Geboren am 30. August 1968 in Eutin; evangelisch; drei Kinder.
Studiendirektor a. D., Studium der Germanistik und Geschichtswissenschaft, Erstes und Zweites Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien, Promotion in Germanistischer Mediävistik (Dr. phil.).
Abitur am humanistischen Kronberg-Gymnasium in Aschaffenburg; sechs Monate Wehrdienst und neun Monate Zivildienst beim Rettungsdienst; Studium der Germanistik, Geschichtswissenschaft und Philosophie in Frankfurt a.M. und Berlin (Humboldt-Universität); Referendariat in Berlin; Lehrer für Deutsch, Geschichte und Politik. Tätigkeit als Fachlehrer in Brandenburg, an der Schule Schloss Salem und an einem staatlichen Gymnasium bei Baden Baden; Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit und Beförderung zum Studienrat 2005, zum Oberstudienrat 2010 und im Jahr darauf zum Studiendirektor. Nach der Rückkehr nach Berlin Oberstufenkoordinator am Diesterweg-Gymnasium und Fachbereichsleiter am Lessing-Gymnasium. Promotion in Germanistischer Mediävistik 2012.
Ehrenamtliche Tätigkeit beim Bund Naturschutz in Bayern e. V. und als Fachübungsleiter im Bayerischen Badmintonverband.
2012 Beginn der politischen Tätigkeit zunächst bei den Freien Wählern; 2013 Teilnahme am Gründungsparteitag der Alternative für Deutschland und Wahl in den Berliner Landesvorstand.
Seit 2016 Mitglied der Bundesprogrammkommission; Mitarbeit bei der Gründung der Desiderius-Erasmus-Stiftung e. V..
Seit September 2019 Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion.
Ordentliches Mitglied im Kuratorium der Bundeszentrale für politische Bildung, ordentliches Mitglied der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.
Dr. Götz Frömming hat am 11. Februar 2024 bei der Wiederholungswahl in Berlin das Mandat erneut gewonnen.]
210. Sitzung vom 31.01.2025 | 01:45:07 | Dauer: 03:45
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.