08.04.2024
Arbeit und Soziales — Kleine Anfrage — hib 207/2024
Wahlrecht bei Versorgungsleistungen
Berlin: (hib/CHE) Die CDU/CSU-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (20/10874) zum Wahlrecht zwischen Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, ob sie eine Gegenüberstellung der Auswirkungen von BVG und SGB XIV erstellt hat, aus der für Laien erkennbar ist, welche Veränderungen mit Inkrafttreten des SGB XIV auf Betroffene zukommen. Hintergrund der Anfrage ist die Neuregelung des Sozialen Entschädigungsrechts im SGB XIV, die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist und das BVG ablöst. In einigen Konstellationen können Personen, die Leistungen nach dem BVG beziehen, jedoch ein Wahlrecht zwischen beiden Leistungen haben.