1. Untersuchungsausschuss

Zeuge kritisiert „Kopf­sperre“ in Sicher­heits­behörden

Gedenkstätte für die Opfer des islamistischen Anschlags an der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche. Leuchtende Kerzen auf Treppenstufen vor der Kirche.

Der 1. Untersuchungsausschuss schloss am 28. Januar seine öffentlichen Zeugenvernehmungen ab. (© picture alliance/Wolfgang Minich)

Der Berliner Innenstaatssekretär Torsten Akmann hat der Auffassung widersprochen, der Breitschscheidplatz-Attentäter Anis Amri sei ein „reiner Polizeifall“ gewesen. „Wer das behauptet, verkennt die Tatsachen und blendet die Beteiligung des Verfassungsschutzes aus“, sagte Akmann am Donnerstag, 28. Januar 2021, dem 1. Untersuchungsausschuss („Breitscheidplatz“) unter Vorsitz von Klaus-Dieter Gröhler (CDU/CSU).

Der heute 55-jährige Zeuge war in verschiedenen Funktionen in Bundesinnenministerium und Bundeskanzleramt mit Fragen der inneren Sicherheit befasst, bevor er zeitgleich mit dem Berliner Anschlag im Dezember 2016 sein heutiges Amt antrat.

„Keine Schwarzer-Peter-Spiele“

Von Amri als einem „reinen Polizeifall“ hatte wenige Wochen nach dem Attentat der damalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen gesprochen. Akmann betonte, in der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik sei es eine gemeinsame Verantwortung aller zuständigen Behörden, zu verhindern, dass es zu Gewalttaten wie auf dem Berliner Breitscheidplatz komme.

Es dürfe im Nachhinein keine „Schwarzer-Peter-Spiele“ geben, nicht zwischen Bund und Ländern, auch nicht zwischen einzelnen Ländern oder unterschiedlichen Behörden. Der Berliner Senat habe sich von vornherein für rückhaltlose Aufklärung eingesetzt.

„Kooperation kommt zu kurz“

Akmann kritisierte eine „Kopfsperre“ in Behörden, etwa der Polizei oder dem Verfassungsschutz, eine Mentalität, die auf die Maxime hinauslaufe „Ich mache erst mal mein eigenes Ding“. Informationsaustausch und Kooperation kämen dabei zu kurz. Daran habe sich zwar viel verbessert, das Problem bestehe aber nach wie vor.

Um dem entgegenzuwirken, habe er in der Berliner Innenbehörde eine alle zwei Wochen tagende „Staatsschutzrunde“ eingeführt, wo sich Vertreter von Landeskriminalamt und Landesamt für Verfassungsschutz über aktuelle Gefährdungslagen austauschen.

Der Abend des Anschlags

Am Abend des Anschlags, dem 19. Dezember 2016, erinnerte sich Akmann, habe er im Büro gesessen, um sich in seine neue Funktion einzuarbeiten. Seine Ernennung zum Staatssekretär habe zu diesem Zeitpunkt noch ausgestanden. Kurz nach 20 Uhr habe ihn ein Anruf erreicht mit der Mitteilung, es habe am Breitscheidplatz einen Verkehrsunfall mit zwei Toten gegeben. Wenige Minuten später sei eine erneute Meldung eingegangen, in der von zehn Toten die Rede war. In diesem Moment sei ihm klar gewesen, dass es sich nicht um einen Unfall handeln konnte, sagte Akmann.

Er habe Innensenator Andreas Geisel verständigt, der beim Abendessen mit Innenpolitikern in einem nahegelegenen Restaurant saß. Mit Blaulicht sei es zum Tatort gegangen: „Das Szenario, das sich mir bot, hat sich mir tief ins Gedächtnis eingeprägt.“ Es habe eine „gespenstische Stille“ geherrscht. Unvergesslich sei nicht zuletzt der Anblick der Toten unter goldfarbenen Folien. Für die Spitzen der Berliner Verwaltung habe ein Bus bereitgestanden, wo er dem Regierenden Bürgermeister und dem Polizeipräsidenten begegnet sei. Gemeinsam hätten sie dort die Stunden bis etwa 23 Uhr verbracht.

„An der Sicherheit wurde gespart“

Am nächsten Tag habe er dann die Ernennungsurkunde entgegengenommen und als erste Amtshandlung einen Bericht über den Anschlag vom Vorabend abgegeben. Für ihn sei das „ein extremer Sprung ins kalte Wasser“ gewesen, sagte Akmann: „Einen extremeren Sprung kann man sich gar nicht vorstellen.“

Im Interesse der Aufklärung, führte der Zeuge weiter aus, habe er Anfang 2017 ein „Aktenvernichtungsmoratorium“ für die Berliner Sicherheitsbehörden verhängt, sei dabei aber auf datenschutzrechtliche Bedenken gestoßen. Er sei darauf hingewiesen worden, dass die Anordnung eigentlich im Widerspruch zu gesetzlich vorgeschriebenen Löschungsfristen stehe. Hier sehe er dringenden Änderungsbedarf in der einschlägigen Gesetzgebung, betonte Akmann.

