1988 bis 2001 Grundschule Nußdorf und Allgemeinbildendes Gymnasium Überlingen; 2001 Abitur; 2001 bis 2002 Grundwehrdienst beim 4./St/FmBtl 10 in Sigmaringen; 2002 bis 2008 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz; 2008 Erstes Juristisches Staatsexamen; 2008 bis 2010 juristisches Referendariat u.a. am Landgericht Konstanz, Staatsanwaltschaft Konstanz, Verwaltungsstation am Regierungspräsidium Tübingen; 2010 Zweites Juristisches Staatsexamen Juni; 2010 Zulassung zur Anwaltschaft durch die Rechtsanwaltskammer Freiburg; Juli 2010 Aufnahme der selbständigen Tätigkeit als Rechtsanwalt in der Kanzlei „Mayer-Lay und Kollegen“ in Überlingen; 2013 Ausbildung zum Mediator & Systemischen Coach; November 2013 Fortbildung zum Mediator -Bereich Wirtschaft & Arbeit: Wirtschaftsmediator; Dezember 2014 Die Rechtsanwaltskammer Freiburg verleiht die Bezeichnung „Fachanwalt für Miet- u. Wohnungseigentumsrecht“; Dezember 2015 Die Rechtsanwaltskammer Freiburg verleiht die Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“; März 2017 Ernennung zum ADAC Vertragsanwalt für den Bereich Überlingen.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
203. Sitzung vom 05.12.2024 | 10:17:06 | Dauer: 02:59
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.