Artothek - Überblick
Der Grundstock für die Kunstsammlung des Deutschen Bundestages wurde 1968 gelegt, jenem Jahr, in dem das Neue Abgeordnetenhochhaus in Bonn von dem Architekten Egon Eiermann fertiggestellt wurde. Die Sitzungssäle im so genannten „Langen Eugen“ waren von bedeutenden Künstlern wie Georg Meistermann, HAP (eigentlich Helmut Andreas Paul) Grieshaber, oder Günther Uecker gestaltet worden.
Zeitgleich erwarb der Deutsche Bundestag auf Vorschlag des Abgeordneten Professor Dr. Gustav Stein 500 Grafiken zu je 500 Mark als Grundstock für eine Artothek. Seitdem können sich Abgeordnete aus diesem Fundus Kunstwerke für ihre Arbeitsräume ausleihen.
Dem Ankauf zugrunde lag die Überlegung, dass parallel zu den Kunst-am-Bau-Projekten, die die Hallen und Sitzungsräume von Parlamentsbauten prägen, Werke zeitgenössischer Kunst auch für das alltägliche Arbeitsumfeld in den Büros der Parlamentarier zur Verfügung stehen sollten, die diese aber selbst aus dem Fundus auswählen dürfen.
Seit 1976 wird diese Sammlung über einen festen Ankaufstitel in Höhe von 175.000 Euro im Budget des Deutschen Bundestages Jahr um Jahr erweitert. Heute wurden Werke von mehr als 2000 Künstlerinnen und Künstlern für die Artothek erworben. Über die Ankäufe entschied zunächst die ebenfalls 1976 gegründete Kunstkommission, ein Abgeordnetengremium unter Vorsitz des Bundestagspräsidenten und nach der Stärke der Fraktionen besetzt. Die Kunstkommission ging im Jahre 1995 im Kunstbeirat auf, der nunmehr für sämtliche Kunstprojekte im Deutschen Bundestag, darunter die Kunst-am-Bau-Installationen, die Ankäufe und die Kunstausstellungen, zuständig ist.
Hier finden Sie ein vorläufiges Bestandverzeichnis der Kunstwerke in der Artothek des Deutschen Bundestages.