14. Dezember 2023
Presse
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit führt Geschäfte vorläufig weiter
„Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Ulrich Kelber hat gemäß § 12 Bundesdatenschutzgesetz (Abs.2 Satz 6) Bundestagspräsidentin Bärbel Bas darum gebeten, bis zur Ernennung eines Nachfolgers die Geschäfte weiterzuführen zu können.
Bundestagspräsidentin Bärbel Bas wird den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Ulrich Kelber ersuchen, die Geschäfte für die Dauer von höchstens sechs Monaten bis zur Ernennung eines Nachfolgers weiterzuführen.“