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20.12.2024 Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Antwort — hib 895/2024

439.465 wohnungslose Menschen gemeldet

Berlin: (hib/HLE) Am 31. Januar 2024 waren 439.465 wohnungslose Personen untergebracht. Darunter seien 176.005 Personen unter 25 Jahre alt gewesen, teilt die Bundesregierung in der Antwort (20/14184) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/13889) unter Berufung auf Daten des Statistischen Bundesamtes mit. Das entspreche einem Anteil von rund 40 Prozent. In der Antwort werden der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit sowie mehrere Programme dargestellt, mit denen neue Wohnformen zur Unterbringung erprobt werden. Zur Schaffung gesicherter Wohnverhältnisse kommen nach Angaben der Regierung betreutes Einzelwohnen, Wohngemeinschaften, intensivpädagogische Wohngruppen, Jugendwohnheime, aber auch die Rückkehr in familiäre Wohnverhältnisse in Betracht.

20.12.2024 Verkehr — Kleine Anfrage — hib 895/2024

Linken-Anfrage zum Stand der Mobilität in Deutschland

Berlin: (hib/HAU) Zum Stand der Mobilität in Deutschland hat die Gruppe Die Linke eine Kleine Anfrage vorgelegt (20/14229). Darin erkundigen sich die Abgeordneten unter anderem danach, von welchen „Auswirkungen auf die Nutzendenzahlen“ die Bundesregierung bei einer Erhöhung des Preises für das Deutschlandticket auf 58 Euro ausgeht. Gefragt wird auch, wie hoch der Investitionsbedarf eingeschätzt wird, um den ÖPNV flächendeckend barrierefrei zu machen. Wie sich der durchschnittliche CO2-Ausstoß der in Deutschland als SUV eingestuften Autos seit 2020 entwickelt hat, interessiert die Gruppe Die Linke ebenfalls.

20.12.2024 Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Antwort — hib 895/2024

Kleingärtner wollen Bundesgrundstück übernehmen

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befasst sich derzeit mit dem Verkauf von Erholungsgrundstücken im Ortsteil Plötzky der Stadt Schönebeck. Wie die Bundesregierung in der Antwort (20/14178) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/13920) mitteilt, sind die betreffenden Grundstücke für Zwecke des Bundes entbehrlich. Sie seien daher zu veräußern. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben habe den Pächtern dieser Grundstücke den Erwerb des gesamten Areals angeboten. Bis auf drei hätten sich die Pächterinnen beziehungsweise Pächter zu einer Gemeinschaft zusammengeschlossen und würden den gemeinschaftlichen Erwerb der Fläche beabsichtigen. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben werde entsprechende Verkaufsverhandlungen mit der Pächtergemeinschaft aufnehmen, teilt die Regierung weiter mit.

20.12.2024 Ernährung und Landwirtschaft — Kleine Anfrage — hib 895/2024

FDP fragt nach Plänen für ländliche Räume

Berlin: (hib/NKI) Die Entwicklung und die Stärkung der ländlichen Räume sind Thema einer Kleinen Anfrage (20/14230) der FDP-Fraktion.

Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche „spezifischen Maßnahmen“ das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in seiner Federführung ergriffen hat, um den ländlichen Raum zu stärken und die gleichwertigen Lebensverhältnisse zu fördern. Außerdem fragen die Abgeordneten danach, welche konkreten Pläne verfolgt werden, um Wirtschaftswachstum in ländlichen Räumen zu stärken, und ob es „maßgeschneiderte Programme“ dazu gibt, gezielt Fachkräfte für diese Regionen zu gewinnen und zu integrieren.

20.12.2024 Verkehr — Kleine Anfrage — hib 895/2024

Abwicklung der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft

Berlin: (hib/HAU) Ob die Bundesregierung plant, die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) zum 31. Dezember 2025 abzuwickeln, möchte die CDU/CSU-Fraktion wissen. In der dazu vorgelegten Kleinen Anfrage (20/14228) wird auch um eine Beurteilung der Erfolge und der Effizienz der Mobilfunkförderung des Bundes gebeten. Falls es eine Abwicklung der MIG gibt, interessiert die Unionsfraktion, wie die Bundesregierung die bestehenden weißen Flecken mit Mobilfunk zu versorgen plant.

