Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ist für die inneren Angelegenheiten des Parlaments zuständig. Mit seinen 19 Mitgliedern ist er eine Art Schiedsrichter im parlamentarischen Betrieb. Er ist für die Auslegung und Änderung der Geschäftsordnung verantwortlich und erarbeitet Lösungen bei Konflikten im Plenum und in den Ausschüssen. Zudem wacht er über die Immunität der Abgeordneten, die sie vor ungerechtfertigter Strafverfolgung schützen und die Funktionsfähigkeit des Parlaments wahren soll. Schließlich prüft der Wahlprüfungsausschuss nach jeder Bundestags- und Europawahl Einsprüche gegen den Ablauf der Wahl.