GAP-Gesetz wird um soziale Konditionalität ergänzt
Berlin: (hib/NKI) Im Zuge der jüngsten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist auf EU-Ebene festgelegt worden, dass zukünftig auch an die Nichteinhaltung bestimmter arbeitsschutzrechtlicher sowie arbeitsrechtlicher Vorschriften aus den Bereichen Beschäftigung, Gesundheit und Sicherheit Verwaltungssanktionen geknüpft sind. Um die neuen Vorgaben in heimisches Recht zu überführen, hat die Bundesregierung einen Entwurf des „Ersten Gesetzes zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes“ (20/10819) vorgelegt.
Ziel der sozialen Konditionalität sei, die Einhaltung der in Bezug genommenen arbeitsrechtlichen Vorschriften unionsweit zu fördern und so zur Entwicklung einer sozialverträglichen Landwirtschaft beizutragen. Der Gesetzentwurf enthalte die notwendigen Durchführungsvorschriften, um die soziale Konditionalität in Deutschland einzuführen. Insbesondere enthalte er Regelungen zur Datenübermittlung zwischen den jeweils zuständigen Stellen und zum Erlass von Verwaltungssanktionen.
„Das GAP-Konditionalitäten-Gesetz gestaltet insbesondere die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union geltende Konditionalität aus“, heißt es in dem Entwurf. Danach seien Landwirte, die aus GAP-Mittel Direktzahlungen sowie Zahlungen für Umwelt-, Klima- und andere Bewirtschaftungsverpflichtungen, für naturbedingte oder andere gebietsspezifische Benachteiligungen beantragen, bisher verpflichtet, bestimmte Grundanforderungen an die Betriebsführung sowie Standards für den Erhalt der Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ-Standards) einzuhalten. Für den Fall der Nichteinhaltung der Verpflichtungen sind Verwaltungssanktionen vorgesehen.
Zukünftig könne auch die Nichteinhaltung bestimmter arbeitsschutzrechtlicher sowie arbeitsrechtlicher Vorschriften aus den Bereichen Beschäftigung, Gesundheit und Sicherheit sanktioniert werden. Die Sanktionierung solle, wie bisher bei der Konditionalität, durch eine Kürzung der dem Begünstigten gewährten Zahlungen erfolgen. Dabei müssen die Mitgliedstaaten insbesondere Regelungen vorsehen, die gewährleisten, dass die Kontrolle und die Sanktionierung von unterschiedlichen Stellen ausgeübt beziehungsweise erlassen werden. Dafür sollen die Mitgliedstaaten die geltenden Kontroll- und Durchsetzungssysteme im Bereich des Sozial- und Arbeitsrechts nutzen.
Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag, 11. April 2024, erstmals im Bundestag debattiert und danach zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen werden.