Auswirkungen der Novellierung des Tierschutzgesetzes
Berlin: (hib/NKI) Nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion „droht dem Wissenschafts- und Forschungsstandort ein irreparabler Schaden“, sollten die Änderungen des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes „in der vorliegenden Form in Kraft treten“. In einer Kleinen Anfrage (20/11049) soll die Bundesregierung deshalb beantworten, ob das federführende Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Ressortabstimmung eingeleitet hat und wie der Zeitplan der Bundesregierung mit Blick auf den erforderlichen Kabinettsbeschluss und das anstehende parlamentarische Verfahren aussieht und wann das Gesetz in Kraft treten soll.
Hintergrund ist der Referentenentwurf aus dem BMEL zum Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes, der am 1. Februar 2024 veröffentlicht wurde. Seit Veröffentlichung des Vorhabens seien bei Forschungseinrichtungen erhebliche Sorgen entstanden, indem diese eine Beschränkung ihrer in Artikel 5 Grundgesetz garantierten Forschungsfreiheit befürchten.