Studium der Soziologie, Politik und Frauenforschung in Marburg, Frankfurt/Main, PennState University (USA) und Berlin; Abschluss als Diplom-Soziologin an der FU Berlin; 1999 bis 2000 Lehrbeauftragte an der FU Berlin.
2000 bis 2003 parlamentarisch wissenschaftliche Beraterin in der PDS-Fraktion im Sächsischen Landtag; 2003 bis 2004 Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, zunächst Redenschreiberin, dann Referentin für Verbraucherschutz; 2004 bis 2009 Mitglied des Sächsischen Landtages, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion.PDS und arbeitsmarktpolitische Sprecherin, 2007 bis 2009 Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion Die Linke. im Sächsischen Landtag; 2006 bis 2007 Mitglied im Parteivorstand der Linkspartei.PDS; Juni 2007 bis Juni 2018 Mitglied des Parteivorstandes der Partei Die Linke., 2010 bis 2012 Bundesgeschäftsführerin der Partei DIE LINKE, Juni 2012 bis Juni 2018 stellvertretende Parteivorsitzende Die Linke..
Mitglied des Deutschen Bundestages seit Oktober 2009; 2009 bis 2015 verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, 2013 bis 2017 Leiterin des Arbeitskreises Struktur- und Regionalpolitik der Fraktion Die Linke., 2013-2021 stellvertretende Fraktionsvorsitzende und seit 2016 Sprecherin für Mieten-, Bau- und Wohnungspolitik der Fraktion Die Linke..
Stellvertretendes Mitglied der Kommission für Bau- und Raumangelegenheiten des Ältestenrats.
Mitglied des Naturschutzverbandes BUND, der Gewerkschaft ver.di, Deutscher Mieterbund, Rosa-Luxemburg-Stiftung, VVN-BdA, des Netzwerks Mieten und Wohnen, des Netzwerks Immovielien, des Alpenvereins und von attac; seit Juli 2021 Vorsitzende des Beirats der Bundesstiftung LiveKultur.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
203. Sitzung vom 05.12.2024 | 22:12:25 | Dauer: 02:46
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.