02.04.2024 Auswärtiges — Antwort auf Große Anfrage — hib 200/2024

Völkermord-Vorwurf Südafrikas gegen Israel

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung verurteilt nach eigenem Bekunden radikale Aussagen aus der israelischen Politik und Gesellschaft zur Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung und einer Wiederbesiedlung des Gazastreifens auf das Schärfste und will sie auch weiterhin in aller Deutlichkeit zurückweisen. Wie sie in der Antwort (20/10806) auf eine Kleine Anfrage (20/10579) der Gruppe BSW zu dem vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) von Südafrika gegen Israel erhobenen Vorwurf des Völkermordes weiter schreibt, sei es wichtig zu beachten, „dass Voraussetzung des Tatbestandes des Völkermordes ein Vorgehen ist, das in der Absicht erfolgt, eine bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten“. Der Wille, sich gegen Angriffe zu verteidigen, und die gezielte Absicht, eine Gruppe als solche auszulöschen, seien nicht miteinander gleichzusetzen.

Generell und unabhängig vom genannten IGH-Verfahren gelte, dass Israel das völkerrechtlich verbriefte Recht zustehe, sich gegen Angriffe der Hamas zur Wehr zu setzen. Das Recht zur Selbstverteidigung müsse den Bestimmungen des humanitären Völkerrechts entsprechend ausgeübt werden. „Die Bundesregierung fordert die Einhaltung des humanitären Völkerrechtes von Israel sowohl in direkten Gesprächen als auch öffentlich ein. Sie hat Israel mehrfach dazu aufgerufen, mehr humanitäre Hilfe in Gaza zuzulassen und ein funktionierendes System zur Koordinierung und Sicherung humanitärer Helferinnen und Helfer vor Ort zu etablieren.“

Marginalspalte