Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Der Bundestag hat am Donnerstag, 29. Oktober 2020, in erster Lesung eine Reihe von Vorlagen ohne vorherige Aussprache zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen:
Recht
Überprüfung von Auslandseinsätze-Beschlüssen: Federführend im Rechtsausschuss beraten werden wird ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur Änderung des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (19/22726). Die Fraktion will damit ein Verfahren zur rechtlichen Überprüfung von Beschlüssen des Deutschen Bundestages und Eilentscheidungen der Bundesregierung zur Entsendung der Bundeswehr ins Ausland einführen. Die neue Verfahrensart soll eine verfassungsgerichtliche Kontrolle für die Entsendung der Bundeswehr in Auslandseinsätze ermöglichen. Hintergrund ist dem Entwurf zufolge, dass die Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte ins Ausland per Mehrheitsbeschluss des Bundestages bislang nicht ohne Weiteres und unzweifelhaft einer kurzfristigen und umfassenden Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht, etwa auf Initiative einer parlamentarischen Minderheit, zugänglich ist. Angesichts der sowohl verfassungsrechtlichen als auch völkerrechtlichen Implikationen sowie des immensen Eskalationspotenzials militärischer Auslandseinsätze sei eine höchstrichterliche Kontrollmöglichkeit der parlamentarischen Mehrheitsbeschlüsse zur Entsendung bewaffneter Streitkräfte ins Ausland unabdingbar.
Justizkosten und Anwaltsvergütungen: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Justizkosten- und Rechtsanwaltsvergütungsrechts (19/23484) wurde zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen. Die letzte Anpassung habe es im Jahr 2013 gegeben. Demnach soll eine Erhöhung der Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) um zehn Prozent vorgeschlagen werden. In sozialrechtlichen Angelegenheiten sollen die Gebühren um weitere zehn Prozent steigen. Die Gerichtsgebühren sollen ebenfalls linear um zehn Prozent angehoben werden. Auch eine Anpassung der Honorare von Sachverständigen, Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie von Übersetzerinnen und Übersetzern nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) sei vorgesehen.
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: Ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches weiter zurückstellen“ (19/23153) soll federführend im Rechtsausschuss beraten werden. Nachdem seit 2018 eine passive Nutzungspflicht zum Empfang über das besondere elektronische Anwaltspostfach gelte, gebe es immer wieder technische Schwierigkeiten und Sicherheitslücken, schreibt die Fraktion. Dennoch gelte die aktive Nutzungspflicht ab 2022 und verpflichte Rechtsanwälte dazu, den Gerichten Dokumente elektronisch zu übermitteln. Der Bundestag solle die Bundesregierung deshalb auffordern, Maßnahmen zu ergreifen und gesetzliche Regelungen zu treffen, um eine praktikable und auch für die Anwaltschaft funktionierende Umstellung auf den elektronischen Rechtsverkehr zu ermöglichen und dabei vor allem die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs für Anwälte zunächst bis 2025 zurückzustellen, bis flächendeckend funktionierende Internetzugänge gewährleistet werden können.
Landwirtschaft
Änderung des Arzneimittelgesetzes: Der Entwurf der Bundesregierung für ein 17. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (19/23159) soll federführend im Landwirtschaftsausschuss beraten werden. Die Regierung will die Ergebnisse einer Evaluierung des Arzneimittelgesetzes für die Behandlung von Tieren mit Antibiotika umsetzen, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Der Bundestag habe seinerzeit die Pflicht zur Evaluierung festgelegt. Ziel sei es, die Antibiotikum-Behandlung von Tieren auf das notwendige Maß zu reduzieren. Das solle dazu beitragen, Resistenzen beim Menschen zu verhindern. Die Evaluierung habe ergeben, dass die Tierhalter durch die Möglichkeit der Digitalisierung einer Meldepflicht entlastet werden können. Deshalb soll die Meldepflicht, die bisher ausschließlich schriftlich erfüllt werden konnte, um die Möglichkeit zur elektronischen Meldung ergänzt werden. Die Evaluierung habe auch ergeben, dass einzelne Meldepflichten nachzubessern sind, um das gesetzliche Ziel zu erreichen. So sollen die Tierhalter künftig neben der Meldung, dass sie ein Antibiotikum anwenden oder angewendet haben, künftig auch melden, wenn sie keines verwenden. Denn es gebe eine nicht zu vernachlässigende Zahl von Tierhaltern, die versehentlich oder wissentlich nicht melden, dass sie ein Antibiotikum einsetzen. Wenn Betriebe bewusst oder unbewusst Anwendungen nicht melden, führe das dazu, dass möglicherweise notwendige Maßnahmen nicht ergriffen werden können, um die Antibiotikum-Menge im Tierbestand zu verringern. Zudem soll künftig auch das Datum des Tages erfasst werden, an dem das Antibiotikum abgegeben oder angewendet wird, um eine genauere Zuordnung zu halbjährlichen Stichtagen für Höchstmengen zu ermöglichen. Dadurch soll die Datenqualität verbessert werden.
