25.03.2024
Finanzen — Gesetzentwurf — hib 192/2024
Verhinderung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Gesetz zur Anwendung des mehrseitigen Übereinkommens vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI) vorgelegt (20/10820). Darin wird die Modifikation von bilateralen Steuerabkommen mit einer Reihe von Staaten im Zuge der BEPS-MLI-Umsetzung geregelt. Außerdem soll das Finanzverwaltungsgesetz dahingehend geändert werden, dass dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auch für das BEPS-MLI die Aufgabe der zuständigen Behörde obliegt.
Der Bundesrat erhebt gegen den Gesetzentwurf keine Einwände, wie aus dem Schreiben des Bundeskanzlers an die Bundestagspräsidentin vom 25. März hervorgeht.