20.12.2024 Verkehr — Antwort — hib 895/2024

Übernahme von Autohöfen durch das Unternehmen Tank & Rast

Berlin: (hib/HAU) Das Bundeskartellamt hat nach Angaben der Bundesregierung in den letzten Jahren keine fusionskontrollrechtlichen Anmeldungen von Zusammenschlüssen zwischen dem Unternehmen Tank & Rast und Autohöfen erhalten. „Sofern Übernahmen von Autohöfen durch Tank & Rast stattgefunden haben, unterfielen diese Übernahmen nicht der Fusionskontrolle“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (20/14203) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/13917). Ungeachtet dessen beobachte das Bundeskartellamt die Entwicklungen der Betreiberstruktur aller deutschen Tankstellen genau, schreibt die Regierung.

20.12.2024 2. Untersuchungsausschuss — Ausschuss — hib 894/2024

Graichen: Laufzeitverlängerung ergebnisoffen geprüft

Berlin: (hib/HLE) Eine mögliche Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Kernkraftwerke im Jahr 2022 sei im Wirtschaftsministerium ergebnisoffen geprüft worden. Dies erklärte Patrick Graichen, ehemaliger Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, am Donnerstag bei seiner Vernehmung im 2. Untersuchungsausschuss, der die Umstände des Atomausstiegs aufklärt.

Sein Leitmotiv sei gewesen, die Versorgungssicherheit mit Gas, Öl und Strom in Deutschland zu gewährleisten, erklärte Graichen. Auf die Frage, ob die zu ergreifenden Maßnahmen ergebnisoffen geprüft worden seien, sagte Graichen: „Eindeutig ja.“ Zentraler Punkt sei gewesen, alle Optionen zu prüfen. Die Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke sei eine von mehreren Optionen gewesen. Wenn es notwendig gewesen wäre, „tun wir das. Das war die klare Botschaft“, sagte Graichen. Er erinnerte aber daran, dass die Betreiber der Kernkraftwerke erklärt hätten, dass es durch eine Laufzeitverlängerung bis zum Frühjahr keine zusätzlichen Strommengen geben werde. Das Ergebnis der Beratungen sei daher gewesen, dass der Bedarf mit Kohlekraftwerken gedeckt werden könne.

Graichen hatte im Laufe der Diskussion um die Laufzeitverlängerung einen kritischen Vermerk des Kraftwerksbetreibers RWE als „Anmerkungen der Betreiber“ per Mail mit dem Hinweis an Umweltstaatssekretär Stefan Tidow geschickt mit der Anmerkung: „Die wollen das nicht.“ Zudem habe er angemerkt, so etwas brauche man auch von der Atomaufsicht. Auf Fragen, wie das mit der von Minister Robert Habeck (Grüne) angekündigten ergebnisoffenen Prüfung der Laufzeitverlängerung zusammenpasse, sagte Graichen, ihm sei es dabei um eine Anmerkungen der Atomaufsicht gegangen. Zentrale Frage für ihn sei gewesen, ob es durch eine Laufzeitverlängerung einen Nutzen für die Energiesicherheit gebe. Tidow erklärte bei seiner Vernehmung zu Graichens Mail, damit sei kein Ergebnis vorweggenommen worden. Er habe die Mail so verstanden, dass Graichen die Anmerkungen der Betreiber zur Kenntnis gegeben habe.

Weiterhin spielte in der Vernehmung ein Auftrag von Graichens Büroleiterin an Abteilungsleiter Volker Oschmann eine Rolle. Danach sollte Oschmann einen Vermerk schreiben, wie man die Versorgungssicherheit auch ohne Kernkraftwerke sicherstellen könne. Das klinge nicht nach ergebnisoffener Prüfung ohne Denkverbote, stellte der Ausschussvorsitzende Stefan Heck (CDU) fest. Graichen sagte dazu, es sei darum gegangen, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Es hätten sich alle mit Atomkraftwerken befasst, aber es gebe viele Möglichkeiten wie die Wiederinbetriebnahme von Kohlekraftwerken, mehr Nord-Süd-Stromleitungen und die Wiederinbetriebnahme von Biogasanlagen. Der Auftrag an Oschmann sei nicht als Verengung, sondern als Erweiterung des Auftrags insgesamt zu verstehen.

