Vorbereitungsdienst (= Ausbildung) zu Beamten (w/m/d) des mittleren nichttechnischen Dienstes
Aufgaben von Beamtinnen und Beamten im mittleren nichttechnischen Dienst
Beamtinnen und Beamte des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes erledigen Verwaltungsaufgaben in allen Sachgebieten. Sie bearbeiten beispielsweise Anträge, erteilen Auskünfte, ermitteln Gebühren und wickeln den Zahlungsverkehr ab. In der inneren Verwaltung übernehmen Sie z. B. Aufgaben im Personalwesen, Finanzwesen oder in der Materialverwaltung einer Behörde. Sie erfassen in der Personalverwaltung die Personaldaten der Mitarbeiter/innen, berechnen Löhne und Gehälter und führen Krankheits- und Urlaubslisten. Im Haushalts- und Kassenwesen bearbeiten sie beispielsweise Zahlungsvorgänge, führen Haushaltsüberwachungslisten und sind an der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen beteiligt.
Was bieten wir dir?
- gute Bezahlung (1.473,37 € brutto/ Monat)
- 30 Urlaubstage pro Jahr und zeit- und ortsflexibles Arbeiten auch in der Ausbildung
- Verbeamtung (Beamte/r auf Widerruf) mit dem ersten Tag der Ausbildung
- Bereitstellung aller Literatur für die Ausbildung und Ausstattung mit Tablet/Laptop/Diensthandy
- monatlicher Arbeitgeberzuschuss zum Ausbildungsticket (ÖPNV)
- breite Einsatzgebiete mit abwechslungsreichen Aufgaben bei einer einzigartigen Arbeitgeberin mit kompetenten Ausbilderinnen und Ausbildern
- sehr gute Chancen auf dauerhafte Übernahme
- nach der Ausbildung: Zulage für Beschäftigte bei einer obersten Bundesbehörde (220 € brutto/Monat)
Der Vorbereitungsdienst…
… dauert in der Regel 2 Jahre und gliedert sich in 6 Ausbildungsabschnitte:
- 3 mehrmonatige Theorielehrgänge
- 3 mehrmonatige Praxisabschnitte, davon 2x in verschiedenen Abteilungen der Bundestagsverwaltung und 1x in einer Kommunalbehörde
Während der Ausbildung trägt man die Amtsbezeichnung „Regierungssekretäranwärterin“ oder „Regierungssekretäranwärter“.
Ausbildungszentrum
Bundesverwaltungsamt
Ausbildungszentrum Berlin
Gotlindestraße .91
10365 Berlin
Besondere Einstellungsvoraussetzungen
- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder in Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung der Berufsqualifikationen eingeräumt haben
- Gewähr, jederzeit für die freiheitliche-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
- charakterliche, geistige und körperliche Eignung
- Einhaltung der Höchstaltersgrenze gemäß § 48 Absatz 1 Bundeshaushaltsordnung (im Regelfall: 50. Lebensjahr noch nicht vollendet)