25.03.2024 Inneres und Heimat — Antwort — hib 192/2024

Leitungsklausur des Bundesinnenministeriums

Berlin: (hib/STO) Um die Leitungsklausur des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) vom 23. Januar geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/10692) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/10531). Darin führte die Fraktion aus, dass die „Neue Züricher Zeitung“ (NZZ) von dem Leitungstreffen im BMI berichtet habe, bei dem es auch um die Ziele gegangen sein solle, die das BMI im Jahr 2024 erreichen wolle.

Dabei solle sich an einem Flipchart „ein Papierbogen befunden haben, auf dem ein stilisierter Baum aufgezeichnet war, unter dem stand ,Der BMI-Wunschbaum'“, heißt es in der Vorlage weiter . An diesem „Wunschbaum“ seien ovale Zettel angebracht worden, auf denen die Teilnehmer der Runde ihre Wünsche für die Arbeit des BMI für 2024 formuliert hätten. Auf einem dieser Wunschzettel sei zu lesen gewesen: „eine konkrete Strategie zur Bekämpfung der AfD entwickeln“.

Wissen wollte die Fraktion unter anderem, wie es Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bewertet, dass dieser Wunsch aus der Leitungsebene des Ministeriums geäußert worden sei. Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort schreibt, hat das BMI „gegenüber der NZZ klargestellt, dass die zitierte Einzelmeinung eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin weder die Auffassung des Ministeriums noch der Ministerin ist“.

Zugleich legt die Bundesregierung dar, dass es sich bei der Leitungsklausur um eine rein interne Veranstaltung gehandelt habe. Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folge ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Bundesregierung einschließe. „Die Offenbarung von Informationen aus Leitungsklausuren - die ihrem Wesen nach gerade nach dazu dienen, strategische Grundsatzfragen in vertrauensvoller Atmosphäre zu diskutieren - würde Freiheit und Offenheit der Willensbildung der Bundesregierung tangieren“, heißt es in der Antwort weiter.

Mit Blick auf den Verweis der Fraktion auf das Neutralitätsgebot, dem das BMI unterliege, schreibt die Bundesregierung, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Ausnahmen von diesem Gebot bestünden. Die wohl bedeutsamste Ausnahme vom Neutralitätsgebot finde sich in der Befugnis zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. So seien unter anderem Stellungnahmen zulässig, die die Ziele oder Aktivitäten einer Partei als verfassungsfeindlich bewerten. Insoweit bestehe gerade die verfassungsrechtliche Pflicht eines Regierungsmitglieds, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen.

In diesem Kontext sei festzuhalten, dass die AfD derzeit auf Bundesebene als Verdachtsfall einer extremistischen Bestrebung vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bewertet werde, führt die Bundesregierung des Weiteren aus. In Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen sei von den dortigen Landesbehörden für Verfassungsschutz die Einstufung der jeweiligen AfD-Landesverbände als gesichert rechtsextremistische Bestrebungen bekanntgegeben worden. Die Jugendorganisation der AfD, die Junge Alternative für Deutschland (JA), werde derzeit vom BfV als gesichert rechtsextremistische Bestrebung beobachtet. Diese Bewertungen seien zum Teil bereits gerichtlich bestätigt worden.

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