Geboren am 2. September 1971 in Fulda (Hessen); römisch-katholisch, verheiratet, zwei Kinder.
1993 Allgemeine Hochschulreife; 1990 bis 1991 Zivildienst in Wiesbaden; 1993 bis Juli 1998 Studium der Politologie mit Wahlfächern Rechtswissenschaften, Soziologie und Geschichtswissenschaften an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main, Abschluss Diplom.
1994 Landesgeschäftsführer der Hessischen Schülervertretung; 1994 bis 1998 persönlicher Mitarbeiter des SPD-Fraktionsvorsitzenden im Hessischen Landtag, Staatsminister a.D. Armin Clauss; 1998 bis 1999 Mitarbeiter der SPD-Fraktion; 1999 bis 2013 Referent der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag; 2022 bis 2024 Bereichsleiter im Hessischen Landtag.
Seit Mai 2019 Vorsitzender vom Deutschen Volkshochschul-Verband (DW), Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der telc gGmbH, Mitglied der Nationalen Plattform Bildung für nachhaltige Entwicklung bei BMBF.
2002 bis 2003 Vorsitzender der SPD-Taunusstein; 2007 bis 2017 Vorsitzender der SPD im Rheingau-Taunus-Kreis; seit 2001 Mitglied des Kreistages des Rheingau-Taunus-Kreises; seit 2006 stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion; 2014 bis 2020 Mitglied im Bundesvorstand SPD Arbeitsgemeinschaft für Bildung; seit 2017 Mitglied im Vorstand der Medien- und netzpolitischen Kommission sowie des Kulturforums beim SPD Parteivorstand.
Mitglied im 18. und 19. Deutschen Bundestag von 2013 bis 2021 dort u.a. Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Kultur und Medien sowie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union sowie im Unterausschuss für auswärtige Kultur- und Bildungspolitik; 2017 bis 2021 Vorsitzender der SADC-Parlamentariergruppe; 2018 bis 2021 kulturpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Diverse Mitgliedschaften in Kuratorien und Verwaltungsräten u.a. Deutsche Nationalbibliothek, Haus der Geschichte, Bundeszentrale für Politische Bildung.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
192. Sitzung vom 11.10.2024 | 14:11:27 | Dauer: 04:47
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.