1990 Abitur; Oktober 1990 bis Juli 1996 Studium der Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main; Abschluss: 1. Staatsexamen; 1996 bis 1998 wissenschaftliche Hilfskraft bei Prof. Frankenberg an der Johann-Wolfgang-Goethe Universität Frankfurt am Main; August 1998 bis Dezember 2000 Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Abschluss 2. Staatsexamen, Juni 2000 bis November 2000 Auslandsaufenthalt während der Wahlstation des Referendariats in San Fгancisco (USA) bei Rechtsanwaltskanzlei Robert Shepard.
April 2007 bis Dezember 2021 Rechtsanwältin bei GOERG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbH in Frankfurt am Main; Januar 2001 bis April 2007 Rechtsanwältin in der international tätigen Sozietät Clifford Chance in Frankfurt am Main.
Seit 1988 Mitglied der SPD; 1993 bis 2021 Mitglied des Kreistages des Main-Taunus-Kreises; Februar 2003 bis Dezember 2021 Abgeordnete des Hessischen Landtags (16., 17., 18. und 19. Legislaturperiode); 2006 bis 2021 Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwalbach am Taunus; 2014 bis 2019 Generalsekretärin der SPD Hessen; November 2019 bis März 2024 Landesvorsitzende der SPD Hessen; September 2019 bis Dezember 2021 Fraktionsvorsitzende der SPD Landtagsfraktion.
Seit Dezember 2021 Bundesministerin des Innern und für Heimat.
Gründerin und Vorsitzende des Vereins Kindertaler (Hilfen bei Kinderarmut Schwalbach am Taunus e.V.); Mitglied des Kuratoriums der ENTEGA Stiftung; Mitglied der Friedrich-Ebert-Stiftung; Mitglied des Kuratoriums des HR-Sinfonie-Orchester; Mitglied des Kuratoriums der EBS Wiesbaden; Mitglied des Kuratoriums der Bernd-Reisig-Stiftung; Mitglied des Kuratoriums Handelsgesellschaft Frankfurt am Main
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.