Anlässlich der heutigen Urteilsverkündung zum Bundeswahlgesetz erklärt Bundestagspräsidentin Bas
Anlässlich der heutigen Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeswahlgesetz erklärt Bundestagspräsidentin Bärbel Bas:
Das Bundesverfassungsgericht hat das Herzstück des neuen Wahlrechts – die sogenannte Zweitstimmendeckung – bestätigt und in dem zentralen Punkt der Wahlrechtsreform für die nötige Klarheit und Rechtssicherheit gesorgt. Dass ein Wahlkreissieger künftig nicht mehr automatisch in den Bundestag einzieht, ist vom Gericht als verfassungsrechtlich zulässig erachtet worden. Außerdem ist das Beratungsverfahren im Bundestag nicht beanstandet worden.
Damit ist die Zahl der Abgeordneten künftig eindeutig auf 630 begrenzt. Das ist auch ein wichtiges Signal an die Wählerinnen und Wähler. Es wird kein unkontrolliertes Anwachsen des Deutschen Bundestages mehr geben. Das begrüße ich als Bundestagspräsidentin, weil dies Planungssicherheit schafft, Kosten begrenzt und die Arbeitsfähigkeit des Bundestages stärkt.
Moniert hat das Gericht die 5-Prozent-Sperrklausel in ihrer jetzigen Form. An dieser Stelle gilt es jetzt, das Urteil in Ruhe auszuwerten.
Mit Blick auf die nächste Bundestagswahl ist wichtig: Das neue Wahlrecht funktioniert. Mit dem Urteil haben wir die nötige Rechtssicherheit.