Geboren am 19. Juni 1973 in Hamburg; evangelisch; verheiratet; zwei Kinder.
Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg; Referendariat in Schleswig-Holstein, Hamburg und Rheinland-Pfalz (Verwaltungsfachhochschule in Speyer); 2003 Ergänzungsstudiengang Wirtschaftsrecht in Hamburg.
2004 Mitglied der CDU; 2008 bis 2014 Mitglied des Bau- und Wirtschaftsförderungsausschusses der Stadt Neuruppin als sachkundiger Einwohner; 2009 Mitglied des Kreisvorstandes der CDU Ostprignitz-Ruppin, bis 2013 als Pressesprecher, seit 2015 als stellvertretender Kreisvorsitzender; 2010 Stellvertretender Vorsitzender der CDU Neuruppin als Pressesprecher; 2011 Mitglied des Kreistages Ostprignitz-Ruppin, seit 2014 als Fraktionsvorsitzender; 2013 direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis 56; 2013 Delegierter für den Landesparteitag, Bundesparteitag und für die Landesvertreterversammlung der CDU Brandenburg; 2014 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Neuruppin; 2014 Mitglied im Kreisvorstand der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU OPR; 2015 bis 2019 Mitglied im Landesvorstand der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU Brandenburg; 2017 direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis 56; 2019 Mitglied des Präsidiums der CDU Brandenburg als Mitgliederbeauftragter; 2020 Verbraucherschutzbeauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; 2021 Wiedereinzug in den Bundestag verpasst; 2022 Vorsitzender CDU Neuruppin; 2023 Vorsitzender CDU Ostprignitz-Ruppin; 2024 Wiedereinzug in die Stadtverordnetenversammlung Neuruppin und in den Kreistag (Fraktionsvorsitzender); 2024 Mitglied des Aufsichtsrates der AWU OPR und des Polizeibeirates.
Mitglied im Verein der Freunde und Förderer des Haupt- und Landgestüts Neustadt (Dosse) e.V.; Mitglied im Verschönerungsverein Neuruppin; Mitglied von Haus- und Grund Ostprignitz-Ruppin Mitglied Union Neuruppin; Mitglied des Polizeibeirats der Polizeidirektion Nord; Mitglied des Stiftungsrats der Stiftung für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin; Mitglied des Trägervereins für das Pfarrhausmuseum Blüthen.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
222. Sitzung vom 16.04.2021 | 14:27:24 | Dauer: 04:53
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.