Nach seinen Worten war die Berliner Sicherheitsstruktur Ende 2016 „nicht robust genug aufgestellt“. Dies sei auf Versäumnisse früherer Landesregierungen und die nicht zuletzt um die Jahrtausendwende prekäre Haushaltslage zurückzuführen: „Ich bin der Auffassung, dass an der Sicherheit nicht gespart werden darf, und an der Sicherheit ist in Berlin gespart worden“, sagte Akmann.

Ex-Innenminister distanziert sich vom Verfassungsschutz

Der ehemalige Innenminister Mecklenburg-Vorpommerns, Lorenz Caffier (CDU), hat das Verhalten seines Landesverfassungsschutzes im Umgang mit Informationen über den Breitscheidplatz-Attentäter Anis Amri als Fehler bezeichnet. Er habe indes davon wie auch von dem Umstand, dass der Inlandsgeheimdienst eine Kalaschnikow als „Dekowaffe“ hortete, bis zum Herbst 2019 keinerlei Kenntnis besessen, betonte Caffier im 1. Untersuchungsausschuss. Der heute 66-jährige Zeuge stand von 2006 bis zu seinem Rücktritt im November vorigen Jahres an der Spitze des Innenressorts in Schwerin.

Wegen des Vorwurfs der Nachrichtenunterschlagung und der illegalen Verwahrung einer Waffe hatte der langjährige Chef des Schweriner Verfassungsschutzes Reinhard Müller Anfang Januar dieses Jahres seinen Hut nehmen müssen. Die Affäre war Ende 2019 ruchbar geworden, als ein ehemaliger V-Mann-Führer der Schweriner Behörde sich bei Innenstaatssekretär Thomas Lenz und dann auch beim Generalbundesanwalt und dem Bundeskriminalamt meldete. Der Mann berichtete, er habe im Frühjahr 2017 ermittlungsrelevante Erkenntnisse eines Informanten über den Attentäter Amri auf Anweisung seiner Vorgesetzten nicht weitergeben dürfen. Demnach sei Amri bei seiner Tat von einem kriminellen arabischstämmigen Clan in Berlin unterstützt und finanziert worden.

Eingelagerte Kalaschnikow als „Dekowaffe“

Caffier berichtete, sein Staatssekretär Lenz habe ihn Ende Oktober 2019 vom Vorwurf der Nachrichtenunterschlagung unterrichtet. Er sei sich der Brisanz des Vorgangs sofort bewusst gewesen: „Ich habe das zunächst für nicht möglich gehalten.“ Er könne zwar keine juristische Bewertung vornehmen, ihm sei aber klar gewesen, dass es ein Fehler gewesen sei, die Angaben des V-Mannes über Amris Clan-Kontakte nicht weiterzuleiten. Im November 2019 sei ihm dann zu Ohren gekommen, dass obendrein im Tresor des Verfassungsschutzes eine unbrauchbar gemachte Kalaschnikow als „Dekowaffe“ lagerte.

„Ich war bis Herbst 2019 in keinen dieser Vorgänge eingebunden. Ich habe sie weder angeordnet noch gebilligt. Ich wusste weder von der Nichtweitergabe der Information noch von der Dekowaffe“, betonte Caffier. Er sei „sehr verärgert“ gewesen. Mit Staatssekretär Lenz sei er sich einig gewesen, dass die Information über Amri „auf jeden Fall hätte weitergegeben werden müssen“ und „dies nicht zu tun, ein Fehler des Verfassungsschutzes“ gewesen sei. So habe er sich auch Müller gegenüber geäußert und angeordnet, das zurückgehaltene Material unverzüglich den zuständigen Instanzen zu übermitteln sowie die Vorgänge „detailliert und umfangreich zu prüfen“. Er habe mit dieser Aufgabe Staatssekretär Lenz betraut.

Unglaubwürdige Angaben des V-Mannes

Als Versäumnis rechne er sich heute an, sich nicht auch persönlich weiter um die Sache gekümmert und eine „detaillierte Rekonstruktion des Ablaufs nicht in Betracht gezogen“ zu haben. Er habe überdies zwar erwogen, letztlich aber darauf verzichtet, Verfassungsschutzchef Müller zu entlassen. Er habe sich „nicht anmaßen“ wollen, „die jahrelange kräftezehrende Arbeit Müllers auf diese zwei Vorfälle zu reduzieren“.

Er könne allerdings nachvollziehen, dass sein Nachfolger sich anders entschieden habe. Dieser habe, anders als er, nicht auf eine zehn Jahre andauernde vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Müller zurückblicken können. Zu berücksichtigen sei aber auch, dass mittlerweile keine zuständige Behörde mehr die damaligen Angaben des V-Mannes über Amris Clan-Verbindungen für glaubwürdig halte.

Ex-NRW-Innenminister wirbt um Verständnis

Der ehemalige Innenminister Nordrhein-Westfalens, Ralf Jäger (SPD), hat um Verständnis für das Scheitern der Sicherheitsbehörden im Fall des Breitscheidplatz-Attentäters Anis Amri geworben. „Sicherheitsbehörden haben keine Glaskugel“, sagte er im weiteren Verlauf der Sitzung. Gewiss seien ihnen in der Beurteilung Amris „fatale Fehleinschätzungen unterlaufen“. Dennoch wäre es nicht statthaft, im Rückblick den Anschein zu erwecken, „als sei damals eine andere Einschätzung möglich gewesen“. Während seines Aufenthaltes in Deutschland in den Jahren 2015 und 2016 pendelte Amri zwischen Berlin und Nordrhein-Westfalen. Der heute 59-jährige Jäger amtierte bis zum Regierungswechsel im Juni 2017 als Ressortchef in Düsseldorf.

Im Jahr 2016 habe sich Deutschland im „Fadenkreuz des islamistischen Terrorismus“ befunden, sei Europa zur „Zielscheibe“ geworden, sagte der Zeuge. Das „Grundrauschen“ in der radikalislamischen Szene sei vernehmbarer gewesen denn je. Im Durchschnitt seien den Verfassungsschutzämtern täglich 20 Attentatswarnungen zugegangen. Zum Stichtag des 28. Februar 2017 seien in ganz Deutschland 9.700 Salafisten gezählt worden. Allein 2.900 seien in Nordrhein-Westfalen ansässig gewesen, von denen 688 als gewaltbereit eingeschätzt worden seien. Bundesweit hätten die Behörden damals 616 islamistische Gefährder registriert, unter ihnen 224 in Nordrhein-Westfalen: „Die Sicherheitsbehörden mussten täglich entscheiden, was zu tun war.“

Jäger: Abschiebungsanordnung war nicht möglich

Allein einen einzigen Gefährder rund um die Uhr zu überwachen, erfordere den Einsatz von bis zu 30 Beamten, rechnete Jäger vor. Dabei seien obendrein „rechtlich enge Grenzen“ zu berücksichtigen. Voraussetzung für eine dauerhaft gerichtsfeste Überwachung sei, dass die von einer Person ausgehende Gefahr „konkret belegt“ werde. Dies sei im Fall Amri nicht gelungen. Aus diesem Grunde wäre es nach Ansicht Jägers auch nicht möglich gewesen, gegen Amri eine Abschiebungsanordnung nach Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes zu erwirken, was Anfang 2016 in nordrhein-westfälischen Behörden erwogen wurde.

Die Bestimmung besagt, dass ein Bundes- oder Landesinnenminister eine solche Anordnung aussprechen kann, wenn eine „auf Tatsachen gestützte Prognose“ erwarten lässt, dass von einem Ausländer eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik ausgeht. Dies sei Amri aber trotz monatelanger Beobachtung nicht nachzuweisen gewesen. Der Paragraf 58a sei mit „hohen Voraussetzungen“ verbunden, was ihn nach Jägers Einschätzung damals faktisch unanwendbar machte. Gleichwohl sei es gelungen, auf dem Wege des Ausländerrechts dasselbe Ziel zu erreichen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe innerhalb der sensationell kurzen Frist von sechs Wochen Amris Asylbegehren abgeschmettert. Damit sei der Mann ebenso „vollziehbar ausreisepflichtig“ gewesen wie es bei Anwendung des Paragrafen 58a der Fall gewesen wäre.

Mangelnder Kooperationswille bei tunesischen Behörden

Dass es dennoch nicht gelungen sei, ihn loszuwerden, sei dem mangelnden Kooperationswillen der Behörden seines Heimatlandes Tunesien anzulasten. Erst am 24. Oktober 2016 habe Interpol Tunis Amris Identität bestätigt. Ihn zu dieser Zeit in Abschiebehaft zu nehmen, wäre allerdings nur dann möglich gewesen, wenn die Sicherheit bestanden hätte, ihn binnen dreier Monate außer Landes zu bringen. Aller Erfahrung nach dauerte so etwas damals aber im Durchschnitt zehn Monate. Kein Haftrichter, so Jäger, hätten den Behörde unter diesen Umständen abgenommen, dass es mit Amri schneller gegangen wäre. Auch heute noch könne man Gefährder nicht ohne weiteres in Abschiebehaft nehmen, sagte der Zeuge und verwies auf den Fall eines jordanischen Gefährders, auf dessen Abschiebung das Land Nordrhein-Westfalen seit über zehn Jahren erfolglos hinarbeite.

Der Fall Amri habe gezeigt, wie verwundbar Deutschland sei, so Jäger. Ein Attentäter brauche keinen Plan, keine Waffe, kein Geld,  nur Alltagsgegenstände und Tötungswillen: „Heute den Eindruck zu erwecken, die Menschen in Berlin seien gestorben, weil Behörden oder der Staat versagt hätten, halte ich für falsch.“  (wid/28.01.2021)

Liste der geladenen Zeugen

  • Ralf Jäger, ehemaliger Minister für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Lorenz Caffier, ehemaliger Minister für Inneres und Europa des Landes Mecklenburg-Vorpommern
  • Torsten Akmann, Staatssekretär, Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes Berlin

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