Digitales

Bericht der Bundesregierung zur geplanten EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung

Zeit: Mittwoch, 10. Mai 2023, 15.45 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Die geplante EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung hat sich eng am Digital Services Act (DSA) orientiert. „Die Verordnung ist im Prinzip eine Sonderausgabe des DSA“, berichtete die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Daniela Kluckert (FDP), am Mittwoch, 10. Mai 2023, in einer öffentlichen Sitzung des Digitalausschusses. Dort gab sie Auskunft zu den Plänen zur Verschärfung der Regeln für politische Online-Werbung.

Vorgaben für politische Werbung im Internet

Anders als für politische Werbung in Rundfunk, Fernsehen oder auf Plakaten gibt es für Kampagnen im Internet derzeit keine klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen. Mit der Verordnung sollen demokratische Prozesse wie etwa Wahlen und Abstimmungen geschützt und verbindliche Transparenzvorgaben in Bezug auf das Targeting politischer Werbung etabliert werden und der Datenschutz gestärkt werden, sagte Kluckert. Es gehe im Kern um die Frage, ob Daten genutzt werden dürfen, um politische Werbung zu tätigen, sagte sie und erinnerte an den 2018 bekannt gewordenen Skandal rund um die britische Datenfirma Cambridge Analytica und Facebook.

Im Zentrum der Verordnung stehe, Transparenz bei der Finanzierung von politischer Werbung herzustellen und transparent zu machen, ob personenbezogene Daten bei der Erstellung einer Kampagne eine Rolle gespielt haben, sagte Kluckert. Am 13. Dezember 2022 habe die Bundesregierung der allgemeinen Ausrichtung zugestimmt und sich für ein vollständiges Verbot von Targeting ausgesprochen. Vor dem Hintergrund zunehmender hybrider Bedrohungen einerseits und der im Frühjahr 2024 anstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament andererseits dränge die Zeit. Die Bundesregierung setze sich für einen zeitnahen Abschluss des seit Februar laufenden Trilogs ein, sagte Kluckert mit Blick auf die nationale Umsetzung und die Klärung der Frage, wer in Deutschland die Umsetzung überwachen soll.

Offene Fragen

Die Abgeordneten zeigten in ihren Statements Beispiele auf, die unter „politische Werbung“ fallen könnten und wiesen darauf hin, dass die Abgrenzung noch nicht klar sei. Auf die Frage, welche Kategorien personenbezogener Daten für politische Werbung herausfallen sollen, antwortete Kluckert, dies sei noch Verhandlungssache.

„Wir könnten uns vorstellen, dass unkritische Daten verwendet werden können“, umriss sie die Position der Bundesregierung. Ein FDP-Abgeordneter betonte, dass der Staat kein „Wahrheitsmonopol“ habe und bat um Einsatz für einen „maßvollen Entwurf“. (lbr/10.05.2023)