1984 Abitur am Solitude-Gymnasium, Stuttgart-Weilimdorf; 1984 bis 1985 Wehrdienst in Sigmaringen und Dillingen/Donau; 1985 bis 1991 Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen, Lausanne, Genf und Heidelberg, 1. juristisches Staatsexamen an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg, Stipendiat der Begabtenförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung; 1992 bis 1995 Rechtsreferendar am Landgericht Heidelberg, 2. juristisches Staatsexamen; 1995 bis 2002 Selbstständiger Wirtschaftsberater;
1979 Beitritt zur Jungen Union, Mitglied des Wirtschaftsrates und der Mittelstandsvereinigung; 1983 Beitritt zur CDU; 1998 bis 2009 Vorsitzender des CDU Ortsverbandes Pforzheim Nord/Ost; seit 2010 Vorsitzender des Kreisverbands Pforzheim/Enzkreis der CDU;
Stellvertretender Vorsitzender des Blasmusik-Kreisverbands Pforzheim/Enzkreis; Mitglied im Vorstand des Nordstadt-Bürgervereins; Mitglied in der Deutsch-Rumänischen Gesellschaft Pforzheim/Enzkreis, bei der Lebenshilfe e.V., im Förderverein der Hochschule Pforzheim, bei der Löblichen Singergesellschaft von 1501 Pforzheim, bei den Karnevalsgesellschaften PFG und KGHO, beim Fußballverein 1. CfR Pforzheim;
Mitglied in der Atlantik-Brücke e.V.; Mitglied im Vorstand der Fondation Robert Schuman (Paris); Mitglied im Vorstand der Europäischen Volkspartei (EVP); Mitglied im Vorstand der Europa-Union Deutschland (kooptiert); Mitglied im Kuratorium des Instituts für Europäische Politik (IEP) (Berlin; Rumänischen Forums e.V.;
2012 Großes Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich; 2010 Kommandeur des Sterns von Rumänien (Steaua României); 2009 Offizier der Ehrenlegion, Frankreich (Ordre national de la Légion d'honneur); 2007 Großoffizier des Ordens von Oranje-Nassau, Niederlande (Orde van Oranje-Nassau);
Seit 2022 Europapolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
184. Sitzung vom 11.09.2024 | 13:33:30 | Dauer: 06:38
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.