Probleme bei Digitalisierung der Bahnstrecke Kleve-Kempen
Berlin: (hib/HAU) Nach Auffassung der Bundesregierung konnte das Schnellläuferprogramm (SLP) zur Digitalisierung der Schiene erfolgreich abgeschlossen werden. Das geht aus der Antwort der Regierung (20/10865) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/10474) hervor.
Die von der Unionsfraktion in ihrer Anfrage aufgeführten Probleme mit der auf der RE10-Bahnstrecke Kleve-Kempen installierten neuen digitalen Stellwerkstechnik sind den Angaben zufolge ein Einzelfall. „Dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) sind keine derartigen Störungen von anderen Strecken bekannt, die im Rahmen des Schnellläuferprogramms des Bundes (SLP) modernisiert wurden“, schreibt die Bundesregierung. Das SLP habe vorgesehen, dass Stellwerksprodukte des Konzeptes „Digitales Stellwerk“ von verschiedenen Herstellern auf unterschiedlichen Strecken eingebaut werden sollten. Es seien acht unterschiedliche Unternehmen beauftragt worden, auf den SLP-Schienenstrecken ihre Stellwerke zu errichten. „Demzufolge wurde nur auf der Schienenstrecke Kleve-Kempen Stellwerkstechnik einer Firma verbaut, bei der nachgebessert werden muss“, heißt es in der Antwort. Bei anderen Anlagen dieser Firma seien derartige Probleme nicht aufgetreten.
Der Auftrag zur Ausrüstung der genannten Schienenstrecke sei nach Angaben der Deutschen Bahn (DB AG) von der DB InfraGO AG vergeben worden, heißt es weiter. Im Rahmen des SLP sei auf der Strecke bis Dezember 2022 die Digitalisierung der Leit- und Sicherungstechnik erfolgt. „In diesem Rahmen konnten nur die Bahnübergänge zwischen Kleve und Krefeld im 1:1-Ersatz erneuert und an die neue Technik angeschlossen werden, für die dies ohne weitere Planrechtsverfahren nach Paragraf 18 Allgemeines Eisenbahngesetz möglich war“, erläutert die Bundesregierung. Damit habe eine größere Anzahl an störanfälliger Alt-Technik vor Ort verbleiben müssen. Alle aktuell noch in Alt-Technik vorhandenen Bahnübergänge sollen der Antwort zufolge - mit Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Aufgabenträgers Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR - im Rahmen eines Programms bis Ende 2030 ebenfalls erneuert - oder soweit möglich - geschlossen werden.
Das planausführende Unternehmen sei nach Auffassung der DB AG seinen vertraglichen Verpflichtungen aus dem SLP nachgekommen, schreibt die Bundesregierung. Angaben zu vertraglichen Sanktionsmöglichkeiten seien aus Sicht der DB AG „entbehrlich“.