1997 Abitur am Leibniz-Gymnasium in Düsseldorf; verschiedene ungelernte Tätigkeiten; Besuch der einjährigen Höheren Handelsschule in Düsseldorf. 1998 Beginn des Vorbereitungsdienstes für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst bei der Stadtverwaltung Düsseldorf; Abschluss 2001 als Diplom-Verwaltungswirtin an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Duisburg.
Bis 2014 Tätigkeit im Finanzbereich (Kämmerei) der Stadtverwaltung Düsseldorf; bis 2016 zunächst Mitarbeit, dann Leitung der Organisationseinheit Kämmerei/Steueramt der Gemeinde Rommerskirchen (Rhein-Kreis Neuss); bis 2018 Fallmanagerin im Jobcenter Gladbeck; seit 2018 Durchführung der überörtlichen Prüfung kommunaler Finanzen bei der Gemeindesprüfungsanstalt NRW.
Mitglied bei der AWO, Gewerkschaft Verdi, beim Deutschen Roten Kreuz, Amnesty International, Lebenshilfe Borken e.V. und weiteren Vereinen.
Politische Aktivität 2007 bei den Jusos in Köln; 2012 bis 2016 Mitglied im Stadtverbandsvorstand Grevenbroich; 2013 bis 2016 Vorsitzende des Ortsvereins Grevenbroich-Nord; 2014 bis Ende 2015 Stadtratsmitglied in Grevenbroich; 2015 bis 2016 Mitglied im Vorstand der AG Migration und Vielfalt der SPD im Rhein-Kreis Neuss.
Mitglied im Vorstand des Ortsvereins Raesfeld seit 2018; Mitglied im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) des Kreises Borken seit 2019; 2020 bis 2021 Kreistagsmitglied des Kreises Borken; seit 2021 Mitglied im Landesvorstand der NRW SPD; seit 2022 Vorstandsmitglied der SGK NRW - Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik in NRW e.V; seit 2022 Vorsitzende des SPD-Unterbezirks Borken; seit 2024 Mitglied in der Europa-Union Deutschland (EUD), seit 2024 Mitglied bei Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold, Bund aktiver Demokraten e.V.; seit Oktober 2024 Beisitzerin in der Europa-Union Bocholt e.V.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
206. Sitzung vom 18.12.2024 | 19:27:30 | Dauer: 04:41
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.