Neuanlage von Hecken: Die AfD will die Neuanlage von Hecken als Bestandteile von modernen Agroforstsystemen fördern. Ein entsprechender Antrag (19/23713) soll nun federführend im Landwirtschaftsausschuss beraten werden. Die Regierung solle den Begriff „Hecke als Bestandteil von Agroforstsystemen“ so definieren, dass auf langfristige Nutzung angelegte Hecken oder Gehölzstreifen auch bei längeren Umtriebszeiten nicht als „Wald“ im Sinne des Bundeswaldgesetzes angesehen werden können. Neu angelegte „Hecken als Bestandteile von Agroforstsystemen“ sollten nicht als besonders geschützte Biotope, als Elemente der Biotopvernetzung oder als geschützte Landschaftsbestandteile im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes angesehen werden können, so die Fraktion.
Nachhaltiges Anbausystem: Ebenfalls im Landwirtschaftsausschuss federführend beraten werden soll ein weiterer Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Agroforstsysteme als ein nachhaltiges Anbausystem anerkennen und fördern“ (19/23726). Demnach sollen Agroforstsysteme als Fördertatbestand im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ aufgenommen werden, da sie eine Ökosystemdienstleistung darstellen. Die Agroforstwirtschaft nutzt bewusst Wechselwirkungen zwischen Gehölz- und Ackerkulturen aus, um ökologische und ökonomische Vorteile zu erzielen.
Neue Züchtungsmethoden: Die FDP-Fraktion will mit einem Antrag, der im Landwirtschaftsausschuss federführend beraten werden soll, den Einsatz neuer Züchtungsmethoden ermöglichen und nimmt dabei „Genome Editing als eine fortschrittliche Gentechnik, die Pflanzen-DNA präzise verändern“ , in den Blick (19/23694). Auf EU-Ebene solle sich die Bundesregierung nun für eine technologieoffene Überarbeitung des EU-Gentechnikrechts einsetzen, schreiben die Liberalen. Auch sollten Forschungsprojekte für neue Züchtungsmethoden stärker unterstützt werden.
Afrikanische Schweinepest: Ein weiterer Antrag der FDP, bei der die Federführung ebenfalls im Landwirtschaftsausschuss liegen soll, will die „Afrikanische Schweinepest effektiv aufhalten“ (19/23683). Der Antrag nimmt auf den am 10. September 2020 bekanntgewordenen ersten Fall der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland Bezug und fordert eine Reihe von Maßnahmen zur Seucheneindämmung.
Wirtschaft
Beendigung bilateraler Investitionsschutzverträge: Federführend im Wirtschaftsausschuss beraten werden soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Übereinkommen vom 5. Mai 2020 zur Beendigung bilateraler Investitionsschutzverträge zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (19/23485). Das Übereinkommen diene der einheitlichen Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im sogenannten Achmea-Urteil.
In diesem Urteil habe der EuGH die Schiedsklausel in dem bilateralen Investitionsschutzvertrag zwischen den Niederlanden und der Slowakei für unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt. Das Urteil sei auf alle Investitionsschutzverträge, die zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Kraft sind, übertragbar. Von der Aufhebung seien alle 14 bilateralen Investitionsschutzverträge betroffen, die Deutschland mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union abgeschlossen hat.
Inneres
Staatsleistungen an Religionsgesellschaften: Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Ablösung der jährlichen Staatsleistungen an Religionsgesellschaften erreicht werden soll (19/19649). Hintergrund ist dem Entwurf zufolge, dass die deutschen Bundesländer historisch bedingt sogenannte Staatsleistungen an Kirchen und andere Religionsgesellschaften zahlen. Der Gesetzentwurf soll federführend im Innenausschuss beraten werden.
Ausgangsstoffe für Explosivstoffe: Die Bundesregierung will den Zugang zu chemischen Stoffen, die als Ausgangsstoffe für Explosivstoffe missbraucht werden können, stärker regulieren und einschränken (19/23565). Der dazu vorliegende Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2019 / 1148 vom 20. Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung der EG-Verordnung Nr. 1907 / 2006 und zur Aufhebung der EU-Verordnung Nr. 98 / 2013 wurde zur federführenden Beratung an den Innenausschuss überwiesen.
