Ausschüsse

Programm „Parla­men­tarier schützen Parla­men­tarier“

Der Deutsche Bundestag hat 2003 mit der Verabschiedung des interfraktionellen Antrags „Schutz von bedrohten Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern“ die Aktion „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ (PsP) ins Leben gerufen. Damit setzt er die im Rahmen der Interparlamentarischen Union übernommene Selbstverpflichtung um, einen Beitrag zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte zu leisten. Grundidee ist, dass Parlamentarier, die ihr Mandat in Sicherheit ausüben können, gefährdeten ausländischen Kolleginnen und Kollegen sowie Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern helfen. Abgeordnete verfügen über ein Netz von internationalen Kontakten, das sie zugunsten ihrer gefährdeten Kolleginnen und Kollegen nutzen können und so haben bereits in den vergangenen Wahlperioden nicht nur Mitglieder des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, sondern auch zahlreiche Abgeordnete mit anderen fachlichen Schwerpunkten, Patenschaften im Rahmen von „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ übernommen.
Die Aktion „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ des Deutschen Bundestages ist ein starkes Zeichen der Solidarität zwischen deutschen und ausländischen Politikerinnen und Politikern sowie Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern und ein wichtiger Beitrag für eine glaubwürdige Menschenrechtspolitik der Bundesrepublik Deutschland.

Kontakt:
Sekretariat PA 17
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Telefon: +49 30 227-33550
Fax: +49 30 227-36051
E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de