Unions-Antrag zum Wohnungsbau ohne Mehrheit
Berlin: (hib/NKI) Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwochvormittag einen Antrag (20/8523) der CDU/CSU-Fraktion für Maßnahmen gegen die Krise im Wohnungsbau und für bezahlbares Wohnen abgelehnt. Der Vorschlag erhielt lediglich das Votum der Antragsteller. Die Ampelfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die Gruppe Die Linken stimmten dagegen. Die AfD-Fraktion enthielt sich.
Der Unionsantrag umfasst vier Bereiche, zum einen steuerliche Maßnahmen, wie Sonderabschreibungen für den sozialen Wohnungsbau sowie für vom Eigentümer selbstgenutztes Wohneigentum. Außerdem soll die Bundesregierung Förderprogramme wie das bestehende KfW-Kreditprogramm KFN aufstocken und andere Maßnahmen wie das Wohneigentum für Familien (WEF) bei den Einkommensgrenzen anpassen. Zudem wird eine Kostensenkung und ein Belastungsmoratorium für Bauvorhaben bis 2027 gefordert. Dabei dürfe für den Neubau im Gebäudeenergiegesetz maximal der EH-55-Standard gelten, und die von der Bundesregierung angedachte Anhebung des gesetzlichen Neubaustandards auf EH 40 solle ausgesetzt werden. Diese Maßnahmen sollten durch „das Unterlassen weiterer Regulierungen im Mietrecht“ flankiert werden. Zudem sollten Kommunen „schnellstmöglich“ Klarheit bekommen, in welchem Umfang Bebauungspläne Bestand haben, die im vereinfachten und beschleunigten Verfahren Wohnbebauung im Außenbereich unter anderem ohne Umweltprüfung ermöglichen.
Die Vertreter von CDU/CSU begründeten den Antrag mit der wirtschaftlichen Lage in der Baubranche, den fehlenden Wohnungen und einer immer weiter sinkenden Zahl an Baugenehmigungen. Die Leidtragenden seien die Menschen, die eine bezahlbare Wohnung suchten, Familien, die sich Wohneigentum wünschten und auch die Betriebe der Baubranche, deren Auftragsbücher sich leerten und deren Angestellte vor Kurzarbeit stünden. Deutschland sehe sich mit der größten Baukrise seit Jahren konfrontiert.
Von Seiten der Regierungsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP kam der Hinweis, die Bundesregierung arbeite zahlreiche Vorhaben ab. Vor allem die Abstimmung des Wachstumschancengesetzes, das der Bundesrat Ende dieser Woche verabschieden werde, bringe zahlreiche Impulse für die Bauwirtschaft. Auch die geplanten AfA-Sonderabschreibungen auf Neubauten würden mit dazu beitragen, dass sich die Lage entspanne. Darüber hinaus seien Bund und Länder seit Monaten dabei, Projekte für den Sozialen Wohnungsbau voranzubringen. So bestehe seit Ende 2023 die Möglichkeit, Gelder, die in einem Bundesland für solche Maßnahmen nicht verbraucht werden, in ein anderes Bundesland zu vergeben. Dadurch seien in Nordrhein-Westfalen derzeit etliche Bauvorhaben dieser Art in Arbeit.
Die AfD-Fraktion fordert einen stärkeren Abbau von Regeln und Standards. Das Argument, dass unter anderem hohe Zinsen das Bauen verteuert hätten, ließ der Vertreter der AfD nicht gelten. In den 1980er Jahren habe der Zinssatz bei bis zu neun Prozent gelegen, und es sei trotzdem mehr gebaut worden. Vor allem Familien, die sich ein Eigenheim bauen wollten, bräuchten mehr Planbarkeit.
Von Seiten der Gruppe Die Linke wurde bemängelt, dass in dem Antrag das Thema Mietrecht und die Begrenzung von Mieten überhaupt nicht vorkomme. Es sei nicht hinnehmbar, dass es in München pro Jahr Mietsteigerungen von 21 Prozent - wie im Jahr 2023 - gebe. Leider stünde im CDU/CSU-Antrag auch zu wenig zu der von der Bundesregierung geplanten AfA- Sonderabschreibung. Es sei nicht sinnvoll, das Geld mit der Gießkanne zu verteilen, stattdessen sollten vor allem städtische Wohnungsunternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften von der Sonderabschreibung profitieren.