Wahlberechtigt ab 16 Jahren: Ein Gesetzentwurf der FDP zur Anpassung des aktiven Wahlrechts (Wahlalteranpassungsgesetz, 19/23687) soll federführend im Innenausschuss beraten werden. Mit der Initiative will die Fraktion erreichen, „dass Menschen ab der Vollendung des 16. Lebensjahres berechtigt sind, bei der Bundestagswahl und der Europawahl ihre Stimme abzugeben“.
Überwachungsgesamtrechnung: Ein Antrag der FDP, der federführend im Ausschuss für Inneres und Heimat beraten werden soll, ist mit „Freiheit und Sicherheit schützen – Für eine Überwachungsgesamtrechnung statt weiterer Einschränkungen der Bürgerrechte“ (19/23695) überschrieben. Eine Vielzahl an Sicherheitsgesetzen ermögliche bereits heute den Zugriff der Behörden auf zahlreiche persönliche Informationen von Privatpersonen durch umfangreiche Datensammlungen und Datenverarbeitungsabläufe, schreiben die Liberalen in ihrer Vorlage. Ziel müsse es aber sein, das Gesamtmaß staatlicher Überwachung so gering wie möglich zu halten. Die Bundesregierung wird deshalb unter anderem dazu aufgefordert, „eine Methodik für eine Überwachungsgesamtrechnung zu entwickeln und vorzulegen, mit der alle bestehenden Datenspeicherungen und Überwachungsbefugnisse zusammengestellt und in ihrer Gesamtheit evaluiert werden“.
Auswärtiges
Vertrag über den offenen Himmel: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wollen mit einem Antrag den „Vertrag über den Offenen Himmel aufrechterhalten“ (19/20788). Federführend soll der Auswärtige Ausschuss die Vorlage beraten. Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, sich entschieden für den Erhalt des Vertrags einzusetzen und bei einem Rückzug der USA dafür zu sorgen, dass die verbleibenden Teilnehmer den Vertrag weiter nutzen.
Haushalt
Flüchtlingsbezogene Kosten der Länder: Im Haushaltsausschuss soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach Paragraf 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder (19/23481) federführend beraten werden. Demnach sollen die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen für die Jahre ab 2020 von insgesamt rund 528 Millionen Euro jährlich auf insgesamt rund 631 Millionen Euro jährlich angehoben werden.
Medien
Rundfunkordnung in Deutschland: Im Ausschuss für Kultur und Medien beraten werden soll ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Eröffnung einer nationalen medienpolitischen Debatte zur Zukunft der Rundfunkordnung in Deutschland im Zeitalter unbegrenzt verfügbarer digitaler Informations-, Bildungs- und Unterhaltungsangebote“ (19/23728). Die Bundesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern eine Enquete-Kommission einzurichten, um einen Überblick über die Situation der Massenmedien, über den Wandel im Medienwesen durch die Möglichkeiten der Digitalisierung, über die Veränderungen der Medienkonsumgewohnheiten der Bevölkerung und über Entwicklungen im Journalismus selbst zu schaffen.
Spiele und Spieleautoren: Die FDP-Fraktion fordert, Spiele und Spieleautoren zu würdigen und will „rechtliche und vergütungsrechtliche Rahmenbedingungen verbessern“ (19/23682). Eine Forderung dabei ist, Spieleautoren den Rechtsanspruch auf die Bibliothekstantieme zu gewähren. Der Antrag soll federführend im Ausschuss für Kultur und Medien beraten werden.
Gesundheit
Private Krankenversicherungen: Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Lebenslangen Bindungszwang an private Krankenversicherungen abschaffen“ (19/14371) soll federführend im Gesundheitsausschuss beraten werden. Bei einem Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung bleiben der Fraktion zufolge die bis dahin gebildeten Alterungsrückstellungen, mit deren Hilfe Beitragssprünge im Alter vermieden werden sollen, komplett in der privaten Krankenversicherung. Auch bei einem Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung könne maximal ein Teil der Alterungsrückstellung in die neue Versicherung übertragen werden. Dadurch verteuerten sich die neuen Tarife erheblich. Die Fraktion fordert, die Alterungsrückstellungen bei einem Versicherungswechsel vollständig auf die neue Krankenversicherung zu übertragen. Auch bei einem Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung sollte die Alterungsrückstellung dorthin übertragen werden. Mit dieser Neuregelung will die Fraktion Restriktionen, die einen Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung bislang verhinderten, abgeschafft werden, so etwa die Regelung, wonach ab 55 Jahren ein Wechsel nicht mehr möglich ist.
