Berlin: (hib/STO) Über den Beitrag von Ausländern zum Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland in den zurückliegenden Jahren berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/13751) auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion (20/11316). Danach ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland „in den vergangenen fünf Jahren insgesamt um 1,6 Millionen und in den letzten zehn Jahren um fünf Millionen Personen angestiegen (Dezember 2023 gegenüber Dezember 2018 beziehungsweise Dezember 2013)“. Dabei sei der Anstieg in den vergangenen fünf Jahren zu 89 Prozent auf Ausländer (plus 1,45 Millionen.) zurückzuführen, schreibt die Bundesregierung weiter. In den vergangenen zehn Jahren trugen ihren Angaben zufolge Ausländer zu 60 Prozent zum Beschäftigungswachstum bei (plus drei Millionen.).
In den vergangenen fünf Jahren ging laut Vorlage mehr als die Hälfte des Anstiegs auf Drittstaatsangehörige zurück (995.000 von 1,45 Millionen). „Im Vergleich zum Dezember 2022 hätte es im Dezember 2023 ohne den Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (plus 290 000) sogar einen Rückgang der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland gegeben (minus 80 000)“, führt die Bundesregierung zudem aus.
Gleichzeitig seien die Herausforderungen für die Fachkräftesicherung und den Arbeitsmarkt in Deutschland gewachsen, konstatiert die Bundesregierung des Weiteren. Danach verändern die „langfristigen und tiefgreifenden Transformationsprozesse der Digitalisierung, des demografischen Wandels und der Dekarbonisierung“ mit zunehmender Dynamik den Wirtschaftsstandort Deutschland. Arbeitgeber in Deutschland hätten vermehrt Schwierigkeiten, Arbeitskräfte auf dem inländischen und dem europäischen Markt zu gewinnen.
Die Zahl der offenen Stellen beläuft sich der Antwort zufolge mit Stand vom zweiten Quartal 2024 laut der Stellenerhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung auf rund 1,34 Millionen. Zur Arbeitskräftesicherung gelte es weiterhin, vor allem inländische und innereuropäische Potenziale zu nutzen, fügt die Bundesregierung hinzu. Absehbar werde dies jedoch nicht ausreichen, um den Arbeitskräftebedarf zu sichern. Deshalb habe der Gesetzgeber im Jahr 2024 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung beschlossen, das von einer entsprechenden Verordnung begleitet wurde.
Wie die Bundesregierung dazu ferner darlegt, hat sie für Gesetz und Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung positive Auswirkungen auf die Sozialversicherung ermittelt. Demgemäß seien je 10.000 einwandernder Arbeitskräfte Mehreinnahmen der Sozialversicherung in Höhe von insgesamt 164 Millionen Euro geschätzt worden.