Graichen sagte aber auch, eine Verlängerung der Laufzeiten wäre mit erheblichen Risiken verbunden gewesen. Die Periodischen Sicherheitsüberprüfungen der Anlagen hätten nachgeholt werden müssen, und der Bund hätte als Quasi-Eigner der Kernkraftwerke auftreten müssen, weil die Kernkraftbetreiber von der früheren Aufgabenteilung nichts mehr hätten wissen wollen. Beim Thema Kohlekraftwerke hätte man erheblich einfacher agieren können. Es sei möglich gewesen, zehn Gigawatt Leistung durch die Reaktivierung von Kohlekraftwerken wiederzugewinnen. Der damalige Kenntnisstand sei gewesen, dass es durch eine Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke keine zusätzliche Kilowattstunde Strom geben werde.

Auf Fragen nach seiner eigenen Haltung zur Kernkraft sagte Graichen, die Atomkraft habe Chancen und Risiken. Das Risiko eines GAU sei nicht vollständig auszuschließen. Deshalb habe er immer das Ziel verfolgt, eine Energieversorgung ohne Atomkraft klimafreundlich herzustellen.

Dass es in der Bundesregierung auch andere Positionen zur Nutzung der Kernenergie gab, verdeutlichte Wolf Heinrich Reiter, ehemaliger Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen. Nach seiner Ansicht hätte das Energieangebot mit jeder zur Verfügung stehenden Möglichkeit ausgebaut werden müssen. Außerdem hätte der Gasverbrauch gesenkt werden müssen, um die Speicher zu füllen und damit die Abhängigkeit von Russland zu verringern.

Diese Ziele wären nach Ansicht von Reiter mit einem Weiterlaufen der Kernkraftwerke erreichbar gewesen. Außerdem hätten das Weiterlaufen der Kernkraftwerke und die Reaktivierung bereits stillgelegter Kernkraftwerke zu einer Senkung der Strom- und Gaspreise geführt. Wenn Gas preiswerter geworden wäre, wäre auch das Auffüllen der Speicher nicht mehr so teuer geworden. Aus diesen Gründen sei das Bundesministerium der Finanzen dafür eingetreten, die letzten drei deutschen Kernkraftwerke weiterlaufen zu lassen und zwei weitere, bereits stillgelegte Kraftwerke wieder in Betrieb zu nehmen.

19.12.2024 Recht — Gesetzentwurf — hib 893/2024

FDP fordert Neuregelung der Betreuervergütung

Berlin: (hib/SCR) Die FDP-Fraktion hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern“ (20/14259) vorgelegt. Darin schlägt sie vor dem Hintergrund der Preissteigerungen der vergangenen Jahre nicht nur eine Erhöhung der Vergütungssätze, sondern auch ein neues Vergütungssystem vor. Dieses solle „sowohl die Amtsgerichte als auch die beruflichen Betreuerinnen und Betreuer von unnötigem bürokratischem Aufwand entlasten sowie die Vergütung an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst anpassen“. Auch die Vergütung der berufsmäßigen Vormünder, Verfahrens-, Umgangs-, Ergänzungs- und Nachlasspfleger solle in entsprechendem Umfang erhöht werden, heißt weiter. Auch den Berechnungsfaktor für die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer wollen die Abgeordneten erhöht wissen.

19.12.2024 Recht — Gesetzentwurf — hib 893/2024

FDP legt „Kostenrechts­änderungsgesetz 2025“ vor

Berlin: (hib/SCR) Die FDP-Fraktion hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts“ (20/14264) vorgelegt. Mit dem „Kostenrechtsänderungsgesetz 2025“ will die Fraktion die entsprechenden Gebührensätze erhöhen. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und die Honorarsätze nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) für Sachverständige und Sprachmittler zuletzt Anfang 2021 erhöht worden seien.

Im RVG will die Fraktion zum einen auf strukturelle Verbesserungen im anwaltlichen Vergütungsrecht setzen, zum anderen sollen Gebühren linear erhöht werden. In der JVEG sollen neben der Erhöhung der Vergütung zudem Entschädigungsregelungen überarbeitet werden. Auch die Vergütung für Verfahrensbeistände in familiengerichtlichen Verfahren soll laut Entwurf erhöht werden.

