Berlin: (hib/VOM) In einer Woche (Montag bis Sonntag) gibt es durchschnittlich 21.912 Zugriffe auf die Internetseite des Lobbyregisters. Das geht aus dem Bericht der registerführenden Stelle in der Bundestagsverwaltung „über die Führung des Registers im Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024“ hervor. Der noch in der Amtszeit der früheren Bundestagspräsidentin Bärbel Bas erstellte Bericht ist nun als Unterrichtung (20/15100) veröffentlicht worden. Bei der Zahl der Zugriffe seien ausschließlich solche aus Deutschland mit Ausnahme der Zugriffe von Rechnern des Bundestages berücksichtigt worden, heißt es. Im Rahmen dieser Zugriffe seien 81.415 Seitenansichten sowie 8.018 konkrete Suchanfragen und 9.107 Downloads von im Lobbyregister bereitgestellten Dateien vorgenommen worden. Rund 87 Prozent dieser Downloads bezögen sich auf Dokumente, die von den Interessenvertretungen bereitgestellt worden sind.
Bei den im Register zur Verfügung stehenden 13.943 Dokumenten handelt es sich den Angaben zufolge um 7.364 Stellungnahmen und Gutachten, 5.594 Rechenschaftsberichte und Jahresabschlüsse sowie 985 Verhaltenskodizes (Stand Ende 2024). Insgesamt seien im Berichtszeitraum 7.164 Einträge im Lobbyregister veröffentlicht worden, von denen sich 5.973 auf aktive Interessenvertreter und 1.191 auf frühere Interessenvertreter beziehen. 5.693 dieser Interessenvertreter hätten Ende 2024 ihren Sitz in Deutschland gehabt. Die Zahlen betreffen laut Bericht nur erstmalige Eintragungen im Register, nicht Änderungen an den bestehenden Registereinträgen oder Reaktivierungen von Einträgen, die bereits zuvor im Register veröffentlicht worden waren.
Der Bundestag hatte das zum 1. Januar 2022 in Kraft getretene Lobbyregistergesetz beschlossen, um Transparenz im Bereich der Interessenvertretung herzustellen und damit das Vertrauen in demokratische Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse auf Bundesebene zu stärken. Wie aus dem Bericht hervorgeht, lassen sich dem Lobbyregister mehr als zwei Millionen öffentlich verfügbare Einzelinformationen dazu entnehmen, wer Interessenvertretung auf Bundesebene mit welchem finanziellen Aufwand ausübt oder in Auftrag gibt. Ebenso gebe das Register Auskunft darüber, wie sich diese Interessenvertretung finanziert, wie viele und welche Personen dafür eingesetzt werden, ob diese vorher selbst in der Politik oder Behörden tätig waren („Drehtüreffekt“) und welche konkreten Regelungsvorhaben von Interessenvertretern verfolgt werden. Die von der Bundestagsverwaltung entwickelte Lobbyregisteranwendung im Internet stellt diese Informationen öffentlich bereit und bietet sie „komfortabel durchsuchbar und maschinenlesbar an“, wie es in dem Bericht heißt. Die am 19. Oktober 2023 vom Bundestag verabschiedete und zum 1. März 2024 in Kraft getretene Reform des Lobbyregistergesetzes beinhaltete rund 50 Einzeländerungen am Gesetzestext, ließ die formale Grundstruktur des Gesetzes jedoch unberührt.
Bezogen auf die Themenfelder hätten Ende 2024 47,3 Prozent der Interessenvertreter „Wirtschaft“ angegeben, 42,46 Prozent Umwelt, 34,9 Prozent Wissenschaft, Forschung und Technologie, 34,45 Prozent Europapolitik und Europäische Union, 30,27 Prozent Energie, 29,99 Prozent Gesundheit, 24,72 Prozent Bildung und Erziehung, 24,57 Prozent Medien, Kommunikation und Informationstechnologie, 23,05 Prozent Verkehr und 22,09 Prozent Arbeit und Beschäftigung (Mehrfachnennungen sind möglich). Die Zahl der namentlich benannten Personen im Lobbyregister wird mit 26.998 zum Jahresende 2024 angegeben.
Darüber hinaus beziffert der Bericht die Summe der Mittelwerte der jährlichen finanziellen Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung im Geschäftsjahr 2024 auf 910.578.000 Euro. Die tatsächlichen finanziellen Aufwendungen dürften laut Bericht höher gelegen haben, denn bis 1. März 2024 konnten Angaben dazu verweigert werden, was in 507 Einträgen auch geschehen sei. Darüber hinaus entfalle für einige Akteure die Pflicht zur Eintragung im Lobbyregister, sodass keine Informationen über ihre finanziellen Aufwendungen vorlägen. Insgesamt seien 20 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden, in drei Verfahren seien Bußgeldbescheide erlassen worden, von denen zwei über Geldbußen von 660 und 495 Euro im Berichtszeitraum rechtskräftig geworden seien.
Wie es in dem Bericht weiter heißt, hat sich mit der zum 1. März 2024 in Kraft getretenen Novelle des Lobbyregistergesetzes die Anzahl der Dokumente, die von den Interessenvertretungen bereitgestellt wurden, signifikant erhöht. Das liege auch daran, dass nun unter bestimmten Voraussetzungen auch grundlegende schriftliche Stellungnahmen und Gutachten, die an Bundesregierung oder Bundestag übermittelt wurden, im Lobbyregister bereitgestellt werden müssen. „Da Stellungnahmen und Gutachten zudem für mindestens acht Jahre öffentlich im Register verfügbar bleiben müssen, selbst wenn zu den damit verbundenen Regelungsvorhaben keine Interessenvertretung mehr betrieben wird, dürfte sich die Zahl der im Register verfügbaren Dokumente zukünftig weiter erhöhen“, heißt es in dem Bericht.