Bundesrat fordert Änderungen im SGB II
Berlin: (hib/CHE) Der Bundesrat fordert in einem Gesetzentwurf (20/10749) Änderungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. Konkret geht es darin um eine Regelung aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), die es der Vollstreckungsbehörde ermöglicht, die Vollstreckung einer rechtskräftigen Freiheitsstrafe oder eines Strafrestes von nicht mehr als zwei Jahren bei von Betäubungsmitteln abhängigen Verurteilten zurückzustellen, wenn sie die Tat aufgrund ihrer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen haben und sich wegen ihrer Abhängigkeit in einer ihrer Rehabilitation dienenden Behandlung befinden oder zusagen, sich einer bereits gewährleisteten Therapie zu unterziehen. Aus Sicht des Bundesrates gibt es bei der derzeitigen Rechtslage Probleme mit der Kostenübernahme im Zusammenhang mit dieser Therapie, die dazu führen, dass Verurteilte von einer solchen Therapie ausgeschlossen sind.
Ziel der Gesetzesänderung ist dabei die Sicherstellung eines Anspruchs auf Leistungen nach Paragraf 7 Absatz 1 SGB II für verurteilte Personen, die sich nach Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß Paragraf 35 BtMG in einer stationären Entwöhnungstherapie befinden, ohne dabei in die Systematik der Sozialgesetzbücher einzugreifen.