Waffenrechtliche Erlaubnisse bei Rechtsextremisten
Berlin: (hib/STO) Ende Dezember 2022 sind laut Bundesregierung 1.051 Rechtsextremisten sowie etwa 400 „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ Inhaber mindestens einer waffenrechtlichen Erlaubnis- gewesen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/10843) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/10496) weiter ausführt, finden im Rahmen der Regelanfrage und Nachberichtspflicht grundsätzlich kontinuierlich Prüfungen zum Fortbestand der waffenrechtlichen Erlaubnisse statt.
„Infolge der Einführung einer Verbundabfrage im Jahr 2022 zur Erhebung der waffenrechtlichen Erlaubnisse beziehungsweise Entzüge bei Rechtsextremisten wurden im Erhebungszeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 insgesamt 181 rechtsextremistischen Personen waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen oder durch diese Personen im Zusammenhang mit einer staatlichen Maßnahme, wie etwa einer vorangegangenen Anhörung durch die Waffenbehörde, freiwillig zurückgegeben“, heißt es in der Antwort ferner. Danach wurden seit der Einrichtung des Phänomenbereichs „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ im November 2016 bis zum 31. Dezember 2022 etwa 1.125 waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen.