Dokumente
Gesetzesdokumentation
Zu jedem Bundesgesetz wird eine Dokumentation zusammengestellt. Deren Inhaltsverzeichnis gibt einen Überblick über den Werdegang des Gesetzes. Die Dokumentation enthält Materialien des Bundesrates und des Deutschen Bundestages, zum Beispiel
- die öffentlich zugänglichen Dokumente wie Drucksachen und Plenarprotokolle,
- die nicht unmittelbar öffentlich zugänglichen Unterlagen wie die Protokolle und Drucksachen der Ausschüsse sowie
- ergänzende Dokumente wie Schreiben von Sachverständigen und Verbänden.
Dokumentationen werden auch für nicht verabschiedete Bundesgesetze angefertigt.