Parlament

Aktuelle Informationen zum Be­such beim Deutschen Bundestag

Die Angebote zum Besuch beim Deutschen Bundestag sind kostenlos.

Dachterrasse und Kuppel des Reichstagsgebäudes

Die Kuppel und die Dachterrasse des Reichstagsgebäudes sind täglich für Besucher geöffnet.

Für den Besuch im Dachgartenrestaurant auf dem Reichstagsgebäude ist eine Reservierung notwendig. Plätze können per Online-Formular https://www.feinkost-kaefer.de/pages/reservierung-reservation vorbestellt werden.

Plenarbesuch, Informationsvorträge, Führungen

Die Teilnahme an Plenarsitzungen und Informationsvorträgen auf der Besuchertribüne des Plenarsaals sowie an Führungen durch den Deutschen Bundestag ist für Einzelbesucher und Besuchergruppen möglich.

Aufgrund der sich derzeit sehr kurzfristig ändernden Abläufe des Parlamentsbetriebs, insbesondere der Plenarsitzungszeiten, werden Besucherinnen und Besucher gebeten, sich tagesaktuell zur vorgesehenen Tagesordnung unter www.bundestag.de/tagesordnung zu informieren.

In Abhängigkeit von der Tagesordnung werden auf der Besuchertribüne des Plenarsaals in Plenarsitzungszeiten  eine Teilnahme an der Plenarsitzung und außerhalb davon, jeweils beginnend zur vollen Stunde, Informationsvorträge über Aufgaben, Arbeitsweise und Zusammensetzung des Parlaments sowie über die Geschichte und Architektur des Reichstagsgebäudes angeboten.

Weil wir nur eine begrenzte Zahl von Plätzen anbieten können, bitten wir Sie, sich frühzeitig anzumelden.

Wichtige Hinweise (Zutrittsbedingungen)

Der Besuch beim Deutschen Bundestag erfordert eine vorherige Terminbuchung. Online-Formulare für Terminanfragen finden Sie auf der Webseite zur:

Online-Anmeldung


Jeder Besucher (ab 16 Jahren) ist verpflichtet, einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) mit sich zu führen. Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren sollen ein Ausweisdokument  (Schülerausweis, Reisepass oder ein ähnliches Dokument, auf dem der Name und ein Bild enthalten sind) mit sich führen.

In allen Gebäuden des Deutschen Bundestages gelten die Hausordnung sowie die Zugangs- und Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages. Bitte beachten Sie insbesondere die Anlage 2 der Zugangs- und Verhaltensregeln. Diese enthält eine Liste der Gegenstände, die beim Besuch im Deutschen Bundestag nicht mitgeführt werden dürfen. Hierzu gehören neben Waffen und gefährlichen Gegenständen wie Messern beispielsweise auch bestimmte Werkzeuge, Trillerpfeifen, Flaschen, Reizgas- oder Pfeffersprays und Laserpointer.

(he/02.01.2024)