Machtübernahme der Nationalsozialisten
Die Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler durch Reichspräsident Paul von Hindenburg am 30. Januar 1933 markierte das Ende der parlamentarischen Demokratie. Der Regierung gehörten neben Hitler zunächst nur zwei weitere NSDAPMitglieder sowie acht Politiker aus dem konservativen Lager an.
Bis zu diesem Zeitpunkt hatten die Nationalsozialisten ihre Ziele vor allem mit lautstarker Propaganda und Straßenterror verfolgt. Als Reichskanzler bediente Hitler sich umgehend aller ihm zur Verfügung stehenden staatlichen Machtmittel. Sein Ziel war die Ausschaltung der politischen Gegner und die Errichtung einer Diktatur. Bereits am 1. Februar löste Hindenburg den Reichstag auf. Nach einem Aufruf der KPD zum Generalstreik unterzeichnete er am 4. Februar die von Hitler vorgelegte Notverordnung „zum Schutze des deutschen Volkes“. Damit konnten Kundgebungen und Druckschriften von politischen Gegnern verboten werden. In Preußen rekrutierte Hermann Göring als kommissarischer Innenminister 50 000 „Hilfspolizisten“ aus SA, SS und dem Stahlhelm und forderte sie unverhohlen auf, gegen „Staatsfeinde“ mit der Schusswaffe vorzugehen.
Am Abend des 27. Februar brannte das Reichstagsgebäude. Die daraufhin erlassene Notverordnung „zum Schutze von Volk und Staat“ setzte alle wesentlichen Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft und schuf einen Ausnahmezustand, der bis 1945 nicht aufgehoben wurde. Die „Reichstagsbrandverordnung “ bot eine formale Rechtsgrundlage zur „legalen“ Verfolgung von Regimegegnern. Vor allem Funktionäre, Abgeordnete und Mitglieder von KPD und SPD wurden in „Schutzhaft“ genommen. Zeitgleich kam es in ganz Deutschland zur Errichtung der ersten Konzentrationslager.
Selbstentmachtung des Parlamentes
Die Nationalsozialisten versprachen sich von der Reichstagswahl am 5. März 1933 eine absolute Mehrheit der Stimmen und somit eine Festigung ihrer Macht. Gewalt und Propaganda dominierten den Wahlkampf der NSDAP. Führende Politiker von KPD und SPD waren verhaftet worden, ins Ausland geflüchtet oder untergetaucht. Mit 43,9 Prozent aller Wählerstimmen verfehlte die NSDAP die sicher geglaubte Mehrheit.
Ein wesentlicher Schritt zur Errichtung der Alleinherrschaft war das dem Reichstag am 23. März 1933 vorgelegte verfassungsändernde „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“. Es ermächtigte die Regierung zum Erlass von Gesetzen ohne Zustimmung von Reichstag und Reichsrat sowie ohne Gegenzeichnung des Reichspräsidenten. Unter massivem Druck verabschiedete der Reichstag gegen die Stimmen der SPD das „Ermächtigungsgesetz “. Alle 81 Abgeordneten der KPD und 26 SPDAbgeordnete konnten an der Abstimmung nicht teilnehmen: Sie befanden sich in „Schutzhaft“ oder waren vor drohender Verfolgung geflohen. In seiner Reichstagsrede gegen das „Ermächtigungsgesetz“ legte der sozialdemokratische Parteivorsitzende Otto Wels ein eindrucksvolles Bekenntnis zur parlamentarischen Demokratie ab. Er bekannte sich zur Weimarer Verfassung und zu den in ihr verankerten Grundsätzen der Menschlichkeit, Gerechtigkeit und Freiheit.
Das „Ermächtigungsgesetz“ bildete die rechtliche Grundlage für die systematische Zerstörung des Verfassungsstaates. Mit diesem Gesetz hatte das - nationalsozialistisch beherrschte - Parlament sich selbst entmachtet. Gleichzeitig entfernten die Nationalsozialisten das ihnen verhasste Symbol der Republik: die schwarzrotgoldene Nationalflagge. Sie erklärten die Hakenkreuzfahne gleichberechtigt mit der schwarzweißroten Trikolore des Kaiserreiches zum Staatssymbol des Deutschen Reiches.
Gleichschaltung - Entrechtung - Verfolgung
Unmittelbar nach der Machtübernahme begannen die Nationalsozialisten mit der Gleichschaltung, der Zerstörung des Pluralismus in Deutschland. Sie lösten die Länder schrittweise auf, verboten Organisationen, die sich dem nationalsozialistischen Totalitätsanspruch zu widersetzen drohten, passten staatliche und gesellschaftliche Institutionen dem nationalsozialistischen Herrschaftssystem an oder überführten sie in NSVerbände. Das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ ermöglichte ab April 1933, politische Gegner und jüdische Beamte aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen. Am 2. Mai 1933 folgte das Verbot der Gewerkschaften. Mit Verhaftungen, Terror, Unterdrückung und einer Flut von Verordnungen und Gesetzen beseitigten die Nationalsozialisten in kürzester Zeit die Parteien. Per Gesetz wurde die NSDAP zum alleinigen politischen Willensträger des Deutschen Volkes bestimmt. Nach dem Tod des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg 1934 übernahm Hitler auch dieses Amt. Fortan wurde die Reichswehr auf ihn vereidigt.
Voraussetzung für die Zugehörigkeit zur Volksgemeinschaft, dem gesellschaftlichen Ideal der Nationalsozialisten, wurde das politische Bekenntnis zum Nationalsozialismus und die sogenannte arische Abstammung. Die „Nürnberger Gesetze“ schufen 1935 die juristische Grundlage zur allgemeinen Entrechtung der Juden. Die Perversion des Rechtsdenkens gipfelte schließlich in der letztinstanzlichen Entscheidungsgewalt des „Führers“.
Mit dem Überfall auf Polen am 1. September 1939 begann der von der NSFührung seit langem geplante Krieg um „Lebensraum im Osten“. Dem damit einsetzenden Völkermord fielen allein sechs Millionen Juden zum Opfer. Die bedingungslose Kapitulation Deutschlands am 8. Mai 1945 bedeutete das Ende des „Dritten Reiches“.