Geboren am 30. August 1964 in München; römisch-katholisch; ledig.
1983 bis 1987 Studium Fahrzeugtechnik, Fachrichtung Luftfahrzeuge an der FH München, Abschluss Dipl.-Ingenieur. 1987 bis 1995 juristisches Studium mit zweitem Staatsexamen an der Ludwig-Maximilians-Universität München, 1995 Zulassung als Rechtsanwalt.
Bis 1999 Mitarbeiter, zuletzt als Abteilungsleiter, eines internationalen Unternehmens in der Informations- und Telekommunikationsbranche.
Mitglied im CSU Ortsvorstand Rottach-Egern und im Bezirksvorstand der CSU Oberbayern. 1994 bis 1999 Bezirksvorsitzender der Jungen Union Oberbayern. Seit 2002 Bezirksvorsitzender der Mittelstandsunion Oberbayern, Mitglied im MU-Landesvorstand. Seit 2002 Kreisrat in Miesbach. 1999 bis 2008 Mitglied des Europäischen Parlaments (MdEP), 2004 bis 2008 wirtschaftspolitischer Sprecher EVP-Fraktion; 2002 bis 2008 Vorsitzender des Parlamentarischen Arbeitskreises Mittelstand der EVP-Fraktion. 2005 bis 2011 Schatzmeister der CSU, Mitglied des CSU-Parteivorstandes. 2008 bis 2013 MdL im Bayerischen Landtag.
Mitglied des Bundestages seit Oktober 2013; seit 2014 Vorsitzender des Versorgungswerks und Mitglied des CSU-Parteivorstandes; 2014 bis 2017 Vorsitzender der CSU-BWK Konferenz für den Wahlkreis 224 (Starnberg); seit 2017 Vorsitzender der CSU-BWK Konferenz für den Wahlkreis 223 (Bad Tölz-Wolfratshausen-Miesbach); seit 2014 Kreisvorsitzender der CSU Miesbach.
Mitgliedschaften und Ämter im Bundestag Ordentliches Mitglied: Auswärtiger Ausschuss; Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Stellvertretendes Mitglied: Unterausschuss Vereinten Nationen: internationale Organisationen und zivile Krisenprävention.
Mitgliedschaften in sonstigen Gremien Ordentliches Mitglied: Interparlamentarische Union; Stellv. Delegationsmitglied: Parlamentarische Versammlung der OSZE.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
181. Sitzung vom 04.07.2024 | 15:33:49 | Dauer: 04:25
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.