Service

Bewerbungsprozess

Vier Personen sitzen bei einem Bewerbungsgespräch an einem Tisch.

(© DBT/Marc Beckmann)

An wen richte ich meine Bewerbung?

Der jeweiligen Stellenausschreibung können Sie entnehmen, an wen Sie Ihre Bewerbung richten können.

Ihre Bewerbung bei uns

Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie von uns zunächst eine schriftliche Eingangsbestätigung. Ihre Bewerbungsunterlagen werden umgehend in dem jeweils zuständigen Personalreferat geprüft. Dabei legen wir unser Augenmerk zum einen auf das Vorliegen der speziellen Qualifikationserfordernisse, die auch in der jeweiligen Stellenausschreibung genannt werden. Zum anderem sind wir als Arbeitgeberin des öffentlichen Diensts an den Grundsatz der Bestenauslese gebunden (Artikel 33 Grundgesetz), das heißt wir beurteilen die Bewerberinnen und Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Hierbei können wir alle Angaben und Qualifikationen berücksichtigen, für die es konkrete Nachweise gibt (zum Beispiel Zeugnisse, Zertifikate).

Weitere Infos finden Sie auch auf unserer Bewerbungs-Checkliste.

Einladung zum Vorstellungsgespräch und Ablauf

Ein gestikulierender Mann sitzt mit einer Frau an einem Besprechungstisch.

(© DBT/Marc Beckmann)

Hat uns Ihre Bewerbung überzeugt, laden wir Sie im nächsten Schritt zu einem 30-45 minütigen Auswahlgespräch ein. Insbesondere bei größeren Auswahlverfahren kann das Gespräch um weitere Komponenten ergänzt werden (zum Beispiel Arbeitsprobe, Selbstpräsentation, Rollenspiel, Gruppendiskussion, Sprachtest). Hierzu erhalten Sie in jedem Fall im Einladungsschreiben detaillierte Informationen. Die Auswahlkommission setzt sich regelmäßig aus Vertreterinnen und Vertretern der Fachreferate und des zuständigen Personalreferats, der Gleichstellungsbeauftragten sowie der Interessenvertretungen (Personalrat, Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen) zusammen.

Hinsichtlich der Erstattung etwaiger Reisekosten, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Bewerbungsgespräch entstehen, erhalten Sie mit Ihrem Einladungsschreiben nähere Hinweise.

Zusage und Einstellung

Sofern wir im Rahmen des Auswahlverfahrens zu dem Ergebnis gelangt sind, dass Ihre Bewerbung zu der ausgeschriebenen Position passt, erhalten Sie von uns eine Einstellungszusage. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen Ihren individuellen Einstiegstermin und geben Ihnen weitere Informationen zum weiteren Ablauf. Sofern Ihre Tätigkeit für die Verwaltung des Deutschen Bundestags einen Umzug erforderlich macht, beraten wir Sie gern. Die Bundestagsverwaltung übernimmt regelmäßig die Umzugskosten und zahlt gegebenenfalls für eine Übergangszeit Trennungsgeld. Hier erhalten Sie nähere Informationen.

Dauer des Bewerbungsverfahrens

Die Bundestagsverwaltung ist stets bestrebt, Auswahlverfahren im Rahmen der eigenen Möglichkeiten zeitlich zu straffen, um Bewerberinnen und Bewerbern möglichst zeitnah Klarheit über die Erfolgsaussichten der eigenen Bewerbung zu vermitteln. Unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren wie der Komplexität des jeweiligen Auswahlverfahrens, der Anzahl an Bewerbungen, der Einhaltung gesetzlicher Fristen sowie der Einbeziehung der Interessenvertretungen können zwischen der Veröffentlichung der Stellenausschreibung und der Einstellungszusage beziehungsweise Ihrem ersten Arbeitstag jedoch bis zu 3 Monate liegen.

Ihr erster Arbeitstag in der Verwaltung des Deutschen Bundestags

Ein Mann hält eine Ernennungsurkunde in den Händen.

(© DBT/Marc Beckmann)

Herzlich willkommen! Ein erster Arbeitstag ist immer aufregend – diesen wollen wir für Sie so angenehm wie möglich gestalten. Sie werden zunächst in dem für Sie zuständigen Personalreferat begrüßt. Hier erhalten Sie auch alle für die Dienstaufnahme relevanten Informationen und Unterlagen. Zudem sind einige Formalitäten zu erledigen: die Ausgabe des Hausausweises, des Büroschlüssels und des Gleitzeit-Chips für die Teilnahme am Zeiterfassungssystem. Anschließend erwarten Sie die Kolleginnen und Kollegen Ihres neuen Referats – jetzt kann das Onboarding beginnen!

Die Bundestagsverwaltung bietet allen neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedene Onboarding-Formate, um Sie von Beginn an optimal zu unterstützen: es steht Ihnen ein umfassendes Fortbildungsangebot zur Verfügung, ein Mentoring-Programm sowie spezifische Einführungsveranstaltungen für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Was kann ich im Fall einer Absage tun? Kann ich mich wieder bewerben?

Sollten Sie von uns eine abschlägige Mitteilung erhalten haben, möchten wir Sie bitten, diese nicht als grundsätzliche Absage zu verstehen. Vielleicht passt Ihre Bewerbung besser auf eine andere ausgeschriebene Stelle oder es gab im konkreten Auswahlverfahren besonders viel Konkurrenz. Wir freuen uns daher sehr, wenn Sie sich bei nächster Gelegenheit erneut bei uns bewerben!