Geboren am 1. Mai 1974 in Dernbach; verheiratet; zwei Kinder.
1993 Abitur am Mons-Tabor-Gymnasium in Montabaur; 1993 bis 1995 Ausbildung zur Bankkauffrau bei der Landesbank Hessen-Thüringen in Frankfurt; 1995 bis 1996 Landesbank Hessen-Thüringen S.A. Luxemburg; 1996 bis Januar 2002 Studium der Volkswirtschaftslehre in Frankfurt und Trier,Schwerpunkt Arbeitsmarktpolitik; 2002 bis 2006 wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Trier; 2007 Promotion 2006 bis 2011 Referentin in der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz in Mainz. Bis 18. Mai 2021 Landtagsabgeordnete im Landtag Rheinland-Pfalz. Seit 2021 Mitglied des Deutschen Bundestages; Gewinn des Direktmandates im Wahlkreis 204Montabaur; ordentliches Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales – hier: Berichterstatterin zu Rente und Bundesagentur für Arbeit; stellvertretendes Mitglied im Gesundheitsausschuss und im Finanzausschuss; Sprecherin der AG Verteilungsgerechtigkeit und soziale Integration; stellv.Sprecherin der Landesgruppe Rheinland-Pfalz. 1991 Eintritt in die SPD; 1999 bis 2003 Stellvertretende Juso-Bundesvorsitzende; seit 2002 SPD-Regionalvorstand; seit 2006 stellvertretende SPD-Kreisvorsitzende; 2009 bis 2017 und seit 2020 SPD-Fraktionsvorsitzende im Kreistag; Vorsitzende der SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat Wallmerod;seit 2017 Mitglied im SPD-Landesvorstand. Vizepräsidentin im DRK-Kreisverband Westerwald; Vorsitzende des DRK-Ortsvereins Meudt e. V.;Mitgliedschaft in der Gewerkschaft ver.di; Mitglied „Frauen gegen Gewalt“ e.V.; Initiative für Alleinerziehende im Westerwaldkreis; Mitglied im Hospizverein Westerwald; Mitglied der AWO;Mitglied im Verein der Ehemaligen, Freunde und Förderer (VEFF) des Landesmusikgymnasiums RLP in Montabaur; ehemalige Stipendiatin der Hans-Böckler-Stiftung.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
194. Sitzung vom 17.10.2024 | 21:54:04 | Dauer: 04:24
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
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