Reform des Tierschutzgesetzes
Berlin: (hib/NKI) Mehr als 20 Jahre nach Aufnahme des Tierschutzes als Staatszielbestimmung in das Grundgesetz im Jahr 2002 sollen bestehende tierschutzrechtliche Regelungen „an aktuelle wissenschaftliche und praktische Erkenntnisse angepasst und gleichzeitig Rechts- und Vollzugslücken im Bereich des Tierschutzes geschlossen werden“. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/11040) auf eine Kleine Anfrage (20/10854) der AfD-Fraktion.
Das Ziel des vorliegenden Referentenentwurfs aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes sei, „den Tierschutz bei der Haltung von und dem Umgang mit Tieren umfassend zu stärken“, heißt es in der Antwort.