Teilhabe von Frauen an Führungspositionen erörtert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Februar 2021, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ (19/26689) nach halbstündiger Aussprache zusammen mit einem Antrag der Linken mit dem Titel „Geschlechtergerechtigkeit und Diversität stärken und auf allen Führungsebenen verankern“ (19/26872), einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Frauen den Weg freimachen – Feste Quote für Unternehmensvorstände einführen“ (19/25317) sowie einem Antrag der FDP-Fraktion für mehr Frauen und Vielfalt in Wirtschaft und Führungspositionen (19/26879) zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Besteht der Vorstand eines börsennotierten und zugleich paritätisch mitbestimmten Unternehmens aus mehr als drei Mitgliedern, so heißt es im Gesetzentwurf der Bundesregierung, müsse er künftig mit mindestens einer Frau und mindestens einem Mann besetzt sein. Außerdem müsse die Festlegung der Zielgröße Null für den Vorstand, die beiden obersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands und den Aufsichtsrat begründet werden. Im Handelsbilanzrecht würden jeweils entsprechende Berichtspflichten eingeführt. Zugleich solle der Sanktionsmechanismus bei Verletzung von Berichtspflichten im Zusammenhang mit der Festlegung von Zielgrößen verbessert und wirksamer ausgestaltet werden.
Für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes soll künftig – unabhängig von Börsennotierung oder Mitbestimmung – bereits bei mehr als zwei Mitgliedern im Geschäftsführungsorgan eine Mindestbeteiligung von einer Frau und einem Mann gelten. Daneben soll die fixe Mindestquote für den Aufsichtsrat Anwendung finden.
„Regelungen für öffentlichen Dienst weiterentwickeln“
Auch die Regelungen für den öffentlichen Dienst plant die Bundesregierung weiterzuentwickeln. Die Vorgaben des Bundesgremienbesetzungsgesetzes sollen dem Gesetzentwurf zufolge auf Aufsichtsgremien und wesentliche Gremien ausgeweitet werden, bei denen der Bund zwei Mitglieder bestimmen kann.
„Das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Bundesverwaltung bis zum Jahr 2025 soll im Bundesgleichstellungsgesetz gesetzlich festgeschrieben werden“, heißt es.
Antrag der FDP
Die FDP fordert in ihrem Antrag (19/26879), in der frühkindlichen Bildung sowie in der Schule neue Projekte und Aufklärungskampagnen zur Überwindung veralteter Rollenbilder und zur gezielteren Förderung und Ansprache von Mädchen für MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) umzusetzen. Bei Unternehmen solle dafür geworben werden, Geschlechterverhältnissen und Vielfalt auf den verschiedenen Ebenen zu analysieren und transparent zu machen.
Auch solle die Regierung an die Verantwortung der Unternehmen und ihr Interesse appellieren, im Rahmen der Arbeitgeberattraktivität im Wettbewerb um die besten Köpfe auf klare und ambitionierte Zielgrößen zu setzen und diese transparent zu kommunizieren. Frauenanteil und Diversity sollten innerhalb der Unternehmensstrategie angesiedelt und angegangen werden. Darüber hinaus wollen die Abgeordneten Unternehmen durch entsprechende Kampagnen für die Chancen und Notwendigkeiten eines Kulturwandels sensibilisieren.
Antrag der Linken
Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag (19/26872) die Bundesregierung dazu auf, Gesetzentwürfe vorzulegen und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um mit dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG II) Regelungen für die Privatwirtschaft zu erlassen, die den Mindest-Frauenanteil in Aufsichtsräten und Unternehmensvorständen entsprechend ihres Anteils an der Bevölkerung quotieren und konkrete, zeitliche Maßnahmen zur Zielerreichung sowie abgestufte Sanktionen bei Nichteinhaltung formulieren.
Soll sollen unter anderem eine Mindestquote für Frauen von 50 Prozent bei der Neubesetzung von Vorständen börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen binnen zweier Wahlperioden der Unternehmensgremien erreicht werden. Ferner sollen eine Mindestquote für Frauen von 50 Prozent bei der Neubesetzung von Aufsichtsräten börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen binnen zweier Wahlperioden der Unternehmensgremien sowie eine Festlegung von Sanktionen bei Verstößen gegen die Zielgrößenverpflichtungen erfolgen.
Antrag der Grünen
Die Grünen verlangen in ihrem Antrag (19/25317) von der Bundesregierung gesetzliche Regelungen für die Privatwirtschaft zu erlassen, um den Frauenanteil in Unternehmensvorständen und Aufsichtsräten deutlich zu erhöhen. Gefordert wird eine feste Mindestquote für Frauen von 33 Prozent ab dem Jahr 2021 bei der Neubesetzung von Unternehmensvorständen von börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen. Vom Jahr 2025 an solle bei Neubesetzung eine feste Mindestquote für Frauen in Höhe von 40 Prozent für die Vorstände der börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen festgeschrieben werden, „wenn ihr Vorstand aus vier oder mehr Personen besteht“.
Zudem wird verlangt, Regelungen für die Privatwirtschaft zu erarbeiten und gesetzlich festzuschreiben, die konkrete Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils auch unterhalb der obersten Führungsebene beinhalten. Aus Sicht der Grünen sollten alle börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen zur Erstellung von konkreten Gleichstellungsplänen verpflichtet werden, die konkrete Zielvorgaben zur Erhöhung des Anteils des unterrepräsentierten Geschlechts für jede einzelne Führungskräfteebene enthalten.
Die Zielvorgaben seien mit konkreten Maßnahmen zur Erreichung zu versehen, „die nach den spezifischen betrieblichen Bedingungen am besten geeignet sind, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern“. Diese Gleichstellungspläne müssten im Lagebericht veröffentlicht werden. (hau/24.02.2021)