Aktivitäten dazu, die Teilhabe von Frauen in allen Phasen und auf allen Ebenen von Krisenprävention, Friedensprozessen, Konfliktnachsorge und Wiederaufbau, in Friedensmissionen und an Entscheidungsprozessen in Fluchtkontexten sowie einer geschlechtergerechten Personalentwicklung innerhalb der Bundesregierung zu stärken. Schutzaspekte vor sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt seien in knapp einem Viertel der Aktivitäten als vorrangiges Thema bearbeitet worden und Prävention in rund einem Fünftel. Diese umfassten zum Beispiel Krisenprävention und Gewaltprävention gegen Frauen und Mädchen sowie den Abbau geschlechtsspezifischer Rollenstereotype. Rund ein Zehntel aller Aktivitäten habe sich auf die Verankerung der Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit als Querschnittmaßnahme in entwicklungs-, friedens-, sicherheitspolitischen und humanitären Maßnahmen bezogen sowie auf die Stärkung der Agenda.
Aktionsplan für den Zeitraum 2021 bis 2024
Ihr dritter Aktionsplan „zur Umsetzung der Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für den Zeitraum 2021 bis 2024“ (19/27461) legt dar, wie die Bundesregierung weiter eine Geschlechterperspektive in ihre weltweite Arbeit für Frieden und Sicherheit integrieren will. Darin wird auch skizziert, wie die Menschenrechte von Frauen und Mädchen in fragilen, Konflikt- und Postkonfliktstaaten geschützt und ihre Teilhabe an der Krisenprävention, Konfliktbewältigung, Friedensförderung und beim Wiederaufbau gefördert werden soll.
Geschlechtergerechtigkeit in Krisenregionen zu fördern, sei neben vielen anderen auch eine Frage der Effektivität und Nachhaltigkeit von Friedens- und Sicherheitsprozessen, heißt es in dem Bericht. Da in Staaten mit mehr Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern seltener Gewalt ausbreche, seien auch inklusivere Friedensprozesse „erwiesenermaßen effektiver und nachhaltiger“. Ein weiteres Schlaglicht wirft der als Unterrichtung vorliegende Aktionsplan auf die Situation von Frauen und Mädchen in der Corona-Pandemie. Viele Fortschritte im Bereich der Geschlechtergerechtigkeit stünden nun wieder auf dem Spiel, schließlich seien Frauen besonders betroffen von den wirtschaftlichen Konsequenzen der Krise, heißt es.
Antrag der AfD
„Keine Beteiligung an gesellschaftlichen Transformationsprozessen durch die Förderung kulturimperialistischer Maßnahmen im Ausland – Aktionsplan der Bundesregierung zur Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit 2021 bis 2024 ablehnen“ lautet der Titel eines Antrags von der AfD-Fraktion (19/28445). Der Aktionsplan der Bundesregierung gefährde die Souveränität von Staaten und das Selbstbestimmungsrecht der Völker, so die Kritik der Antragsteller. Er sei ein „supranationales Instrument interventionistischer Politik“, das in bestimmten Staaten eigenständige Kulturen und gewachsene Strukturen des gesellschaftlichen Zusammenlebens dauerhaft von außen verändern solle.
Die AfD fordert die Bundesregierung unter anderem auf, „das Selbstbestimmungsrecht der Völker konsequent zu achten und eine ideologisierte gesellschaftliche Außenpolitik zu beenden“. Außerdem solle sie anerkennen, dass die Umsetzung der Resolution und damit die globale Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“ gescheitert sei, heißt es in dem Antrag. Schließlich sei sie nach 20 Jahren von weniger als der Hälfte aller Staaten weltweit umgesetzt oder implementiert worden. Darüber hinaus fordert die AfD, den Umsetzungsbericht zum Aktionsplan der Bundesregierung für den Zeitraum 2017 bis 2020 abzulehnen. (irs/ste/vom/14.04.2021)