19.12.2024 2. Untersuchungsausschuss — Ausschuss — hib 892/2024

„Alle Argumente für die Versorgungssicherheit ausgetauscht“

Berlin: (hib/LL) Der 2. Untersuchungsausschuss, der die staatlichen Entscheidungsprozesse zur nationalen Energieversorgung vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine untersuchen soll, hat am Mittwoch drei Zeugen angehört: den Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, sowie zwei Abteilungsleiter aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Als dritter Zeuge erläuterte Volker Oschmann, Abteilungsleiter III „Strom“ im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Aufgaben und Arbeitsteilung im Ministerium. Fragen der unmittelbaren Versorgungssicherheit mit Gas und Strom vor dem Hintergrund von Krieg und Knappheit hätten dabei im Zentrum gestanden. Im Auftrag seines Hauses habe die Bundesnetzagentur dazu im Juli einen ersten und unter dem Eindruck neuer krisenhafter Entwicklungen im September einen zweiten Stresstest zur Stromversorgungslage unter Zugrundelegung verschärfter Annahmen vorgelegt. Man sei dabei von der Gesetzeslage ausgegangen, dass auch die verbleibenden drei Atomkraftwerke in Deutschland Ende des Jahres 2022 außer Betrieb gehen würden. Als eine besondere, aber nicht neue, Herausforderung habe sich dabei die zu geringe Kapazität der Netze herausgestellt, um etwa mit Windkraft erzeugten Strom vom Norden des Landes nach Süddeutschland zu transportieren. „Die Stromnetze in Deutschland sind nicht ausreichend ausgebaut. Darüber reden wir mindestens seit 2010“, sagte Oschmann. Bei einem Engpass hätten etwa in Bayern Gaskraftwerke zur Stromerzeugung angefahren werden müssen.

„Strom ist das neue Öl“, sagte Oschmann. „Wir mussten sicherstellen, dass alle in Deutschland genug Strom haben“, beschrieb der Zeuge den Auftrag seiner Abteilung im Wirtschaftsministerium. Der zweite Stresstest habe durchgeführt werden müssen, da im Laufe des Jahres 2022 weitere nicht vorhersehbare Risikofaktoren hinzugekommen seien, Annahmen, die der erste Stresstest außer Acht gelassen habe. So habe sich die Krise der französischen Nuklearenergie verschärft und mehr als die Hälfte der dortigen AKW habe im Sommer nicht zur Verfügung gestanden. Geringe Niederschläge hätten zudem der Energiegewinnung mittels Wasserkraft zugesetzt und durch niedrige Pegelstände etwa auf dem Rhein die Schifffahrt und den Transport von Kohle erschwert.

Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses interessierten zudem die Abläufe und Zuständigkeiten im Wirtschaftsministerium, zwischen den Fachabteilungen, Referaten und der Hausleitung sowie insbesondere die Rolle des Staatssekretärs und Vertrauten von Bundesminister . Robert Habeck, Patrick Graichen. Selbstverständlich habe man, wie nach außen kommuniziert, ergebnisoffen geprüft, ob unter der geltenden Rechtslage des Atomausstiegs die Versorgungssicherheit darstellbar sei und was es sonst für Optionen gebe, unterstrich Oschmann. Alle Argumente seien ausgetauscht worden mit dem Ziel, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

19.12.2024 Inneres und Heimat — Antwort — hib 891/2024

Cyberangriff auf Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde

Berlin: (hib/STO) Ein Cyberangriff auf die Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde (DGO) ist Thema der Antwort der Bundesregierung (20/14208) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13971). Danach unterrichtete das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die DGO im Juni dieses Jahres über eine mögliche Kompromittierung der dortigen E-Mail-Umgebung.

Anhand der vom BfV bereitgestellten Indikatoren habe die DGO Datenausleitungen aus diversen E-Mail-Konten bestätigen können, heißt es in der Antwort weiter. Die Analysen zur Urheberschaft des Cyberangriffs dauerten derzeit noch an.

