Geboren am 11. Juli 1983 in Paderborn; evangelisch; verheiratet; zwei Kinder.
Abitur 2003 in Brilon, Studium der Rechtswissenschaften mit 1. (2008) und 2. Staatsexamen (2010) in Marburg und Münster. Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Büroleiter von Franz Müntefering.
Mitglied der SPD seit 2003.
Mitglied des Deutschen Bundestages seit 2013.
Mitglied in einer Vielzahl von Vereinen und Verbänden, u.a.: SGK (Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik), St. Hubertus Schützenbruderschaft 1417 Brilon, Bürgerbusverein Brilon e.V., Briloner Bürgerhilfe e.V., AWO, IGMetall, St. Hubertus Schützenbruderschaft Nehden 1858 e.V, Deutsche-Parlamentarische-Gesellschaft (DPG), BVB-Fan-Club Briloner Borussen 05 e.V., Sauerländer Heimatbund, SV 20 Brilon, Bundestags-Borussen, Freundes- und Förderverein des Josefsheims Bigge, Förderverein Kloster Bredelar e.V., Städtepartnerschaften – Partnerschaftsvereinigung für internationale Beziehungen, Briloner Heimatbund – Semper Idem e.V., SoVD – Sozialverband Deutschland e.V., Kunterbunt e.V., Förderverein Frauenzentrum Frauenzimmer Meschede e.V., Verein zur Unterstützung des THW OV Brilon e.V., Verein zur Förderung der Tierhaltung im HSK e.V., SBG-Westfalen e.V., Fördermitgliedschaft Caritasverband Arnsberg-Sundern e.V., Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, Förderverein Krankenhaus Maria-Hilf Brilon e.V., Sauerländer Botschaft e.V., Brilon-Wald aktiv e.V., Mutterkuhhalter NRW e.V..
Mitglied im Kuratorium des Sozialwerk St. Georg Unternehmensverband Westfalen-Süd, Beisitzer im Vorstand des Freundes- und Förderverein des Josefsheims Bigge, Kuratoriumsmitglied Indo-German Young Leaders Forum, Mitglied des Kuratoriums der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, Mitglied im Politischen Beirat des Wirtschaftsforums der SPD e.V., Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Karl-Schiller-Stiftung e.V., Mitglied im Stiftungsrat der Stiftung Lebendige Stadt, Mitglied im Parlamentskreis Schützenwesen, Mitglied im Parlamentskreis Braukultur.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
209. Sitzung vom 29.01.2025 | 16:14:34 | Dauer: 05:45
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.