Nutzung der „polizeilichen Analyse-Software Bundes-VeRA“
Berlin: (hib/STO) Um einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Handlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden sichern - Entscheidung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bezüglich der polizeilichen Analyse-Software Bundes-VeRA revidieren“ (20/9495) geht es am Montag, 22. April 2024, in einer Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 14.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 800) beginnt, werden zehn Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).
In dem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundespolizei „zur effektiven Bekämpfung schwerer Kriminalität“ schnellstmöglich die Nutzung der verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform „Bundes-VeRA“ zu genehmigen. Auch soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge mit einem Abruf der bereits fertig entwickelten Software „VeRA“ die Voraussetzungen schaffen, damit auch die Länder „ohne erhebliche Mehrkosten dazu in der Lage sind, die polizeiliche Analysesoftware ,VeRA' für ihre Landespolizeien abzurufen“. Zudem wird die Bundesregierung in dem Antrag unter anderem aufgefordert, im Zuge der Einführung der „Bundes-VeRA“ zu prüfen, inwiefern eine Gesetzesänderung für den Einsatz der Software zur Strafverfolgung vonnöten ist, und gegebenenfalls eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen.
Wie die Fraktion schreibt, einigten sich die Innenminister des Bundes und der Länder im November 2016 auf die sogenannte „Saarbrücker Agenda“ zur Modernisierung und Vereinheitlichung der polizeilichen IT-Architektur. Ein Ziel dieser Modernisierung bestehe darin, dass polizeiliche Informationen zukünftig leichter als bisher zwischen den Polizeibehörden des Bundes und der Länder ausgetauscht werden können. Ein verbesserter polizeilicher Informationsaustausch habe auch im Mittelpunkt der Bemühungen des Bundesinnenministeriums (BMI) gestanden, eine „verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform“ (VeRA) des US-Softwareherstellers Palantir Technologies auf Bundesebene einzuführen.
2022 führte die bayerische Polizei laut Vorlage im Rahmen eines Bund-Länder-Vorhabens federführend eine europaweite Ausschreibung für das Analyseprogramm durch, bei der sich mit der Palantir-Software nur ein einziges geeignetes Produkt finden ließ. „Polizeien von Bund und Ländern könnten nun ebenfalls ohne zusätzliche Vergabeverfahren auf die Software zurückgreifen“, heißt es in dem Antrag ferner. Obwohl das BMI das Projekt eines gemeinsamen polizeilichen Analyseprogramms zuvor ausdrücklich unterstützt habe, habe Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Juli 2023 entschieden, dem BKA und der Bundespolizei die Einführung der Analyseplattform „Bundes-VeRA“ zu untersagen.
In ihrer Antwort (20/8390) auf eine Kleine Anfrage erklärte die Bundesregierung den Angaben zufolge, dass anstelle des Analyse-Tools „Bundes-VeRA“ nun ein polizeiliches Analysetool „in eigener digitaler Kompetenz“ entwickelt werden solle. Experten gingen davon aus, dass das BKA und die Bundespolizei während dieser Zeit über kein geeignetes Analysewerkzeug verfügen werden, schreiben die Abgeordneten der Union. Darüber hinaus seien die Länder durch die Entscheidung der Hausleitung des BMI „mit deutlich höheren Kosten konfrontiert, falls sie sich auf Landesebene eigenständig für einen Abruf der Analysesoftware entscheiden sollten“.