19.12.2024 Inneres und Heimat — Antwort — hib 891/2024

Einsatz von Dolmetschern im Bamf

Berlin: (hib/STO) Um den Einsatz von Dolmetschern im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/14207) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/13563). Danach umfasst der „Sprachmittelnden-Pool“ des Bamf mit Stand vom 7. November 2024 insgesamt 5.960 freiberufliche Personen. Diese stünden „allesamt als Sprachmittelnde in Präsenz zur Verfügung“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort weiter. 5.891 von ihnen stünden deutschlandweit für Videosprachmittlung zur Verfügung. Kapazitätsprobleme. bestünden derzeit für Somali, Rundi und Rwanda.

19.12.2024 Auswärtiges — Antrag — hib 891/2024

Union fordert EU-Sanktionen gegen russisches „Afrikakorps“

Berlin: (hib/AHE) Die Unionsfraktion setzt sich für umfassende EU-Sanktionen gegen das russische „Afrikakorps“ und die russische „African Initiative“ ein. Über ihren Antrag (20/14232) berät des Bundestagsplenum am heutigen Donnerstagabend. Die neue Speerspitze des russischen Einflusses in Afrika werde gebildet durch das „Afrikakorps“, das primär die militärischen Aspekte der Söldnergruppe Wagner nachbilden solle und dem russischen Verteidigungsministerium unterstellt sei, und die „African Initiative“, die den Staffelstab im Bereich der Desinformationen übernehme. Das „Afrikakorps“ habe bereits die Wagner-Operationen in Mali, Libyen und der Zentralafrikanischen Republik übernommen und Soldaten nach Burkina Faso entsandt.

„Die Schwächung der russischen Afrikapolitik durch den Sturz des verbündeten Ex-Diktators Assad in Syrien, dessen Land von Russland auch als Drehkreuz für Militärgüter nach Afrika benutzt wurde, stellt eine gute Gelegenheit dar, durch Sanktionen weiteren Druck auszuüben“, schreiben die Abgeordneten. Neben Sanktionen auf EU-Ebene setzten sie sich auch für einen Mechanismus ein, „der die Übernahme von Wagner-Operationen durch neue russische Akteure genauestens überwacht und diese zügig und klar benennt, um Lücken im Sanktionsregime zu vermeiden und um außen- und entwicklungspolitische Handlungsoptionen zu formulieren“. Weitere Forderungen zielen auf das Zurückdrängen russischen Einflusses in den Ländern der Sahelzone sowie in Zentralafrika und am Horn von Afrika und die Verhinderung russischer Pläne für permanente Militärbasen wie etwa die Marinebasis im Sudan. Es müsse darum gehen, „afrikanischen Staaten attraktive Angebote auch im Rahmen der European Peace Facility zu machen, damit diese ihre bestehende Bindung an Russland aufgeben“.

19.12.2024 Recht — Gesetzentwurf — hib 891/2024

FDP schlägt „Modernisierung des Strafrechts“ vor

Berlin: (hib/SCR) Die FDP-Fraktion hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafrechts“ (20/14257) vorgelegt. Darin greift sie ein rechtspolitisches Vorhaben der ehemaligen Ampel-Koalition auf. Die Fraktion argumentiert, dass es auf Grundlage des „Ultima-Ratio-Grundsatzes des liberalen Rechtsstaats“ notwendig sei, das Strafgesetzbuch (StGB) „daraufhin zu überprüfen, ob sich Straftatbestände ganz oder teilweise überholt haben, weil die soziale, technologische oder wirtschaftliche Entwicklung dazu geführt hat, dass sie ihren Zweck nicht oder nicht mehr angemessen erfüllen“.

Vorgeschlagen wird in dem Entwurf, unter anderem die Strafnorm zum „Unerlaubten Entfernen vom Unfallort“ ( Paragraf 142 StGB) neu zu fassen. Andere Strafnormen, wie etwa die „Verletzung amtlicher Bekanntmachung“ (Paragraf 134 StGB) und der „Räuberische Angriff auf Kraftfahrer“ (Paragraf 316a), sollen aufgehoben werden.

19.12.2024 Haushalt — Unterrichtung — hib 891/2024

Bundesrechungshof legt Bemerkungen 2024 vor

Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrechnungshof hat die „Bemerkungen 2024 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes“ vorgelegt. Die als Unterrichtung vorliegenden Bemerkungen (20/14000) enthalten zudem die Feststellung zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2023.