Die friedliche Revolution in der DDR 1989/90
Als Reaktion auf die Krisen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft leitete der sowjetische Staats und Parteichef Michail Gorbatschow in der UdSSR umfassende Reformen ein und gewährte auch den anderen Staaten des Warschauer Pakts mehr Freiräume. Ungarn öffnete 1989 als erstes Land den Eisernen Vorhang. Die nun einsetzende Massenflucht über Ungarn und die Flucht Tausender von DDR-Bürgern in bundesdeutsche Botschaften verstärkten die wirtschaftliche und soziale Krise, die in der DDR schon seit längerem schwelte.
Anknüpfend an die zumeist unter dem Dach der Kirchen bereits seit geraumer Zeit agierenden Bürgerrechtsgruppen, demonstrierten von Leipzig ausgehend im Herbst 1989 immer mehr Bürger mit Parolen wie „Wir sind das Volk!“ gegen die SED-Diktatur und verlangten freie Wahlen sowie Meinungs- und Reisefreiheit. Wenig später forderten Demonstranten mit dem Ruf „Wir sind ein Volk!“ auch die Einheit Deutschlands.
Innerhalb weniger Wochen führten die Massendemonstrationen zum Fall der Mauer am 9. November 1989. Am „Zentralen Runden Tisch“ wurden Verhandlungen zwischen Oppositionsgruppen sowie der SED und den Blockparteien über Veränderungen von Staat und Gesellschaft geführt. Die Teilnehmer vereinbarten freie Wahlen für den 18. März 1990 und erarbeiteten einen Entwurf für eine neue demokratische und rechtsstaatliche DDR-Verfassung, der zahlreiche Forderungen der Bürgerbewegung aufnahm, allerdings nicht in Kraft trat.
Die erste frei gewählte Volkskammer wählte Lothar de Maizière zum Ministerpräsidenten einer Koalitionsregierung von CDU, DA, DSU, SPD und Liberalen. Am 23. August 1990 beschloss die Volkskammer den Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes.
Die Herstellung der Einheit
Nach dem Fall der Mauer rückte die Vereinigung der beiden deutschen Staaten zunehmend in den Mittelpunkt. Bundeskanzler Helmut Kohl und Außenminister Hans-Dietrich Genscher gelang es, in Verhandlungen mit der Sowjetunion den Weg für die Vereinigung der beiden deutschen Staaten frei zu machen. In den anschließenden Verhandlungen beider deutscher Staaten mit den vier ehemaligen Besatzungsmächten („2 plus 4-Gespräche“) wurde die Vereinigung außenpolitisch vertraglich einvernehmlich geregelt.
Am 1. Juli 1990 trat die Wirtschafts, Währungs- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik und der DDR in Kraft. Wenige Wochen später, am 31. August 1990, wurde der Einigungsvertrag unterzeichnet. Er regelte den Beitritt der fünf Neuen Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23. Am 3. Oktober 1990 wurde die deutsche Einheit in Frieden und Freiheit Wirklichkeit. Einen Tag später trat in Berlin der um 144 Abgeordnete aus den Neuen Ländern erweiterte erste gesamtdeutsche Bundestag zusammen.
Die Entscheidung über den künftigen Sitz von Parlament und Regierung fiel am 20. Juni 1991: Nach einer ganztägigen Debatte stimmten quer durch die Fraktionen 338 Abgeordnete für Berlin, 320 für den Verbleib in Bonn. Der Deutsche Bundestag wählte als seinen Sitz das Reichstagsgebäude. Der Bundesrat entschied sich 1996 für einen Umzug nach Berlin.