Geboren am 25. Oktober 1987 in Bremen; evangelisch, ledig, ein Kind.
2007 Abitur am Kippenberg Gymnasium Bremen; High School Jahr in Watertown, South Dakota in den USA, 2005 amerikanisches High School Diplom.
2007 bis 2013 Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhardt Karls Universität Tübingen; 2010 Erasmus-Stipendium an der Universität Oslo.
2013 bis 2015 Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen mit Stationen beim Landgericht Bremen, der Staatsanwaltschaft Bremen, der deutschen Botschaft in Nairobi (Kenia), der Rechtsanwaltskanzlei Raue LLP in Berlin sowie der ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen in New York (USA).
2016 Traineeship beim Europarat in Straßburg in der Abteilung Human Rights Law and Policy; Unit Human Rights Intergovernmanetal Co-Operation Division DGI.
2016 bis 2018 Regionalgeschäftsführerin der SPD-Brandenburg für Brandenburg an der Havel und das Havelland. Zuständigkeit für Organisation des Wahlkampfes zunächst für Dr. Frank-Walter Steinmeier und dann für Prof. Dr. Erardo Rautenberg im Bundestagswahlkreis 60.
2018 bis 2020 wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bundestagsbüro von Dagmar Ziegler, MdB.
2017 bis 2019 Lehrbeauftragte für Polizei- und Beamtenrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) für Anwärterinnen und Anwärter des gehobenen Polizeivollzugsdiensts. Seit 2020 Richterin in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg, Landgerichtsbezirk Neuruppin. Das Richteramt ruht seit Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses durch den Bundeswahlleiter nach der Bundestagswahl 2021.
Mitglied der SPD und als solches seit 2018 Mitglied des Vorstandes der SPD Brandenburg an der Havel.
Fördermitglied von Amnesty International Deutschland e.V., WWF Deutschland, Europa Union sowie der Jungen Europäischen Föderalisten (JEF) und der Jungen DGAP; stellv. Mitgliedschaft im Kuratorium Forum Recht.
[Anmerkung der Redaktion: Die biografischen Angaben beruhen auf den Selbstauskünften der Abgeordneten.]
Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff. Abgeordnetengesetz) sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.
Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im Archiv.