Geboren am 11. Juni 1979 in Zwickau, evangelisch-lutherisch, verheiratet, ein erwachsener Sohn.
1999 Wirtschafts-Abitur am Beruflichen Schulzentrum für Wirtschaft, Ernährung und Sozialwesen (BSZ) Lichtenstein; 1999 bis 2000 Wehrdienst in Weiden in der Oberpfalz; 2000 bis 2005 Studium der Politikwissenschaft und Betriebswirtschaftslehre an der Technischen Universität Chemnitz, Magister Artium.
2002 bis 2012 Mitarbeiter und Büroleiter eines Bundestagsabgeordneten; 2012 Leiter des Büros für Wirtschaftsförderung der Stadt Zwickau; seit 2012 selbstständiger Wirtschafts- und Unternehmensberater.
Präsident des Sportvereins Mülsen St. Niclas e. V.; Geschäftsführer des Freibades Mülsen bis 2013, Mitglied des Richard-Wagner-Verbands Chemnitz e. V. und seit 2012 Vorsitzender des MIT-Kreisverbandes Zwickau; seit 2013 Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) der CDU Zwickau; seit 2018 Mitglied im Aufsichtsrat der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH; 2019 bis 2024 stellvertretender Vorsitzender des Kuratoriums der Bundesstiftung Forum Recht; 2020 bis 2022 Mitglied im Aufsichtsrat der Toll Collect GmbH.
Seit 2002 Mitglied in der CDU; seit 2005 Vorsitzender der CDU Mülsen; 2010 bis 2018 stellvertretender und erster stellvertretender Vorsitzender des CDU-Kreisverbandes Zwickau.
2009 bis 2012 im Gemeinderat, Fraktionsvorsitzender und stellvertretender Bürgermeister der Gemeinde Mülsen; seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages; Mitglied Haushaltsausschuss seit Oktober 2013; Obmann im Rechnungsprüfungsausschuss seit Januar 2022; Vorsitzender der CDU-Landesgruppe Sachsen seit September 2021.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
185. Sitzung vom 12.09.2024 | 21:14:29 | Dauer: 06:04
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.