Finanzen
Home Office im Steuerrecht: Ebenfalls federführend im Finanzausschuss soll der AfD-Antrag „Der Arbeitsrealität Rechnung tragen – Home-Office wieder absetzbar machen“ (19/23725) beraten werden. Die AfD fordert die Bundesregierung auf, eine angemessene Regelung zu finden, die die steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitszimmers einfach und unbürokratisch ermöglicht. Im Einkommensteuergesetz sei eine entsprechende Änderung vorzusehen, damit in Zukunft jeder Arbeitnehmer, der Home Office oder mobiles Arbeiten in Anspruch nimmt oder einen Anspruch darauf hat, die entstandenen Aufwendungen geltend machen kann, unabhängig davon, ob ein betrieblicher Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Bezahlbarer Wohnraum: Ein Gesetzentwurf der FDP will steuerliche Nachteile für Vermieter verhindern, die sozial verträglich vermieten. Das geht aus der entsprechenden Initiative zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (19/23677) hervor, die der Finanzausschuss federführend weiterberaten soll. Damit bezahlbarer Wohnraum erhalten bleibt und Vermieter durch eine sehr günstige Vermietung keine Nachteile erhalten, will die FDP den Paragrafen 21 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes auf Mietverhältnisse unter nahen Angehörigen beschränken. Damit würde für die Vermieter die Möglichkeit geschaffen, auch bei sehr günstigen Mieten Werbungskosten für Vermietung und Verpachtung steuerlich voll abziehen zu können. Davon ausnehmen will die Fraktion Mietverhältnisse zwischen nahen Angehörigen.
Apotheken: „Durch Insolvenz des Rezeptabrechners AvP betroffene Apotheken schnell finanziell unterstützen“ lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion (19/23681), der federführend im Finanzausschuss beraten werden soll. Mit dem Unternehmen „AvP Deutschland GmbH“ (AvP) habe einer der größten Rezeptabrechner in Deutschland am 15. September 2020 beim Amtsgericht Düsseldorf einen Insolvenzantrag gestellt. Durch diese zumindest für Außenstehende unvorhersehbare Insolvenz seien unzählige Apotheken ohne eigenes Verschulden in ihrer Existenz bedroht, schreibt die FDP. Sie will, dass die Regierung den allein aufgrund der Insolvenz von AvP in eine existenzbedrohende Finanznot geratenen Apotheken durch eine zügige Auszahlung von Überbrückungskrediten der staatlichen KfW-Bank finanziell hilft. Die FDP hatte die Federführung beim Gesundheitsausschuss gesehen, wurde darin aber nur von der Linken und den Grünen unterstützt, während die Koalitionsfraktionen und die AfD die Federführung beim Finanzausschuss bevorzugten.
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
Analphabetismus beseitigen: „Analphabetismus in Deutschland beseitigen – Schluss mit zweifelhaften Lehrmethoden in der Schule“ – ein mit diesem Titel überschriebener AfD-Antrag (19/23729) soll federführend im Bildungsausschuss beraten werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit den zuständigen Gremien eine Evaluation vorzunehmen, die die Ursachen für den geringen Alphabetisierungsgrad in Teilen der deutschen Bevölkerung identifiziert. In Anlehnung an die bei der Evaluation gewonnenen Erkenntnisse solle zusammen mit der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) eine Neuaufsetzung der AlphaDekade erwirkt werden. Entsprechend der ermittelten Schlüsselfaktoren müssten dann konkrete Fördermaßnahmen erarbeitet werden, um der Entstehung eines funktionalen Analphabetismus frühzeitig entgegenzuwirken, heißt es in dem Antrag.
Alphabetisierung: „Alphabetisierung und Grundbildung – Jeder Mensch soll lesen können“ (19/23703). Diese Forderung formulieren die Grünen in einem Antrag, der federführend im Bildungsausschuss beraten werden soll. Unter anderem soll die Bundesregierung ein Forschungsprogramm auflegen, das Ursachen und Abhilfemöglichkeiten bei geringer Literalisierung in Deutschland darstellt. Dazu zählten eine Evaluierung des betroffenen Personenkreises und die Erforschung des mutmaßlichen Zusammenhangs von Lese- und Rechtschreibschwäche und nachfolgender geringer Literalisierung.
Tourismus
Tourismusgipfel im Kanzleramt: Die AfD fordert in einem Antrag (19/23727), der im federführenden Tourismusausschuss beraten werden soll, einen sofortigen Tourismusgipfel im Kanzleramt. Gemeinsam mit den fachlich zuständigen Mitgliedern des Bundeskabinetts solle über ein Konzept zur Bewältigung der Corona-Krise in der Tourismuswirtschaft beraten werden. Dabei solle auch erörtert werden, inwieweit aus Sicht der Branchenvertreter die Erkenntnisse aus der Corona-Krise in die Erarbeitung der Nationalen Tourismusstrategie einfließen sollten.
(vom/ste/29.10.2020)